Bürgergeld statt Hartz IV – was laut Koalitionsvertrag bisher vorgesehen ist

Das sogenannte Bürgergeld soll Hartz IV ersetzen.
 ©Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

Das sogenannte Bürgergeld soll Hartz IV ersetzen. Was hat die Ampel-Koalition in puncto Bürgergeld im Koalitionsvertrag vereinbart?

177 Seiten umfasst der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. Einer der Punkte: das sogenannte Bürgergeld, das Hartz IV ersetzen soll. „Offiziell hieß zwar Hartz IV bisher schon Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II. Doch nun kommen ein neuer Name und neue Regeln“, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) anlässlich des Koalitionsvertrags zum geplanten Bürgergeld schrieb. Über die Höhe dieser neuen staatlichen Leistung stehe nichts im Vertrag geschrieben, wie BR.de zugleich berichtete. Der Regelsatz beim neuen Bürgergeld steige nicht stärker als geplant*, schrieb Tagesspiegel.de am 24. November entsprechend. Zumindest steht dazu nichts im Koalitionsvertrag. Allerdings ist dem Bericht zufolge über den Regelsatz hinaus zum Beispiel ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro vorgesehen. „Wer eine Weiterbildung macht, erhält 150 Euro im Monat auf den Regelsatz drauf“, heißt es in dem Bericht auf Tagesspiegel.de unter anderem.

Bürgergeld soll Hartz IV ersetzen – was steht im Koalitionsvertrag?

Was hat die Ampel in puncto Bürgergeld im Koalitionsvertrag vereinbart? Das Bürgergeld soll, wie dpa zum Beispiel schildert, in den ersten zwei Bezugsjahren ohne Prüfung des Vermögens oder der Wohnung ausgezahlt werden. Bereits in der Corona-Krise wurde dpa zufolge etwa nicht geprüft, wie groß die Wohnung der Betroffenen ist. Künftig soll dpa zufolge generell gelten: Wer durch das Bürgergeld aufgefangen wird, solle sich vorerst nicht um das Ersparte und die Wohnsituation sorgen müssen.

Wer das neue Bürgergeld beantrage, könne vom Jobcenter „nicht mehr so schnell zum Umzug gezwungen werden“, schreibt Tagesspiegel.de unter anderem. „Wir gewähren in den ersten beiden Jahren des Bürgergeldbezugs die Leistung ohne Anrechnung des Vermögens und anerkennen die Angemessenheit der Wohnung“, heiße es im Koalitionsvertrag. Für die Zeit danach solle das Schonvermögen erhöht werden, so der Tagesspiegel weiter.

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Insgesamt solle der Sozialstaat „bürgerfreundlicher, transparenter und unbürokratischer“ werden, zitiert dpa außerdem aus dem Koalitionsvertrag* – alles soll demnach einfacher und möglichst digital erledigt werden können. (ahu) *Merkur.de und kreiszeitung.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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