Steuerfreier Corona-Bonus: Regelung gilt noch bis März 2022

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern einen Bonus von bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. 

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern freiwillig einen Corona-Bonus* von bis zu 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden die Sonderleistungen, die Beschäftigte zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2022 erhalten, erklärte der Bund der Steuerzahler der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge.

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Steuerfreier Corona-Bonus noch bis März 2022 

Ist eine solche Extra-Prämie für Arbeitnehmer vorgesehen, sollte man sie ihnen also möglichst bald gewähren. Denn ab April 2022 werden dafür wieder Steuer und Sozialabgaben fällig, wie dpa bereits im Dezember berichtete. „Geht der Corona-Bonus erst im April 2022 auf dem Konto des Mitarbeiters ein, so greift die Steuerbefreiung nicht mehr“, informierte zudem der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) auf seiner Homepage.

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Extra-Prämie darf nicht den Lohn ersetzen

Eine wichtige Voraussetzung für den steuerfreien Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro bis zu der genannten Frist im März ist, dass er zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Sprich: Die entgeltliche Prämie darf nicht den Lohn ersetzen. Wolle der Arbeitgeber einen höheren Betrag zahlen, müssten Beschäftigte die Differenz versteuern, schilderte das Portal stuttgarter-nachrichten.de.

Wer mehrere Dienstverhältnisse habe, könne den Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro für jedes Dienstverhältnis erhalten – auch innerhalb eines Kalenderjahres, wie der VLH zudem informiert hatte. Werde der Bonus als Sachzuwendung geleistet, sollte der Arbeitnehmer den Zeitpunkt des Empfangs schriftlich bestätigen.

Geplantes Gesetz: Prämie für Pflegekräfte bis 3.000 Euro steuerfrei

Laut eines Gesetzentwurfs ist den Berichten zufolge zudem vorgesehen, dass vom Arbeitgeber in bestimmten Berufen gewährte Corona-Prämien bis zu einem Wert von 3.000 Euro steuerfrei gestellt werden sollen - so soll es dem Entwurf zufolge laut dpa für Pflegekräfte einen Corona-Bonus geben, dafür wolle die Bundesregierung eine Milliarde Euro bereitstellen. Mit dem Gesetz solle geregelt, dass diese Prämien bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuerfrei bleiben. Bei den Beschäftigten solle möglichst viel von dem Geld auch wirklich ankommen. Das gelte für Sonderzahlungen unter anderem für Mitarbeiter in Krankenhäusern, in der Intensivpflege, für ambulante Pflegekräfte und Beschäftigte in Pflegeheimen. Mehr über das geplante Gesetz, wonach es in Zukunft auch noch andere steuerliche Erleichterungen geben könnte, erfahren Sie hier. Die Zustimmung von Kabinett, Bundestag und Bundesrat stand zum Zeitpunkt allerdings noch aus. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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