So dreist werden Sie mit Abofallen im Internet abgezockt

Woher kommen plötzlich diese Rechnungen? Angebliche Testabos machen oftmals ratlos.
 ©pixabay

Da kann einem schon mal der Kopf platzen - wenn plötzlich unbekannte Rechnungen oder Mahnungen vom Anwalt hereinflattern. Was zu tun ist, erklärt ein Experte.

Ob bei Gewinnspielen, vermeintlich kostenlosen Rezepten, Routenplanern oder beim Online-Dating: Abofallen lauern im Internet überall. Unseriöse Anbieter locken mit "kostenlosen Testabos" oder einem "Zugang für nur einen Euro". Unwissende Verbraucher registrieren sich dann bei den betreffenden Diensten und die Falle ist zugeschnappt. Meist erhalten sie dann nach einiger Zeit Rechnungen mit hohen Beträgen beziehungsweise es werden hohe Geldbeträge vom Konto oder der Kreditkarte abgebucht, obwohl sich die Betroffenen dessen gar nicht bewusst sind, dass sie ein Abo abgeschlossen haben. Helmut Ablinger, Gründer und Geschäftsführer von JAASPER, der Plattform für die Vermittlung von Rechtshilfe, verrät gegenüber der Redaktion, wie sich Verbraucher vor Abofallen schützen können.

Die Zahlen zeigen – Abofallen sind keine Seltenheit

Laut Statista sind bereits 13 Prozent der deutschen Internetnutzer schon mal auf eine Abofalle im Internet hereingefallen. Die abgebuchten Beträge können sich dabei bis auf einen dreistelligen Betrag pro Monat belaufen. Auf Kündigungen per E-Mail oder Post reagieren die Plattformen meist gar nicht, es wird munter weiter Geld abgebucht. "Betroffene wissen sich dann meist nicht zu helfen und schnell flattert ein Schreiben des Inkassobüros oder einer Anwaltskanzlei ins Haus", so Helmut Ablinger und weiter: "Die meisten Verbraucher sind spätestens zu diesem Zeitpunkt heillos überfordert und benötigen einen professionellen Rechtsbeistand."

Das Recht liegt beim Verbraucher

Die Verbraucher liegen hier meist eindeutig im Recht, weil die Onlineportale beim Abschluss des Testabos nicht klar und ausdrücklich kommuniziert haben, dass sich das Abo automatisch verlängert und welche Kosten dann auf den Verbraucher zukommen. Zudem muss der Verbraucher hier außerdem ausdrücklich zustimmen (ähnlich wie die Einwilligung in die AGBs beim Offline-Kauf oder Online-Shopping).

Rechtlich gesehen ist also nie ein Abovertrag zustande gekommen, also muss der Verbraucher auch nichts bezahlen. Doch viele Betroffene scheuen den Weg zum Anwalt, zum einen wegen der hohen Anwaltskosten und zum anderen aufgrund der pikanten Thematik. Helmut Ablinger kennt die Problematik nur zu gut: "Viele unserer Kunden wenden sich mit verzweifelten Nachrichten an uns und wissen sich oft nicht weiter zu helfen."

Tipps, wie sich Verbraucher vor der Abo-Abzocke im Internet schützen können:

1. Vorsicht bei kostenlosen oder günstigen Testabos: Schon hier sollten sämtliche Alarmglocken schrillen, denn im Internet ist selten etwas kostenlos oder günstig zu bekommen. Bevor die Nutzung der vermeintlich kostenlosen Dienste in Anspruch genommen wird, lohnt es sich, direkt auf die Seite des Anbieters zu gehen beziehungsweise seriöse Alternativen, wie zum Beispiel chip.de, zu verwenden. Ein Blick in das Impressum lohnt sich hier allemal, denn wenn hier nur ein Postfach als Adresse angegeben ist bzw. das Unternehmen im Ausland sitzt, sollten Verbraucher lieber die Finger davon lassen.

2. Augen auf bei Abschluss des Testabos: Konsumenten sollten hier unbedingt das Kleingedruckte lesen. Zu achten ist darauf, wie lange das Testabo dauert, ob es automatisch ausläuft oder erst gekündigt werden muss. Falls eine Kündigung notwendig ist, unbedingt schauen, wie gekündigt werden kann (per E-Mail, Post oder Telefon). Darüber hinaus sollte auch darauf geachtet werden, ob sich das Abo automatisch verlängert und falls ja, ob die anfallenden Kosten und die Dauer des Abos transparent dargelegt werden.

3. Das Konto im Blick behalten: Wichtig ist, in regelmäßigen Abständen die eigene Konto- und Kreditkartenabrechnung zu kontrollieren und dabei zu prüfen, ob es in der Vergangenheit Abbuchungen gab, deren Empfänger unbekannt ist. Werden bei einem "kostenlosen" Testabo bereits die Daten der Kreditkarte beziehungsweise die Bankverbindung verlangt, sollten Verbraucher generell misstrauisch werden.

4. Bei einer Abofalle sofort aktiv werden und nicht abwarten: Hat die Abofalle zugeschnappt, sollten Verbraucher sofort handeln und sich entweder an einen darauf spezialisierten Anwalt wenden oder ein Online-Vermittlungsportal kontaktieren, die sich der Problematik vertrauensvoll annehmen. Ganz wichtig: Nicht von Rechnungen, Mahnungen oder Androhungen von Klagen unter Druck setzen lassen und keinesfalls bezahlen. Denn Einschüchterung ist ein beliebtes Mittel, um Verbraucher zu verunsichern und zum Bezahlen zu bewegen.

Lesen Sie auch: Vorsicht - so dreist werden Sie auf Ebay-Kleinanzeigen abgezockt.

Auch interessant: So wehren Sie sich gegen angebliche Mahngebühren.

28.02.2021

Landpark Lauenbrück

12.02.2021

Winterlandschaft in Rotenburg

22.12.2020

Weihnachtsbilder

29.10.2020

Herbstfotos der Leser