Die Bundesregierung reagiert mit einem dritten Entlastungspaket auf die steigenden Kosten. Wer davon profitiert, lesen Sie im Folgenden.
95 Milliarden Euro will die Bundesregierung durch die drei Entlastungspakete als Reaktion auf die stark gestiegenen Kosten für Energie und die herrschende Inflation in die Hand genommen haben. In der Pressekonferenz am 4. September 2022 erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz: „Das dritte Entlastungspaket, das wir jetzt geschnürt haben, ist von seinem Umfang größer als die ersten beiden zusammen. Das ist sehr viel, was wir bewegen. Das ist notwendig, und es soll dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger durch diese Situation mit uns gemeinsam gehen können.“
Über welche Maßnahmen sich insbesondere Rentnerinnen und Rentner durch das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung freuen dürfen und wer noch von den Entlastungen profitiert, lesen Sie im Folgenden.
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Drittes Entlastungspaket: Das bekommen Rentnerinnen und Rentner
Pünktlich zum 1. Dezember 2022 sollen durch das dritte Entlastungspaket alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro erhalten, wie die Bundesregierung berichtete. Das Geld soll über die Deutsche Rentenversicherung ausbezahlt werden. Da die Energiepreispauschale jedoch steuerpflichtig ist, soll sie gerade bei niedrigeren Renten stärker wirken.
Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung im Überblick
Entlastungen von Rentnerinnen und Rentnern in Form einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ist nicht die einzige Maßnahme, von der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland durch das Entlastungspaket profitieren sollen. Die Bundesregierung hat laut der Tagesschau weitere Schritte beschlossen, um den Preissteigerungen entgegenzuwirken.
Beschlossene Maßnahmen der Bundesregierung: Das dritte Entlastungspaket:
- Strompreisbremse: für den Basisverbrauch
- Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner: 300 Euro Energiepreispauschale
- Kindergeld: Erhöhung zum 1. Januar 2023 für das erste und das zweite Kind um 18 Euro
- Kinderzuschlag: Erhöhung zum 1. Januar 2023 auf 250 Euro monatlich
- Einmalzahlung für Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler: 200 Euro
- Homeoffice-Pauschale: Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von fünf Euro pro Homeoffice-Tag (maximal 600 Euro jährlich)
- Sozialversicherungsbeiträge: Höchstgrenze Midi-Job zum 1. Januar 2023 angehoben auf monatlich 2.000 Euro
- Kalte Progression: Abbau durch Änderung des Tarifverlaufs
- Wohngeld: zwei Millionen mehr Berechtigte, soll dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente enthalten, einmaliger Heizkostenzuschuss für September bis Dezember 2022
- Umsatzsteuer auf Gas: bis Ende März 2023 auf sieben Prozent gesenkt
- Steuerliche Entlastung bei Rentenbeiträgen: ab kommenden Jahr können Rentenbeiträge als Sonderausgaben voll abgesetzt werden
- Bürgergeld: rund 500 Euro monatlich, soll ab 1. Januar 2023 Hartz IV ablösen
- Nachfolge 9-Euro-Ticket: soll zwischen 49 und 69 Euro kosten, „Die Bundesregierung ist bereit, den Ländern für ein bundesweites Nahverkehrsticket jährlich 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen, wenn die Länder mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen“, teilte die Ampel-Koalition mit
- CO2-Preis: Erhöhung um fünf Euro pro Tonne erst ab 1. Januar 2024 (statt 2023)
- Kurzarbeitergeld: wird über den 30. September 2022 hinaus verlängert
- Umsatzsteuer Gastronomie: Absenkung auf sieben Prozent verlängert
Was es beim dritten Entlastungspaket der Bundesregierung allerdings zu kritisieren gibt, lesen Sie hier.