Darf ich meine Patientenakte einsehen? Und was passiert, wenn der Arzt einen Kunstfehler macht? Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie als Patient haben.
Viele Patienten wissen nicht, was Sie von Krankenkassen, Ärzten oder Krankenhäusern verlangen dürfen. Sie fragen sich, welche Auskünfte gesetzlich eigentlich erlaubt sind. Denn vielerorts hört man oft von der ärztlichen Schweigepflicht.
Doch der Begriff wirkt abstrakt – und manch einer traut sich nicht, bei diffusen Diagnosen oder Informationen nochmal nachzufragen. Habe ich ein Recht darauf, Einsicht in meine Patientenakte zu erhalten? Und was ist mit meiner Krankenkasse – welche Hilfeleistungen stehen mir eigentlich zu?
Patientenrechtegesetz: Zu juristisch, dass es Patienten verstehen
Es schien, als ob 2013 das Jahr war, in dem Patienten endlich Klarheit über ihre Rechte erlangen sollten, wie die Apotheken Umschau berichtet. Damals trat das Patientenrechtegesetz in Kraft. Die Intention dahinter: Die Rechte von Patienten gegenüber Ärzte & Co. zu stärken.
Doch am Ende hat kaum ein Patient das Gesetz in Anspruch genommen. Im Gegenteil: Laut einer Umfrage der Bertelsmann-Stiftung soll das Wissen über Patientenrechte in den letzten Jahren sogar stark abgenommen haben.
Das heißt: Nur wenige haben einer Untersuchung des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) zufolge überhaupt erfahren, dass dieses Gesetz existiert - geschweige denn, dass sie es genau kennen. Sogar die Ärztegemeinschaft wisse größtenteils nicht einmal über das Gesetz Bescheid.
Aus der Umfrage kam zudem hervor, dass viele Befragte noch immer verzweifelt nach Antworten bezüglich Patientenrechte suchen würden. Doch wieso liest dann niemand den Gesetzestext? Die Lösung: Der Text ist so voll gestopft mit juristischen Fachausdrücken, dass ihn keiner versteht.
Kunstfehler, Patientenakte & Co.: Was steht mir als Patient zu?
Doch nicht nur hier herrscht Unklarheit – dasselbe gilt auch beim Thema Kunstfehler. Wussten Sie etwa, dass Krankenkassen Ihren Kunden in solch einem Fall zu Hilfe kommen müssen? Vielleicht deshalb nicht, weil der Gesetzestext offen lässt, in welcher Form diese Hilfestellung erfolgen soll.
Auch dass das Gesetz verlangt, dass Ärzte dafür Sorge tragen müssen, dass Patienten sie sprachlich verstehen können, ist nicht bekannt. Das heißt, wenn ein Hilfesuchender eine fremde Sprache spricht, hat der Arzt keine konkrete Anleitung, wie er vorzugehen hat. Bei Krankenkassen sieht es dagegen nicht besser aus: Sie sind laut Apotheken Umschau nicht einmal verpflichtet, einen Dolmetscher zu bezahlen.
Patientenrecht weiter entwickelt als angenommen - so holen Sie sich Hilfe
Doch Professor Christian Katzenmeier, Experte für Medizinrecht an der Uni Köln, sieht dennoch einen Hoffnungsschimmer am Horizont: "Im Großen und Ganzen aber sind die Patientenrechte sehr weit entwickelt", findet er. "Ich glaube, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient auch die Heilung fördert." Doch er glaubt auch, dass zu viele gesetzliche Vorschriften dieses empfindlich stören könnten.
Wer allerdings ernsthafte Vertrauensprobleme mit seinem Arzt oder einem Krankenhaus hat – zum Beispiel, wenn er dieses verdächtigt, einen Kunstfehler begangen zu haben – sollte seine Vermutung auch konkret ansprechen.
Falls allerdings keine Reaktion folgt, dürfen Sie auch rechtliche Schritte einleiten. Wenn Sie genauere Informationen über das Vorgehen wünschen, können Sie sich bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (Telefonnummer: 0800/0117722, gebührenfrei) beraten lassen.
Von Jasmin Pospiech