User bekommt Tausende Bitcoins "geschenkt" - so reagierte er

Wer plötzlich fremde Bitcoins bei sich findet, wundert sich im ersten Moment. Doch was damit anfangen?
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Was für ein Glücksfall: Mehrere Internet-User berichten jetzt, dass sie aus dem Nichts Tausende Bitcoins geschenkt bekommen haben. Doch darf man die behalten?

Was passiert eigentlich, wenn man Bitcoins verschusselt? Oder das Handy mit Coins drauf gestohlen wurde? Das fragen sich sicherlich einige sorgenvolle Nutzer ab und an. Doch auch umgekehrt stellt sich die Frage: Was ist, wenn jemand Bitcoins an den falschen Account geschickt hat – und zwar an den meinigen? Darf ich diese dann behalten – oder werde ich bestraft, wenn ich sie nicht zurückgebe?

Bitcoins in Millionenhöhe "geschenkt" bekommen - darf ich sie behalten?

Dieser Gedanke trieb auch einen anonymen Nutzer um, als er auf dem US-Frage-Portal Quora aufgeregt postete, dass er angeblich einfach so satte 18.500 Bitcoins im Wert von 66,6 Millionen Euro erhalten habe. Der Glückspilz wusste allerdings nicht, von wem. Ein anderer User behauptete auf der Plattform ebenfalls, dass er aus dem Nichts 2.042 Bitcoins (etwa 7,3 Millionen Euro) bekommen habe.

Beide sollen laut Gründerszene auf dem Frage-Portal um Rat gefragt haben, was sie jetzt damit tun sollen. Schließlich ist es oftmals wegen der verschlüsselten Blockchain-Technologie dahinter schwer, den Besitzer ausfindig zu machen. Dennoch bleibt fraglich, ob sich diese Transaktionen wirklich so zugetragen haben, schließlich geht es hier um verdächtig hohe Summen.

Nichtsdestotrotz kamen ihnen andere Quora-Nutzer sofort zu "Hilfe" – und rieten ihnen, mit dem Geld unterzutauchen. Sofern der vorherige Besitzer eventuell in kriminelle Machenschaften verwickelt war. Denn Forscher haben allerdings 2014 bei bis zu 60 Prozent der untersuchten Bitcoin-Transaktionen die IP-Adresse – und somit den genauen Standort - herausfinden können. Und das könnte auch dem ursprünglichen Besitzer gelingen.

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Rechtliches Vorgehen: "Geschenkte" Bitcoins müssen versteuert werden

Doch wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Wenn ich Bitcoins zufällig erhalte, gehören sie dann mir? "Nein", sagt Florian Gatz, IT-Rechtsanwalt und Präsident des Bundesverbands Blockchain gegenüber Gründerszene. "Es handelt sich um einen Fall von ungerechtfertigter Bereicherung. Es gibt einen Herausgabeanspruch nach § 812 BGB."

Doch wie zurückgeben, wenn der Versender doch nicht mehr auffindbar ist? Schließlich sind manche Sende-Adressen nur kurze Zeit gültig. Und eine Rücküberweisung könnte für beide Seiten böse ins Auge gehen – indem Bitcoins verloren gehen. Wenn der Anspruch des Versenders mangels Identifizierbarkeit verfällt, so Gatz, "sollte der Betrag natürlich versteuert werden. Eventuell kann man es als Handschenkung definieren."

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So umgehen Sie eine Versteuerung von Bitcoins

Doch so einfach ist das nicht: Zwar könne man dies wie eine unentgeltliche Zuwendung, zum Beispiel wie ein Weihnachtsgeschenk, betrachten. Doch da Bitcoins in Deutschland nicht als offizielles Zahlungsmittel durchgehen, sondern als Fremdwährung gelten, muss eine andere Strategie her. Und die lautet folgendermaßen: Sie warten ein Jahr ab und verkaufen dann die "geschenkten" Bitcoins.

Erst zu diesem Zeitpunkt gelten Gewinne aus dem Handel mit Bitcoins für Privatpersonen nämlich grundsätzlich als steuerfrei. Ansonsten droht eine Versteuerung – und die kann wie im Falle einer Schenkung von 18.500 Bitcoins in Millionenhöhe ausfallen. Schließlich liegt der gesetzliche Freibetrag für sogenannte Spekulationsgeschäfte bei gerade mal 600 Euro.

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jp

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