Haushalte werden durch die Bundesregierung mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt, wenn sie nur über ein geringes Einkommen verfügen. Bestimmte Kriterien zeigen, ob Sie dafür berechtigt sind.
Die gestiegenen Energiekosten treffen alle deutschen Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung mehrere Entlastungspakete in die Wege geleitet. Während die Energiepreispauschale an alle Personen ausgezahlt werden, ist der Heizkostenzuschuss nur für bestimmte Gruppen bestimmt. Es handelt sich dabei um eine einmalige Zahlung. Aber wer bekommt sie und muss man sie beantragen?
Heizkostenzuschuss: Wer ist berechtigt?
Für den Heizkostenzuschuss sind Sie berechtigt, wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
- Sie haben in mindestens einem Monat zwischen September und Dezember 2022 Wohngeld bezogen. Für den ersten Heizkostenzuschuss galt der Zeitraum Oktober 2021 bis März 2022.
- Auszubildende, Studierende und manche Schüler, die im Zeitraum zwischen September und Dezember 2022 Bafög, Aufstiegs-Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe beziehen, sind ebenfalls berechtigt, sofern sie nicht bei ihren Eltern wohnen.
Heizkostenzuschuss bei hohen Nachzahlungen der Energiekosten
Laut der Verbraucherzentrale können Personen, die eine hohe Rechnung für Nachzahlungen bei Strom- und Gasverbrauch erhalten, staatliche Hilfe beantragen. Wer ein geringes Einkommen hat und das Geld nicht aufbringen kann, sollte sich daher an das örtliche Jobcenter wenden und einen Antrag stellen. Wichtig ist, dass dies in dem Monat der Fälligkeit der Nachzahlung erfolgt.
Wird für den Heizkostenzuschuss immer ein Antrag benötigt?
Laut der offiziellen Webseite der Bundesregierung ist eine Antragstellung für den Heizkostenzuschuss grundsätzlich nicht notwendig, da das Geld automatisch über das jeweilige Amt ausgezahlt wird – direkt auf Ihr Konto.
Wie viel Geld bekommt man durch den Heizkostenzuschuss?
- Bei denjenigen, die Wohngeld beziehen, ist die Anzahl der Personen im Haushalt entscheidend. Wer allein lebt, bekommt 415 Euro, einem Zwei-Personen-Haushalt stehen laut Bundesregierung einmalig 540 Euro zu.
- Auszubildende, Studierende und Schüler erhalten einmalig 345 Euro.
Wann wird der zweiten Heizkostenzuschuss ausgezahlt?
Laut Planung sollte der zweite Zuschuss zu den Heizkosten schon bis Ende 2022 gezahlt worden sein, nun ist mit der Auszahlung erst Ende Januar 2023 oder Anfang Februar 2023 zu rechnen, gibt der Deutsche Städtetag an. Wer nicht auf den zweiten Heizkostenzuschuss warten kann, sollte eine Übernahme der Heizkostennachzahlung beim Jobcenter oder beim Sozialamt beantragen.