Mehr Geld für Familien in der Corona-Krise: Kennen Sie den Notfall-Kinderzuschlag?

Betroffene Familien sollen in der Coronakrise finanziell unterstützt werden.
 ©picture alliance/Jens Büttnerr/dpa

Elterngeld, Notfall-Kinderzuschlag oder Hilfe für pflegende Angehörige: Diese Leistungen des Staates in der Coronakrise sollten Sie nicht vergessen.

  • Nicht nur der Kinderbonus soll Familien finanziell in der Coronakrise* entlasten.
  • Für Eltern, deren Einkommen nicht reichen, gibt es zusätzliche Hilfen vom Staat.
  • Was Sie darüber wissen sollten - und was jetzt beim Elterngeld gilt.

Kinderbonus und Lohnersatz für Eltern in Coronakrise

Viele Familien bekommen in der Coronakrise einen Kinderbonus* ausgezahlt. Aber nicht nur diese finanzielle Hilfe vom Staat für Eltern gibt es. Eltern, die nicht in die Arbeit gehen können, weil Schulen und Kindertagesstätten noch geschlossen sind, können eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall bekommen.

Bedingung für den Lohnersatz ist, dass die Kinder jünger als zwölf Jahre alt oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind und dass es sonst "keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit" gibt. Die Auszahlung der Entschädigung übernimmt zunächst der Arbeitgeber, wie Welt.de zudem berichtet. Er könne dann bei der zuständigen Landesbehörde die Erstattung der gezahlten Leistung beantragen. Könnten Eltern ohne Verdienstausfall im Homeoffice arbeiten, seien sie von der Unterstützung ausgenommen. Wer Kurzarbeitergeld bekomme, bezahlten Urlaub oder ein Zeitguthaben zur Kinderbetreuung nutze, habe ebenfalls keinen Anspruch auf diese Entschädigung, berichtet das Portal.

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Anspruch auf Notfall-KiZ? Was Eltern wissen sollten

Es gibt aber noch andere Hilfen: Der "Notall-KiZ" sei eine Kinderzuschlag, der vor allem in der Kurzarbeit  und bei kleinen Einkommen helfen soll, heißt es auch in dem Bericht auf Welt.de. Er sei zudem für Selbstständige oder Eltern vorgesehen, die noch keine zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und deswegen keinen Zugang zu Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld haben. Die Unterstützung betrage maximal 185 Euro pro Monat und Kind. Sie werde zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.

Der Notfall-KiZ ist zeitlich beschränkt bis 30. September 2020, wie es in dem Bericht weiter heißt. Normalerweise sei Einkommen der vorangegangenen sechs Monate ausschlaggebend. Inzwischen werde nur noch das Einkommen des letzten Monats geprüft. Kleineres Vermögen bleibe außen vor.

Als Bedingung für die Leistung nennt Welt.de, dass das Kind noch keine 25 Jahre alt ist, im Haushalt der Eltern lebt und noch nicht verpartnert oder verheiratet ist. Und, so heißt es weiter in dem Bericht: "Die Eltern bekommen schon Kindergeld. Wichtig: Als Paar müssen die Eltern mindestens ein monatliches Brutto-Einkommen von 900 Euro haben, Alleinerziehende 600 Euro."

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Wie funktioniert es bei der Grundsicherung?

In Corona-Zeiten ist der Antrag auf Grundsicherung vereinfacht worden. Für Eltern, deren Einkommensquelle in der Coronakrise weggebrochen ist und die vom Staat Arbeitslosengeld II erhalten, sind Welt.de zufolge unter bestimmten Voraussetzungen folgende Leistungen möglich: Für den persönlichen Lebensunterhalt könne ein erwachsener Alleinstehender aktuell 432 Euro bekommen. Kinder erhielten je nach Alter einen Regelbedarf von 250 bis 354 Euro, abhängig auch davon, ob zum Beispiel noch ein hilfebedürftiger Partner mit im Haushalt lebe. Außerdem würden die Kosten der Unterkunft wie etwa Miete, Nebenkosten und Heizkosten bezahlt.

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Wie steht es mit dem Elterngeld?

Bei der Berechnung Elterngeldes* legt man normalerweise das Nettoeinkommen der vergangenen zwölf Monate vor der Geburt des Kindes zugrunde. Der Durchschnitt bestimmt die Höhe der Unterstützung, die zwischen 300 und 1.800 Euro liegt, wie Welt.de berichtet.

Angehende Eltern, die Corona-bedingt weniger verdienen - etwa, weil siel aktuell in Kurzarbeit seien, bekämen bei normaler Berechnung eigentlich spürbar weniger Elterngeld vom Staat, wenn das Baby auf der Welt ist, schreibt das Portal. Das neue Gesetz jedoch verhindere das. Die Krisenmonate würden nun aus der Berechnung ausgenommen. Zudem könnten Eltern in systemrelevanten Berufen* die Elterngeldmonate verschieben, heißt es weiter in dem Bericht. Bis spätestens Juni 2021 müssen sie demnach die Monate nehmen. Das sei auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes noch möglich. Der Partnerschaftsbonus bleibe unverändert.

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Pflegende Angehörige - diese Hilfen in der Coronakrise gibt es

Wer einen Angehörigen zu Hause betreut, kann dem Bericht zufolge außerdem eine zusätzliche Akuthilfe in Anspruch nehmen: Jetzt und noch bis Ende September könnten Betroffene der Arbeit bis zu 20 Tage fernbleiben, schreibt Welt.de. Vorher seien normalerweise nur zehn Tage in einem Notfall in Frage gekommen.

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ahu

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