Kompromiss beim Bürgergeld: Schonvermögen wird auf 40.000 gesenkt

Im Streit um die geplante Sozialreform haben sich die Parteien der Ampelkoalition und die Union auf einen Kompromiss in mehreren Punkten geeinigt.

Union und Ampel haben im Streit um das Bürgergeld einen Kompromiss erzielt. Das teilten Vertreter der Parteien mit, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) und Tagesschau.de am Dienstag (22. November) berichteten. Am Mittwoch (23. November) soll allerdings noch der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat über die strittigen Punkte beraten und über den erzielten Kompromiss entscheiden, hieß es.

Bürgergeld: Union setzt sich mit Forderung nach mehr Sanktionen für Empfänger durch

Worauf haben sich beide Seiten geeinigt? Der Vorab-Kompromiss sehe „nach übereinstimmenden Angaben aus Union und Regierungsfraktionen entscheidende weitere Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf“ vor, berichtete dpa am Dienstag. So solle es unter anderem künftig ab dem ersten Tag Sanktionen in Form von Leistungsentzug geben können – „ohne Ausnahmen“, wie dpa schreibt. Die von der Ampel vorgesehene Vertrauenszeit von sechs Monaten, in der es etwa bei Pflichtverletzungen keine Leistungsminderungen geben sollte, solle gänzlich entfallen. Die Karenzzeit mit milderen Regelungen, ursprünglich für 24 Monate angesetzt, solle nur noch 12 Monate betragen.

Bürgergeld: Schonvermögen soll laut Kompromiss auf 40.000 Euro reduziert werden

„Beim damit zusammenhängenden Schonvermögen setzte die Unionsseite den Angaben zufolge eine Kürzung von 60.000 Euro auf 40.000 Euro durch“, heißt es weiter in dem dpa-Bericht. Genau dieser Teil war im Vorfeld einer der großen Streitpunkte gewesen. Die Ampel hatte ein Schonvermögen von 60.000 Euro vorgesehen. CDU und CSU hatten derweil gefordert, dass Betroffene weniger eigenes Vermögen behalten dürfen, wenn sie die staatliche Leistung erhalten. Tagesschau.de berichtete am Dienstag über weitere Details der nun erzielten Einigung: „Der Kompromiss sieht nun einen Betrag von 40.000 Euro für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft vor und 15.000 Euro für jede weitere“, heißt es in dem Bericht. „Es gilt eine Karenzzeit von einem Jahr – die Ampel hatte zwei Jahre gewollt.“ In dieser Zeit müssten Leistungsbezieher das Ersparte nicht aufbrauchen; die Altersvorsorge werde davon komplett ausgenommen und geschützt, informierte die Tagesschau weiter über den erzielten Kompromiss.

Kritik am geplanten Bürgergeld seitens der Linken

Die Linke kritisierte den Kompromiss zum Bürgergeld. Außer einer Erhöhung des Regelsatzes um 53 Euro sei fast nichts von der Reform übrig, erklärte Parteichefin Janine Wissler dpa zufolge am Dienstag in Berlin. 

Bürgergeld soll laut Plänen der Bundesregierung im Januar 2023 in Kraft treten

„Wenn sich die Einigung bestätigen sollte, könnte die Sozialreform Ende der Woche die letzte Hürde nehmen“, berichtete die Tagesschau. Den Plänen der Bundesregierung zufolge soll das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 auf den Weg gebracht werden.

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