Es ist Bürokratie, kann Betroffenen und Angehörigen aber Sicherheit geben: die Vorsorgevollmacht. Darin ist geregelt, wer sich um was kümmern soll.
Von einer Sekunde auf die andere kann sich das gesamte Leben verändern. Ein Unfall, eine Krankheit oder das Alter können dafür sorgen, dass Sie Ihre Belange nicht mehr selbst händeln können. Haben Sie keine Vorbereitungen getroffen, stehen Ihre Angehörigen unter Umständen vor schwierigen Entscheidungen. Sie sind beispielsweise auch bei Bankgeschäften oder Ähnlichem nicht befugt, Sie zu vertreten. Mit einem Plan und der richtigen Vorbereitung können Sie dem allerdings vorbeugen.
Was ist eigentlich eine Vorsorgevollmacht?
In der Regel ist jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig. Das bedeutet, dass man eigenständig Konten eröffnen und wesentliche Kauf- oder Kreditverträge abschließen kann, informiert die Bundeszentrale für politische Bildung. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person bestimmen, die Ihre Angelegenheiten klären kann, wenn Sie nicht mehr in der Lage dazu sind.
Was ist durch die Vorsorgevollmacht geregelt?
Bei der Vorsorgevollmacht geht es darum, dass Sie regeln, wer beispielsweise mit Ärzten und der Krankenversicherung spricht. Wer sich um Ihre Wohnung, Versicherungen und Abos kümmern kann. Sie entscheiden auch, wer Ihr Konto verwaltet. In der Praxis ist es allerdings sinnvoll, neben der Vorsorgevollmacht eine extra Konto- oder Bankvollmacht auszustellen, informiert Stiftung Warentest. Hintergrund sei, dass viele Banken eine Vorsorgevollmacht nicht anerkennen. Welche Angelegenheiten in der Regel durch die Vollmacht geregelt werden:
- Immobilien
- Bank/Sparkasse
- Versicherungen
- Kommunikation
- Behörden/Justiz
- Wohnung
- Gesundheit/Pflege
- Freiheitsbeschränkung
Denkbar ist es auch, dass Sie Unterpunkte aufteilen und Personen nur für bestimmte Bereiche bevollmächtigten. Eine Person beispielsweise für behördliche Angelegenheiten, eine andere Person für gesundheitliche Angelegenheiten.
Alle Entscheidungen werden im „mutmaßlichen Willen“ des Vollmachtgebers getroffen, informiert Stiftung Warentest.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Sie bei der Vollmacht unbedingt darauf achten sollten, dass eine Klausel enthalten ist, die besagt, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll. In diesem Fall kann beispielsweise auch die Beerdigung geplant werden. Die Vollmacht endet dann, wenn die Erben diese widerrufen.
Wo sollte die Vorsorgevollmacht aufbewahrt werden?
Haben Sie die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen lassen, wird diese vom Notar verwahrt. Dieser kann den betreffenden Personen beglaubigte Kopien ausstellen. Ebenso ist es möglich, die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister zu hinterlegen. Eine Registrierung kostet einmalig 20,50 Euro. Im Ernstfall dürfen Ärzte dann beim Zentralen Vorsorgeregister die Daten abfragen, besonders dann, wenn keine Angehörigen oder Kontakte vorhanden sind. Auch Gerichte dürfen anfragen, ob es eine Vorsorgevollmacht gibt. So wird beispielsweise ausgeschlossen, dass ein anderer Betreuer eingesetzt wird.
Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt?
Wenn keine Vorsorgevollmacht besteht, wird von dem Betreuungsgericht ein Betreuer eingesetzt. Diese Aufgabe können Angehörige, ehrenamtliche Menschen oder Berufsbetreuer übernehmen, informiert ZDF heute. Ist die Entscheidung einmal gefallen, können Angehörige diese meist nicht rückgängig machen. Um selbst zu entscheiden, wer sich in Ihrem Sinne um Ihre Angelegenheiten kümmert, sollten Sie demnach eine Vorsorgevollmacht erstellen. Für Ehepaare gibt es seit Januar 2023 ein Ehegatten-Notvertretungsrecht. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, darf im Notfall der Ehepartner alle medizinischen Entscheidungen treffen. Das Recht erlischt automatisch nach sechs Monaten, informiert Stiftung Warentest.