Steuern & Co.: Lohnt sich heiraten finanziell überhaupt noch?

Eine Hochzeit ist für viele der schönste Tag im Leben. Aber auch finanziell können Sie einige (Steuer-)Vorteile genießen.
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Für viele ist Heiraten eine Herzensangelegenheit. Andere tun es wiederum, um Steuern zu sparen. Doch lohnt sich eine Hochzeit heutzutage wirklich noch?

Das traute Heim, ein gemeinsames Konto und Ehegattensplitting: Viele Paare heiraten aus Liebe und freuen sich darüber, ein Leben zu zweit zu führen. Und dazu gehören nun mal auch die Finanzen.

Schließlich hoffen manche frisch Vermählte darauf, dass sie als Eheleute in Zukunft auch Steuervorteile genießen. Doch das ist nicht immer gesagt.

In bestimmten Fällen bringt diesen Paaren das Jawort steuerlich kaum etwas – zum Beispiel, wenn die Partner davor dasselbe Gehalt bezogen haben. Mitunter kann es sogar passieren, dass sich die Steuerlast erhöht. Damit das nicht passiert, hat die Redaktion ein paar Tipps für Sie, um mehr Geld sparen zu können.

Wechsel der Steuerklasse und Ehegattensplitting

Frisch Verheiratete können sich in Zukunft gemeinsam steuerlich veranlagen lassen. Das bedeutet, mit der Heirat fallen beide Partner automatisch in die Steuerklasse IV. Vorteil: Sie müssen keine Änderung beim Finanzamt beantragen. Nachteil: Ehepaare, die etwa gleich viel Geld verdienen, zahlen auch jeweils gleich viel Lohnsteuer. Vom sogenannten Ehegatten-Splitting profitieren sie leider nicht.

Hierfür zählt das Finanzamt nämlich das Einkommen der Partner zusammen und halbiert diese dann (wird gesplittet). Die beiden Hälften werden dann nach dem geltenden Einkommenstarif jede für sich versteuert. Das Ergebnis: Die Eheleute tragen zu gleichen Teilen die Steuerlast und einer der beiden Eheleute muss somit weniger als gewohnt zahlen.

Doch das Ehegattensplitting macht nur bei Paaren Sinn, die unterschiedlich hoch verdienen. Das heißt: Einer der Partner sollte mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdienen. Wer sich für das Ehegattensplitting entscheidet, der erhält nach der Steuererklärung zudem meist eine Rückzahlung.

Wenn zudem einer der Partner mehr verdient als der Andere, empfiehlt es sich, eine andere Steuerklassen-Kombination zu beantragen. Hierbei wäre es sinnvoll, sich für die Steuerklassen III und V zu entscheiden. Das heißt: Derjenige mit dem höheren Gehalt muss dann sehr viel weniger Steuern zahlen – und kann so viel Geld sparen.

Freibetrag für Kapitalerträge

Der Staat gewährt Ehepaaren für ihre Kapitalerträge einen jährlichen Steuer-Freibetrag – den sogenannten Sparer-Pauschbetrag. Dieser beträgt für beide 1602 Euro, für Singles 801. Unter Kapitalerträge versteht man zum Beispiel Zinsen, Dividenden und Aktien, die damit bis zu 1602 Euro steuerfrei sind.

Tipp: Wenn einer der Eheleute seinen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro überschreitet, der andere ihn allerdings nicht ganz ausgeschöpft hat, dann dürfen Paare den Freibetrag unter sich aufteilen und einander übertragen.

Schenkungen, Erbfall, Grundstücke und Immobilien 

Eine Kette zum Hochzeitstag, ein Designermantel zu Weihnachten – Ehegatten haben das Recht, sich gegenseitig alle zehn Jahre bis zu einer halben Million Euro steuerfrei zu schenken. Ohne Jawort ist es bei Paaren nur 20.000 Euro. Der Vorteil daran: So können Sie bereits zu Lebzeiten über Jahrzehnte hinweg große Summen ohne Steuerverlust an Ihren Partner übertragen.

Dieser Steuer-Freibetrag gilt übrigens auch bei Erbschaften. Dann stehen dem Ehepartner ebenfalls 500.000 Euro zu. Außerdem müssen Eheleute keine Grunderwerbssteuer bezahlen, wenn Sie Grundstücke oder Immobilien einander weitergeben.

Riester-Rente

Ehepaare, besonders diejenigen, die unterschiedlich viel verdienen oder sogar nur ein Einkommen beziehen, sollten sich über die Riester-Rente schlau machen. So könnte ein Ehepartner einen Riester-Vertrag abschließen. Bei der Riester-Förderung gilt nämlich die mittelbare Förderung. Das bedeutet, dass Selbstständige oder auch Hausfrauen mit einem eigenen Riester-Vertrag förderberechtigt sind – auch wenn Sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Voraussetzung dafür: Sie zahlen jährlich einen Mindestbetrag und Ihr Ehepartner ist unmittelbar zulagenberechtigt. Zudem ist es wichtig, dass Sie nicht dauernd getrennt und in Deutschland leben.

Versicherungen

Paare, die gemeinsam leben, sollten vor einer Heirat bereits vorsorgen. Besonders bei Versicherungen lässt sich so einiges sparen. Vor der Hochzeit empfiehlt es sich daher, Haftpflicht- und Hausratversicherung zusammenzulegen. Hier wird dann meist der später abgeschlossene Vertrag gekündigt.

Das gleiche gilt auch für die KFZ-Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Und nach dem Jawort sollten Sie sich zudem überlegen, ob eine Risikolebensversicherung in Betracht käme. Diese tritt in Kraft, wenn einer der Eheleute verstirbt – und sichert den jeweils anderen und die Kinder finanziell ab.

Eine weitere Versicherung, die sich lohnen würde, wäre eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie greift dann, wenn aufgrund von Krankheit oder einem Unfall ein Einkommen komplett wegfällt. In diesem Fall wird dem Versicherten eine Frührente ausgezahlt.

Das gilt auch für die private Unfallversicherung. Sie schützt vor zusätzlichen finanziellen Kosten nach Unfällen. Zum Beispiel bei einem behindertengerechten Umbau der Familien-Wohnung.

Zudem ist es wichtig, die Krankenversicherung zu berücksichtigen. Ist ein Partner nämlich gesetzlich krankenversichert, kann der andere umsonst bei ihm mitversichert werden. Das bietet sich vor allem für Paare an, die unterschiedlich verdienen beziehungsweise einer der Eheleute nur einen Minijob auf 450-Euro-Basis ausübt oder die Eheleute nur von einem Einkommen leben.

Gemeinsames Konto

Viele Paare wollen nicht nur ihr Leben, sondern auch ihr Hab und Gut miteinander teilen. Das gilt auch für ein gemeinsames Girokonto. Hier haben Eheleute die Wahl zwischen dem "Und-Konto" und dem "Oder-Konto".

Bei ersterem müssen alle Transaktionen, die getätigt werden, von beiden Partnern gemeinsam oder mit einer Sondervollmacht genehmigt werden.

Bei Letzterem läuft die Handhabung lockerer – hier kann jeder einzelne Kontoinhaber frei über das gemeinsame Konto verfügen. Zwar lassen sich so die meisten Geldgeschäfte am einfachsten abwickeln, doch falls eine Trennung ins Haus steht, könnte es böse ausgehen.

Sozialleistungen

Was Hartz IV & Co. angeht, haben es Eheleute nicht einfach. Sie bilden nämlich eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, wenn einer der Partner ein geregeltes Einkommen erhält und der andere arbeitslos wird, dann kann es sein, dass Sie kein Sozialgeld erhalten.

Auch eine Scheidung kann dem Geldbeutel wehtun. Dann gelten die Vorteile des Ehegattensplittings nicht mehr und die Ehepartner, falls kinderlos, rutschen wieder in die Steuerklasse I. Wenn ein Partner alleinerziehend ist, in die Steuerklasse II.

Zudem fallen die zu tragenden Anwalts- und Gerichtskosten zu jeweils einer Hälfte auf die Eheleute. Auch Unterhaltsansprüche und die Aufteilung der Vermögenswerte können ganz schön ins Geld gehen. Daher ist es wichtig, bereits vor einer Heirat Geldangelegenheiten anzusprechen und einen Plan für die zukünftige Finanzlage zu schmieden.

jp

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