Vorsicht: Mit diesem harmlos wirkenden Trick werden Sie um viel Geld betrogen

Bankkunden sollten Vorsicht walten lassen, wenn Sie Ein-Cent-Überweisungen erhalten.
 ©dpa / Arne Dedert

Sie haben eine Überweisung über einen Cent erhalten? Dann sollten Sie Vorsicht walten lassen - denn Ihr Kontoauszug könnte etwas Gefährliches aussagen.

Wenn es um ahnungslose Opfer geht, finden Betrüger immer wieder neue Maschen, um diese um ihr sauer verdientes Geld zu bringen. Die Tricks sind teilweise so raffiniert, dass manche Bürger meist gar nicht merken, dass sie gerade abgezockt wurden bzw. werden. Oftmals ist es dann schon zu spät - und das (viele) Geld futsch.

Fiese Betrugsmasche über Online-Banking - ein Cent-Überweisung soll Bankkunden hereinlegen

Besonders im Online-Banking können kriminelle Geschäftemacher so anonym ihr Unwesen treiben - ohne am Ende gefasst und belangt zu werden. Nun wird auf Chip Online vor einer weiteren Betrugsmasche gewarnt, die ebenso dreist wie gefährlich ist. Hierbei wird Bankkunden zuerst ein Cent auf ihr Konto überwiesen. Wer also auf seinem Kontoauszug solch einen seltsamen Betrag erhalten hat, sollte nun aufhorchen.

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Auf diese Weise versuchen dubiose Unternehmen herauszufinden, ob die angegebene Kontonummer auch korrekt ist bzw. Sie auch wirklich der Kontoinhaber sind. Schließlich müssen Sie auf der Webseite der Firma den geringen Centbetrag als eine Art Pin eingeben. Das Perfide daran: Da auch Hilfs-Organisationen Ein-Cent-Überweisungen nutzen, um den Absender einer Spende zu identifizieren, bleiben Betrüger so oft unbemerkt.

Hilfsorganisation oder Kriminelle? Warum das Lesen des Verwendungszwecks so wichtig ist

Stiftungen & Co. wollen den Spender dagegen lediglich darüber informieren, dass das Ausstellen einer Spendenbescheinigung möglich ist. Dazu erhält er meist im Verwendungszweck eine Telefonnummer oder Internetadresse, über die der Spender bei dem Verein oder der Organisation die benötigte Spendenquittung anfordern kann.

Um unterscheiden zu können, ob es sich hier um eine Falle handelt oder nicht, sollten Sie sich als Zahlungsempfänger daher immer den Verwendungszweck sehr gut durchlesen. Ist dort eine zum Beispiel ausländische Telefonverbindung vermerkt oder kennen Sie den Absender nicht, sollten Sie besser dort nicht anrufen. Schließlich kann es sich um eine sehr teure Verbindung handeln und es fallen am Ende horrende Kosten an. Spätestens bei der nächsten Telefonabrechnung könnten Sie dann Ihr blaues Wunder erleben.

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jp

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