Müssen Sie noch bis Ende des Jahres die Steuererklärung abgeben? Dann können Sie Steuern sparen, wenn Sie Kinder haben. Hier ein paar Tipps für Eltern.
Die lieben Kleinen kosten viel Geld – doch es gibt steuerliche Möglichkeiten, um den Geldbeutel aufzubessern. So können Sie sich einige Euros zurückholen, wenn Sie Ihre Steuerklärung 2016 sauber durchführen.
In der Regel werden Sie bereits mithilfe des Kindergeldes vom Fiskus unterstützt. Dieses steht Ihnen schließlich ab der Geburt Ihres Kindes zu und Sie können es bei der Familienkasse beantragen. Diese finden Sie meist über das Ortsverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit.
Kindergeld und Kinderfreibetrag: Das müssen Sie vor der Steuererklärung wissen
Gut zu wissen: Sie erhalten Kindergeld nicht nur für leibliche, sondern auch für adoptierte oder Pflegekinder – aber nur, wenn diese auch bei Ihnen zuhause leben. Doch was ist, wenn das Kind volljährig ist? Dann kann es sein, dass Sie weiterhin Kindergeld verlangen können.
So können volljährige Kinder während einer Berufsausbildung oder eines Studiums bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs weiterhin Kindergeld beziehen. Gut zu wissen: Seit diesem Jahr fällt die Einkommensgrenze von 8.130 Euro weg. Das heißt konkret: Sprösslinge, die bis dato Geld mit ihrer Ausbildung oder im Studium verdient haben, mussten darauf achten, mit ihrem Verdienst pro Jahr nicht darüber zu kommen. Doch seit 2019 müssen Sie trotz Überschreiten der Einkommensgrenze das gesamte Kindergeld nicht mehr zurückzahlen.
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Das gilt auch in der Übergangsphase, wenn sich der Nachwuchs zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, wie Abitur und Studium, befindet. Diese sollte allerdings nur maximal vier Monate dauern. Außerdem erhalten Eltern weiterhin Kindergeld, wenn das Kind nach dem Schulabschluss ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Wehrdienst macht.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, zudem einige Aufwandskosten von der Steuer abzusetzen. Darunter fallen:
- Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz
- Arbeits- und Lehrmittel
- Studiengebühren oder
- Reisekosten und auch
- private Versicherungsbeiträge, die Sie für Ihr Kind zahlen.
Außerdem gibt es seit 2012 keine Einkommensprüfung mehr – solange sich Ihr Kind in der ersten Ausbildung oder im Erststudium befindet. Und schließlich erhalten Eltern sogar noch dann Kindergeld, wenn es bereits über 25 Jahre alt ist - und noch immer studiert.
Doch was tun, wenn Sie die Frist verpasst haben? Und wie können Sie die Abgabefrist legal umgehen? Das erfahren Sie hier.
Tipp: Falls Sie in einer Patchwork-Familie leben und einen Partner haben, der selber Kinder hat, dann haben Sie die Möglichkeit, mehr Kindergeld zu verlangen. Dazu müssen Sie Ihren Kindergeldanspruch auf Ihren neuen Ehepartner übertragen – wenn dieser also zwei Kinder hat und Sie eines, dann erhält er mehr Kindergeld, weil er nun für drei Kinder Kindergeldanspruch besitzt.
Lesen Sie hier, warum es sich lohnt, als Student die Steuererklärung zu machen sowie als frischgebackenes Ehepaar.
So stellen Sie den Kinderfreibetrag richtig
Falls Sie dagegen nur wenig verdienen, können Sie bei der Familienkasse einen höheren Kinderzuschlag zum Kindergeld beantragen. Dieser beläuft sich aktuell bei 194 Euro monatlich für jedes Kind und entlastet schließlich die Eltern, wenn das Kindergeld nicht mehr ausreichen sollte.
Der komplette Kinderfreibetrag setzt sich aus dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) zusammen. So betrug der Gesamtkinderfreibetrag 2018 noch etwa 7.428 Euro – 2019 ist er nun auf 7.620 Euro steigen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben, dürfen Sie immer Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag erheben – auch wenn ein Elternteil verstorben ist, sich nicht um das Kind kümmern will oder kann oder nicht (mehr) in Deutschland lebt. Der berechnete Freibetrag wird schließlich durch das Finanzamt gegen das Kindergeld abgewogen - und automatisch gewährt, wenn es für Sie günstiger wird.
Gut zu wissen: Der Gesetzgeber hat rückwirkend zum 1. Januar 2015 Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und das Kindergeld automatisch erhöht. Konkret heißt das: Sie erhalten seit Anfang 2018 für jedes Ihrer Kinder jeweils zwei Euro mehr pro Monat.
Erfahren Sie hier, warum es so wichtig ist, alle Belege bis zu zehn Jahre aufzubewahren.
Weitere Freibeträge sichern und Steuern sparen
Zudem können Sie vor der Steuererklärung bereits Steuern sparen, wenn Sie Auskünfte über Ihre Kinder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung angeben. Wenn Sie sich dort Kosten anrechnen lassen, die im Jahr angefallen sind, zahlen Sie am Ende weniger Lohnsteuer.
Unter Auskünfte können Sie zum Beispiel auch Kinderbetreuungskosten (für Kinder bis 14 Jahre) oder Werbekosten angeben und sich als Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerken lassen.
Doch Vorsicht: Dies geht immer nur bis zum 30. November des laufenden Jahres. Die Voraussetzung, damit das klappt, ist:
- dass Sie beim zuständigen Finanzamt einen Antrag stellen
- dass die Kosten mindestens 600 Euro übersteigen. Werbungskosten müssen dagegen die 920-Euro-Marke knacken.
Nicht vergessen: Diese Unterlagen brauchen Sie dringend für die Steuererklärung.
Außerdem dürfen Eltern maximal 4 .000 Euro an Betreuungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben. Dazu zählen entstandene Kosten für Kita, Tagesmutter oder Verwandte wie Oma und Opa, die sich um ihre Enkel kümmern. Sobald ein Arbeitsverhältnis besteht und Sie einen schriftlichen Vertrag mit den Großeltern abgeschlossen haben, dürfen Sie auch diese Betreuungskosten absetzen. Das Finanzamt erkennt diese dann als Sonderausgaben an. Sie müssen sie lediglich bei der Steuererklärung 2018 unter Anlage Kind angeben. Doch Vorsicht: Kosten für die Verpflegung der Kinder akzeptiert das Finanzamt allerdings nicht.
Wer zudem die Kinderfreibeträge sorgfältig in die vorgesehene Anlage einträgt, der kann weitere Steuern sparen. Die Freibeträge spielen zudem eine Rolle bei der Höhe der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags und können auch hier für eine Steuerersparnis sorgen. Das gilt auch, falls Sie eine Riester-Rente abgeschlossen haben.
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Riester-Rente bietet Familien oftmals Steuerersparnis
Viele Riester-Förderungen enthalten den sogenannten Riester-Sonderausgabenabzug und dadurch sollen Besitzer am Ende für Ihren Vertrag jährlich
- 175 Euro eigene Grundzulage
- 185 Euro Kinderzulage für jedes vor 2008 geborene Kind oder
- 300 Euro Kinderzulage für jedes seit 2008 geborene Kind, wenn Sie für den Nachwuchs Kindergeld beanspruchen,
erhalten.
Erfahren Sie hier, warum Sie Ihre Steuererklärung besser rückwirkend abgeben - und viel Geld absahnen. Und hier, welche neuen Abgabefristen und Gesetzesänderungen ab diesem Jahr gelten.
Von Jasmin Pospiech