Frist naht: So lange haben Sie jetzt noch Zeit für die Steuererklärung 2021

Für viele lohnt es sich: Wer seine Steuererklärung abgibt, bekommt vom Finanzamt oft Geld wieder.
 ©Oliver Berg/dpa/Symbolbild

Die Bundesregierung hat die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2021 verlängert. Dies soll Bürgern als Erleichterung in der Corona-Pandemie dienen.

Eigentlich ist die Abgabefrist für die Steuererklärung typischerweise der 31. Juli. Aufgrund der Corona-Pandemie will die Bundesregierung den Bürgern und der Wirtschaft Erleichterungen bieten und hat die Frist für die Steuererklärung für das Jahr 2021 verlängert.

Bis wann habe ich Zeit, die Steuererklärung 2021 abzugeben?

Der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung für das Steuerjahr 2021 wäre normalerweise der 31. Juli 2022. Da dieser Tag in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, hätten Sie sogar noch bis zum 1. August Zeit gehabt, die Formulare abzugeben. Diese Frist hat die Bundesregierung auf den 31. Oktober 2022 verlängert. Sie erhalten also zusätzlich drei Monate mehr Zeit, sich um Ihre Steuererklärung zu kümmern, wenn Sie diese selbst machen. Wer die Steuererklärung 2021 von einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein machen lässt, hat sogar noch bis Ende August 2023 Zeit. Eigentlich wäre die Frist Ende Februar 2023 ausgelaufen.

Fristverlängerung für die Steuererklärung 2020

Aufgrund der Fristverlängerungen durch die Bundesregierung hatten sogar manche Steuererklärungen für das Jahr 2020 noch mehr Zeit. Wer sich selbst darum gekümmert hat, musste die Formulare zwar bereits 2021 abgeben – doch wer sie über einen Steuerberater einreichen wollte, hatte noch bis zum 31. August 2022 die Gelegenheit dafür. Eigentlich wäre die Frist Ende Mai 2022 ausgelaufen. Ab dem Jahr 2025 will die Bundesregierung wieder zur Normalität – und den alten Fristen – zurückkehren, wie das Handelsblatt berichtet.

Neue Abgabefristen für die Steuererklärung im Überblick:

ohne Steuerberater mit Steuerberater
Steuererklärung 202131. Oktober 202231. August 2023
Steuererklärung 202031. Oktober 2021 (bereits abgelaufen)31. August 2022 (bereits abgelaufen)

Von der neuen Abgabefrist der Steuererklärung sind nur diejenigen betroffen, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung zu machen. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitnehmer, die Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug oder steuerfreie Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro erhalten sowie Ehegatten mit einer Kombination der Steuerklassen III und V oder IV/IV mit eingetragenem Faktor. Wer freiwillig eine Steuererklärung macht, kann dies noch vier Jahre nach Ende eines Steuerjahrs erledigen.

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