Nach Lipödem-Drama: Warum zahlt die Krankenkasse keine OP?

Viele Frauen leiden unter den Folgen eines Lipödems. Doch Krankenkassen wollen eine Fettabsaugung nicht bezahlen. Was Betroffene tun können, erfahren Sie hier.

Nina aus Fürstenfeldbruck in der Nähe von München wünscht sich nichts sehnlicher, als dass endlich die Schmerzen aufhören. Die Anruferin bei dem Münchner Radiosender "Antenne Bayern" leidet unter der Krankheit Lipödem – und wünschte sich von der Redaktion, dass diese ihr die nötige Operation finanzieren.

Der Grund dafür: Die Operation ist sehr teuer und kostet angeblich 7.000 Euro. Zu viel für die verzweifelte Übergewichtige – doch die beiden Münchner Radiomoderatoren Indra Weis und haben Mitleid mit ihr und schenken ihr die OP, wie tz.de berichtete. Damit die körperlichen und seelischen Qualen endlich ein Ende haben.

Von ihrer Krankenkasse konnte Nina schließlich keine Hilfe erwarten – die gesetzlichen Krankenkassen weigern sich, diesen chirurgischen Eingriff zu zahlen. Nun geht Ninas größter Wunsch doch noch in Erfüllung – ihre Geschichte bewegte besonders die Herzen der Radiohörer.

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Doch was ist eigentlich ein Lipödem?

Bei einem Lipödem handelt es sich meist um eine chronische, erblich bedingte Stoffwechselerkrankung. Der Begriff stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet "Fettschwellung". Es kommt dabei zu einer Fettverteilungsstörung.

Diese tritt häufig nur bei Frauen auf und zwar in Folge von hormonellen Umstellungen des Körpers, wie zum Beispiel nach der Pubertät, einer Schwangerschaft oder in den Wechseljahren.

Bei einem Lipödem sammelt und vermehrt sich Fettgewebe überproportional seitlich am Gesäß. Diese schwellen immer weiter an – da sich Wasser und Lymphflüssigkeit im Unterhautfettgewebe anlagern. Dadurch schwellen bei Betroffenen oftmals Hände und Füße sowie auch Finger und Zehen an.

Gängige Symptome von Lipödemen sind:

  • Schmerzen
  • Druckempfindlichkeit
  • Neigung zu blauen Flecken
  • Ungleiche Verteilung der Körperproportionen
  • Übergewicht
  • Depressionen

Wichtig ist zu wissen, dass das Lipödem nicht die Folge von Adipositas ist, da es schließlich auffällig oft seitlich an Hüften und Oberschenkeln angesiedelt ist und sich daher eine Gewichtsreduktion an diesen Stellen als sehr problematisch darstellt.

Übergewicht ist vielmehr die Folge eines Lipödems, da Betroffene angesichts der Schmerzen sich kaum mehr bewegen können – und dadurch zunehmen. Viel Sport oder eine Diät können oftmals nicht viel ausrichten, da die Krankheit genetisch und hormonell bedingt ist. Bereits jede zehnte Frau soll in Deutschland von der Lipödem-Krankheit betroffen sein.

Wie kann ein Lipödem behandelt werden?

Je nach Schweregrad kann vielen Betroffenen erstmal bei leichten Beschwerden eine konservative Behandlung in Form einer regelmäßigen manuellen Lymphdrainage helfen. Zudem müssen Patienten oftmals maßgefertigte Kompressionsstrümpfe tragen. Durch die Lymphdrainage werden die Wassereinlagerungen reduziert und die Schwellungen verringern sich. Außerdem wird geraten, trotz der Schmerzen Sport zu treiben, allen voran Wassersportarten wie Aquajogging. Diese wirken ähnlich wie eine Lymphdrainage und schonen die Gelenke.

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Doch diese Maßnahmen wirken nur unterstützend – massive Besserung kann oftmals nur eine Liposuktion, also Fettabsaugung, liefern. Doch da die Operation sehr aufwendig ist und oftmals mehrere Eingriffe notwendig sind, ist diese sehr teuer.

"Untersuchungen über einen Zeitraum von bis zu elf Jahren nach der Liposuktion zeigten, dass die Beine unverändert schlank und die Körperproportionen unverändert normal waren", erklärt Professor Wilfried Schmeller von der Hanse-Klinik Lübeck gegenüber der Apotheken Umschau. Zudem sollen viele Patientinnen nach dem Eingriff gar keine Therapie mehr in irgendeiner Form benötigen.

Warum zahlt die Krankenkasse keine OP?

Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht dazu verpflichtet, die Kosten für eine Liposuktion zu übernehmen. Der Grund dafür: Es liegt keine Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die Fettabsaugung vor. Daher ist sie keine Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Stattdessen zählt sie zu den "Neuen Untersuchungs-und Behandlungsmethoden" (NUB). Nur wenn eine medizinische Notwendigkeit für eine Liposuktion besteht, kann die jeweilige Krankenkasse im Einzelfall entscheiden und die Kosten übernehmen. Doch in 90 Prozent der Fälle werden solche Anträge von den Krankenkassen abgewiesen.

So schreibt die Barmer auf die Frage einer Lipödem-Betroffenen, ob diese eine Liposuktion übernehmen würde, auf ihrer Homepage folgendes:

"Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft derzeit, ob gesetzlich Krankenversicherte unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in der vertragsärztlichen und/oder stationären Versorgung Anspruch auf eine Liposuktions-Operation haben. Die Entscheidung des G-BA steht noch aus.

Bis dahin gibt es für die gesetzlich Krankenversicherten keine Anspruchsgrundlage für die Kostenübernahme einer ambulanten Liposuktions-Operation im Rahmen des Fünften Sozialgesetzbuches - SGB V.

Im stationären Bereich hat der G-BA bis zu seiner Entscheidung die Liposuktion noch nicht ausgeschlossen. Die Voraussetzung für die Gewährung einer stationären Krankenhausbehandlung ist jedoch, dass die Behandlungsform objektiv stationär medizinisch notwendig ist und die Liposuktion in einem Vertragskrankenhaus der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt wird."

Die Techniker Krankenkasse erklärt ebenfalls auf ihrer Webseite, dass "diese Leistung jedoch noch nicht über die TK-Gesundheitskarte abgerechnet werden" kann. Einzige Möglichkeit: Sie setzen die OP von der Steuer ab. Sie können diese Aufwendung nämlich unter "außergewöhnliche Belastungen" bei der Steuererklärung geltend machen. Zudem bieten manche Ärzte Finanzierungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Ratenzahlung, an.

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jp

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