Rundfunkbeitrag 2019: Wann Sie ihn sogar sofort kündigen müssen

Nicht nur für den Privathaushalt, auch für PKW müssen Sie "GEZ" zahlen - sofern Sie ein Autoradio besitzen.
 ©dpa

Die deutschen Haushalte sind seit Januar 2013 dazu verpflichtet, für Radio, PC & Co. eine einheitliche Rundfunkgebühr zu zahlen. Doch gilt das auch für PKWs?

Die einheitliche Rundfunkgebühr, früher auch bekannt als "GEZ", gilt seit Januar 2013. Was vielen Deutschen dabei sauer aufstößt: Alle Haushalte müssen die Pauschale zahlen – egal, ob sie Rundfunkgeräte zuhause stehen haben oder nicht. Doch was viele nicht wissen: Auch Autoradios und Navigeräte (wenn sie mit dem Radio kombiniert sind) müssen beim allgemeinen Beitragsservice angemeldet werden

Autoradio: Nach Verkauf erlischt "GEZ"-Gebühr automatisch?

Sie dürfen allerdings dann aufatmen, wenn Sie bereits die "GEZ"-Gebühr für die eigenen vier Wände zahlen. Dann kostet Sie das Autoradio im eigenen PKW nicht extra, da es als gebührenfreies Zweitgerät gilt. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wohnen.

Wenn einer der Partner die Rundfunkgebühr zahlt, sind sämtliche Rundfunkgeräte in seinem Wagen kostenlos. Der andere muss dagegen für diese in einem eigenen PKW aufkommen. Doch was ist, wenn Sie zum Beispiel einen Dienstwagen haben? Auch dann wird die Rundfunkgebühr fällig. Und wenn Sie diesen verkaufen wollen – erlischt dann auch automatisch die "GEZ" dafür?

"GEZ"-Urteil gefallen: Rundfunkbeitrag in den wesentlichen Punkten verfassungsgemäß.

Das glaubte zumindest jetzt eine Frau. Doch am Ende gab es für sie ein böses Erwachen – und zwar in Form einer satten Nachzahlung von 95,31 Euro. Zwar hatte die PKW-Halterin die Gebühr anfangs gezahlt, schließlich reichte sie dann doch beim Verwaltungsgericht München Klage ein.

Gericht entscheidet: Wer PKW nicht sofort abmeldet, der muss nachzahlen

Das Pikante allerdings daran: Sie hatte erst sieben Monate nach dem Verkauf des Fahrzeugs selbigen gemeldet. Doch eine Meldung durch den Halter ist immer Pflicht – und zwar sobald das Auto verkauft und abgemeldet wurde. Der Grund dafür: Die Rundfunkgebühr läuft immer noch bis zum Ende eines Monats, in dem diese "gekündigt" wurde. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München hat das Urteil nun bestätigt.

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jp

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