Steuererklärung 2018: Frist verpasst - das droht Ihnen

Wer verpflichtet ist und verpasst, die Steuererklärung abzugeben, muss mit bösen Folgen für den Geldbeutel rechnen.
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Bis zum 31. Juli müssen diejenigen Deutschen, die dazu verpflichtet sind, ihre Steuererklärung abgeben. Doch was passiert eigentlich, wenn Sie es nicht tun?

Seit dem Steuerjahr 2018 gilt eine neue Abgabefrist der Einkommenssteuererklärung. Während früher einige Bürger diese noch bis zum 31. Mai machen mussten, haben Sie nun zwei Monate länger Zeit. Der späteste Abgabetermin ist nun der 31. Juli 2019, um ihre Steuererklärung für 2018 beim Finanzamt abzugeben.

Steuererklärung 2018: Wer verpflichtet ist, muss die Steuererklärung nachreichen

Wichtig zu wissen für diejenigen, die dazu verpflichtet sind: Darunter fallen Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende sowie Arbeitnehmer, die gleichzeitig mehrere Jobs haben und Gehälter beziehen. Fällt der 31. Juli allerdings auf einen Sonn-oder Feiertag, muss die Steuererklärung spätestens am folgenden Werktag beim Finanzamt auf dem Tisch liegen.

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Alle anderen können jetzt aufatmen: Sie haben bis zu vier Jahre Zeit, rückwirkend Ihre Steuererklärung nachzureichen. Doch was tun, wenn man die Abgabefrist verschwitzt hat?

Nicht vergessen: Diese Unterlagen benötigen Sie dringend für Ihre Steuererklärung.

Steuererklärung 2018: Frist verpasst - saftiger Verspätungszuschlag möglich

Dann könnte es passieren, dass der Fiskus einen satten Verspätungszuschlag von Ihnen fordert. Und zwar bis zu zehn Prozent der Steuersumme (maximal 25.000 Euro), die ein einzelner Steuerpflichtiger nachzahlen muss oder erstattet bekommt.

Ob Sie den Zuschlag allerdings wirklich zahlen müssen, hängt von Ihrem zuständigen Finanzbeamten ab. Dieser entscheidet nämlich nach eigenem Ermessen darüber, ob Sie draufzahlen müssen oder nicht. Erfahren werden Sie es spätestens bei Ihrem Steuerbescheid, den Sie per Post erhalten.

Lesen Sie hier, mit welchen Freibeträgen Sie bei der Steuererklärung rechnen können.

Zumindest sollten Sie sich nicht darum drücken und sobald wie möglich die Steuererklärung nachreichen. "Bürgerinnen und Bürger, die die Anmeldefrist verpasst haben, sollten die Abgabe der Steuererklärung schnellstmöglich nachholen", rät Lars Fiethen vom Finanzministerium NRW.

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Zeigen Sie daher Mut – und weisen Sie die Finanzbehörden am besten gleich selbst auf Ihre Verspätung hin, wenn es Ihnen auffällt. Zudem erklären Sie die Gründe, warum Sie Ihre Steuererklärung erst jetzt abgeben. So können Sie vielleicht noch auf die Kulanz des zuständigen Finanzbeamten hoffen.

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Steuererklärung 2018: So umgehen Sie den Verspätungszuschlag

Achten Sie allerdings darauf, dass Ihre Gründe plausibel sind und sie gut und verständlich erklären können. Haben Sie zum Beispiel längere Zeit mit einer schweren Krankheit zu kämpfen gehabt oder waren sogar wochenlang auf Kur, bedeutet es nämlich noch lange nicht, dass Sie automatisch vom Zuschlag verschont werden. Allerdings stehen die Chancen dann besser, eine Fristverlängerung (von vier bis sechs Wochen) beantragen zu können. Das gleiche gilt auch, wenn plötzliche Ereignisse wie ein Unfall eintreten.

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Es empfiehlt sich daher generell, um etwaige Komplikationen zu vermeiden, stets einen Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfe zu Rate zu ziehen. Vor allem, wenn Sie dazu verpflichtet sind, jährlich die Steuererklärung zu machen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Frist durch den erhöhten Verwaltungsaufwand automatisch bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres zu verlängern.

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Wer dagegen gar keine Steuererklärung abgibt und sich still hält, dem droht eine Steuer-Schätzung. Und diese entbindet Sie ebenfalls nicht davon, dennoch eine Steuererklärung vorzuweisen. Daher ist es wichtig, dass Sie in jedem Fall so schnell wie möglich Ihr zuständiges Finanzamt informieren – und mit dem Beamten vor Ort gemeinsam eine Lösung finden.

Lesen Sie hier weiter, wie Sie bei Ihrer Steuererklärung für 2018 richtig viel Geld herausholen können.

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Erfahren Sie hier zudem, wie Sie ganz einfach die Abgabefrist umgehen können.

Von Jasmin Pospiech

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