Mehr Netto vom Brutto für zahlreiche Beschäftigte – was im April außerdem noch neu ist

Das Jahr brachte schon viele Änderungen mit sich, die nun auf dem Lohnzettel zahlreicher Arbeitnehmer sichtbar werden. Was Pendler zudem zum 49-Euro-Ticket wissen sollten.

Was den Blick auf den Gehaltszettel betrifft, gibt es für viele Beschäftigte eine erfreuliche Nachricht. So werden ab April die seit dem 1. Januar 2023 geltenden höheren steuerlichen Freibeträge für Arbeitnehmer auch auf dem Lohnzettel sichtbar. 

Mehr Netto vom Brutto beim Gehalt

„Grund ist der dann anzuwendende geänderte Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer“, wie der MDR zu den Hintergründen schildert. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt demnach in der Berechnung um 30 Euro auf 1.230 Euro, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.008 auf 4.260 Euro. Beide Beträge waren bereits zum 1. Januar erhöht worden. Für viele Beschäftigte bleibe dadurch nun etwas mehr Netto vom Brutto beim Gehalt übrig, so das Fazit.

Mehr Geld für Beschäftigte in einigen Branchen

Unabhängig davon können sich im April die Beschäftigten einiger Branchen über eine Gehaltserhöhung freuen. Es betrifft zum Beispiel Maler, Lackierer und zahlreiche Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe:

  • Mindestlohn für Maler und Lackierer steigt: Im Maler- und Lackierhandwert gilt seit Januar ein neuer Tarifvertrag. „Ein Teil der dort festgehaltenen Vereinbarungen tritt am 1. April in Kraft“, berichtete Nordbayern.de. So steige der Mindestlohn für Gesellinnen und Gesellen um 70 Cent auf 14,50 Euro. Für Helferinnen und Helfer werde die Lohnuntergrenze um 1,10 Euro auf 12,50 Euro angehoben.
  • Tarifanpassungen im Bauhauptgewerbe: Mehr Lohn gibt es zum April auch bei Bau-Beschäftigten. „Dabei handelt es sich um die dritte und letzte Tarifanpassung für das Bauhauptgewerbe, bevor der Tarifvertrag im März 2024 endet“, so das Portal zu den Hintergründen. „Im Tarifgebiet West gibt es eine Anhebung um 2 Prozent und im Tarifgebiet Ost um 2,7 Prozent.“ Die Vergütung im ersten Ausbildungsjahr steige im Westen um 15 Euro und im Osten um 25 Euro. Zudem steige im Tarifgebiet Ost die Vergütung der Auszubildenden vom zweiten bis zum vierten Lehrjahr um 35 Euro.
  • Mehr Geld für Leihbeschäftigte: Der tarifliche Mindestlohn für Leihbeschäftigte liegt den Berichten zufolge ab April bei mindestens 13 Euro pro Stunde. Nach Angaben der IG Metall würden die Tarifverträge „bundesweit rund 98 Prozent der mehr als 800.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland“ betreffen, schilderte MDR.de (Stand: 2. April). Die Stundenentgelte richten sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe. 

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Was Pendler zum 49-Euro-Ticket wissen sollten

Ab dem 1. Mai können Fahrgäste mit dem 49-Euro-Abo bundesweit im Nah- und Regionalverkehr fahren. „Das 49-Euro-Monatsabo für Busse und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr ist ab sofort erhältlich“, berichtete die Deutsche Presse-Agentur am Montag (3. April). Der Verkauf begann demnach in der Nacht zu Montag auf den Online-Plattformen und Apps der regionalen Verkehrsunternehmen und -verbünde sowie bei der Deutschen Bahn. „Sobald die Kundenzentren der Verkehrsunternehmen öffnen, kann das Abo auch dort abgeschlossen werden“, schilderte dpa am Montagmorgen. Der Fahrschein wird als Online-Ticket oder als Chipkarte ausgegeben und kann als Abo monatlich gekündigt werden. Der Monatspreis beträgt – wie der Name schon sagt – 49 Euro. Erfahren Sie hier mehr über das 49-Euro-Ticket und wie Pendler davon künftig profitieren könnten.

 

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