Wer bei McDonald's eine Bestellung aufgibt, der wird gefragt: "Zum hier essen oder mitnehmen?". Abgesehen von der Verpackung gibt es hierfür noch einen wichtigen Grund.
Abgesehen davon, dass bei einer Mitnahme des McDonald's-Gerichts natürlich für eine Verpackung gesorgt werden muss: Die Frage von McDonald's-Mitarbeitern, ob man sein Essen vor Ort verzehren oder mitnehmen möchte, hat einen anderen Hintergrund.
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McDonald's zahlt bei Mitnahme weniger Steuern
Ja, Sie lesen richtig: Nach dem Umsatzsteuergesetz muss McDonald's nämlich derzeit 16 Prozent Umsatzsteuer berechnen, wenn die Gäste ihre Menüs vor Ort verspeisen möchten. Denn der Gast kann sich niederlassen und die Toilette benutzen.
Bei jemandem, der sein Essen mitnehmen möchte, berechnet McDonald's nur derzeit fünf Prozent Umsatzsteuer. Denn bei allen Lebensmitteln, die von Ständen weg verkauft oder grundsätzlich außerhalb eines Lokals konsumiert werden, gilt dieser geringere Steuersatz.
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Kauft sich ein McDonald's-Kunde also für fünf Euro ein Menü, das er in der Franchise-Filiale verzehrt, werden diese fünf Euro mit derzeit 16 Prozent Umsatzsteuer verbucht. McDonald's nimmt also hierbei 4,31 Euro ein, der Rest geht an das Finanzamt.
Kauft der Kunde das gleiche Menü "zum Mitnehmen", werden nur derzeit fünf Prozent draufgeschlagen und McDonald's erhält 4,76 Euro dafür. Für den Kunden aber bleibt der Kaufpreis in jedem Fall gleich und McDonald's gibt die Steuersenkung auch nicht an die Kunden weiter, wie das Unternehmen laut rnd.de erklärt.
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sca
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