Viele Shopping-Angebote zum „Black Friday“ und „Cyber Monday“ sind gewiss verlockend. Schnäppchenjäger sollten trotzdem kühlen Kopf bewahren – Experten geben Tipps.
Rund um den „Black Friday“ (27. November) und „Cyber Monday“ (30. November) locken viele Händler wieder mit zahlreichen Schnäppchen-Preisen. Shopping-Freudige und Schnäppchenjäger sollten trotzdem einen kühlen Kopf bewahren, wie Verbraucherschützer betonen.
Nur einer von vielen Shopping-Tipps anlässlich der Rabattschlacht im Netz: Erstellen Sie sich vorher eine Wunschliste von allen Dingen, die Sie wirklich brauchen. Dann vermeiden Sie (allzu) spontane Schnellkäufe, die Sie hinterher vielleicht bereuen. Lesen Sie hier zudem, wann und wo Sie die besten Angebote am Black Friday 2020 finden – und was die Schnäppchen wirklich taugen*.
Black Friday und Cyber Monday 2020: Für Schnäppchen Preisalarm bei Vergleichsseite einstellen
Wer echte Schnäppchen* nicht verpassen wolle, sollte sich, wie es zudem in einem Bericht der Nachrichtenagentur AFP unter anderem heißt, einen Preisalarm bei einer Vergleichsseite einstellen, so ein weiterer Rat anlässlich des Black Friday und Cyber Monday. Dann komme eine E-Mail, sobald ein Angebot unter der eingestellten Grenze liege. Einen Anhaltspunkt könne der niedrigste Preis der vergangenen drei Monate darstellen. Falle der Preis ein Stück darunter, machten Verbraucher in der Regel „kein schlechtes Geschäft“. Zum Weiterlesen: Sparen Sie noch mehr am Black Friday 2020 - mit diesem einfachen Trick.
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Wer weiß, was er sucht, kann mithilfe von Preissuchmaschinen nach aktuellen Preisen schauen, heißt es in dem Bericht zudem. Dann falle es leichter, „vermeintliche Angebote“ von tatsächlichen Schnäppchen zu unterscheiden.
Denn viele Händler werben dem Bericht zufolge zwar mit hohen Prozenten – „berechnen den Rabatt aber auf die ursprüngliche Unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller“. Dabei handele es sich um „freie Empfehlungen, die viele Händler auch sonst unterbieten“. Außerdem würfen oft Ladenhüter zu Schnäppchenpreisen* angeboten oder zunächst überhöhte Preise dargestellt, damit der Rabatt höher erscheine.
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Black Friday und Cyber Monday 2020: Auch Preissuchmaschinen können helfen
Auf der Suche nach dem günstigsten Preis empfiehlt die Verbraucherzentrale übrigens, „mindestens zwei Preissuchmaschinen“ zu nutzen. Erst wenn sich ein Sonderangebot mit Suchen in zwei Preissuchmaschinen nicht unterbieten lasse, schreibt die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage, könne sich der Klick auf den Kaufen-Button „recht zuverlässig lohnen“.
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Onlineshopping: Verbraucherschützer warnen vor Fake-Angeboten
Die Verbraucherzentrale warnt zudem vor möglichen Fake-Angeboten, auf die man im Netz nicht hereinfallen sollte. Gerade „an großen Rabatt-Tagen“, wenn viele Händler mit Schnäppchen werben würden, sei die „Verwechslungsgefahr mit anderen Fakeshops, auch außerhalb von Amazon, größer“, teilen die Verbraucherschützer auf ihrer Internetseite mit. Daher gelte: „Zahlen Sie vorzugsweise per Rechnung oder Lastschrift und lassen Sie sich nicht in einen gefährlichen Vorkasse-Kauf locken.“
Online-Bestellungen: Widerrufsrecht gilt 14 Tage lang
Die Experten verweisen zudem auf das Widerrufsrecht: Wer online bestellt, hat demnach 14 Tage Zeit, die Bestellung zu widerrufen. Allerdings sollten Verbraucher wissen, dass sie manchmal für die Rücksendekosten aufkommen müssen. Die jeweiligen Vorgaben eines Händlers sollten Betroffene vor dem Kauf entsprechend prüfen, rät die Verbraucherzentrale. (ahu) *Merkur.de ist Teil des Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
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