Die Höhe der Rente bestimmen unterschiedliche Faktoren. Welche Abgaben müssen entrichtet werden und wie viel bleibt eigentlich von der Bruttorente?
Die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland verpflichtend für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist das eine gute Sache, da sie im Alter ein regelmäßiges Einkommen gewährleistet. Allerdings muss man sich auf diverse Abzüge von der Bruttorente gefasst machen. Wie viel Rentengeld letztendlich jeden Monat auf dem Konto landet, ist von Person zu Person unterschiedlich und von verschiedenen Faktoren abhängig.
Rente: Was wird von der Bruttorente abgezogen?
Zunächst stellt sich die Frage, wie die Bruttorente bestimmt wird. Sie wird von der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet. Dafür werden der Rentenartfaktor, persönliche Entgeltpunkte, der Zugangsfaktor sowie der aktuelle Rentenwert berücksichtigt. In Ihrem Rentenbescheid oder Lohnsteuerbescheid erfahren Sie, wie hoch Ihre Bruttorente ausfällt.
Als Rentnerin oder als Rentner müssen Sie weiterhin Sozialabgaben leisten sowie Steuern bezahlen. Von der Bruttorente wird konkret Folgendes abgezogen:
- Krankenversicherung: Insgesamt werden jeden Monat 14,6 Prozent für die Krankenversicherung abgezogen. Jedoch wird davon die Hälfte von der Rentenversicherung übernommen, sodass Sie lediglich 7,3 Prozent beisteuern müssen.
- Pflegeversicherung: Hierfür werden monatlich 3,05 Prozent von der Bruttorente abgezogen. Bei kinderlosen Personen ist der Prozentsatz mit 3,3 etwas höher.
- Steuer: Die Rente wird als Einkommen behandelt und genauso versteuert. Wie viel Steuern Sie entrichten müssen, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab sowie von Ihrem persönlichen Steuersatz. Da die Rente geringer als das Einkommen ist, ist der Steuersatz jedoch geringer.
Wer 2022 in den Ruhestand geht, muss 82 Prozent seiner Rente versteuern. Ab 2040 gibt es keinen Freibetrag mehr, sodass Rentnerinnen und Rentner ab dann 100 Prozent versteuern müssen. Liegt die Altersrente unter dem Grundfreibetrag von 10.347 Euro im Jahr, werden keine Steuern abgezogen. - Kirchensteuer: Sie liegt bei 8 bis 9 Prozent im Monat.
Weitere Abzüge für Frührentner
Wer mit dem Gedanken spielt, früher in Rente zu gehen, der sollte bedenken, dass auch hier Abzüge anfallen können. Da dadurch Beitragsjahre fehlen, erhalten betroffene Personen weniger Rentenpunkte. Für jeden Monat, den Sie früher als mit 67 Jahren in Rente gehen, werden 0,3 Prozent abgezogen. Einige Jahrgänge können jedoch vor 67 in Rente gehen, ohne dass sich das auf die Rentenhöhe auswirkt. Entscheidend ist, dass Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Sie ist aber ebenfalls von Person zu Person unterschiedlich.