Zahlreiche Deutsche sollen auf eine fiese Abofalle im Internet hereingefallen sein. Die Masche: Produkte für lau. Was die Verbraucherzentrale jetzt rät, hier.
Das Angebot der Internetseite Probenheld.de. hat sich wohl für einige Deutsche zu verlockend angehört. Wer würde schließlich Nein dazu sagen, wenn er jede Woche ein Paket mit kostenlosen oder vergünstigten Produkten erhält? Und die dann am Ende auch noch behalten darf? Doch es war einfach zu schön, um wahr zu sein: Nun müssen sich zahlreiche Internet-User mit horrenden Rechnungen und Inkasso-Drohungen herumschlagen.
Verbraucherzentrale warnt: Kostenlose Produkte? Eher dubiose Abofalle im Internet
Sie sind Opfer einer fiesen Abo-Masche geworden, wie jetzt die Verbraucherzentrale NRW warnt. Kunden, die sich auf der Seite registriert haben, sollen nun für angebliche Mitgliedschaften und Bestellungen zahlen, denen sie nie zugestimmt hatten. Im Gegenteil. Nach der Registrierung sei teilweise überhaupt nichts mehr passiert, erst später seien plötzlich Forderungen dubioser Unternehmen im Briefkasten gelandet.
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So berichtet die Verbraucherzentrale von einem ominösen Dating-Portal Seitensprung.tv, dass nach einer 30-tägigen kostenlosen Testphase von den Verbrauchern satte 79 Euro pro Monat fordert. Das Abo soll über 24 Monate laufen - allerdings werden für ein Jahr im Voraus fast 950 Euro verlangt. Doch auch wenn ein Abo abgeschlossen wurde, sei eine Vorauszahlung der Verbraucherzentrale zufolge nicht rechtens.
Inkassoschreiben, horrende Rechnungen: Das können Sie dagegen tun
Andere "Kunden" berichteten dagegen, dass sie von einer Kreditkartengesellschaft namens der Platinum Card Services Ltd. mit Sitz in London angeschrieben wurden, weil sie angeblich eine MasterCard bestellt hätten. Die Betroffenen bekamen dann per Brief einen Voucher mit einer PIN zugeschickt. Dafür sollten Sie dann fast 100 Euro Ausgabegebühr zahlen. Wer dieser Forderung nicht nachkam, dem flatterte schon das Inkassoschreiben mit saftigen Mahngebühren ins Haus. Doch was tun?
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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, nicht auf die Zahlungsforderungen einzugehen und stattdessen den "abgeschlossenen" Vertrag schriftlich zu widerrufen. Auf ihrer Homepage bietet sie hierzu kostenlose Musterbriefe an. Schließlich käme nur dann ein Vertrag zustande, wenn am Ende des Bestellvorgangs eindeutig gekennzeichnet sei, dass es sich hierbei - zum Beispiel durch einen Kauf-Button - um eine kostenpflichtiges Angebot handelt.
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jp