Energiepauschale in Höhe von 300 Euro: Wann gibt es das Geld für Beschäftigte?

Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto für Arbeitnehmer und Selbstständige ist Teil des Entlastungspakets.
 ©K. Schmitt/Imago

Das Geld soll vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt.

Verbraucher in Deutschland müssen nicht nur für Lebensmittelpreise immer tiefer in die Tasche greifen. Sondern zum Beispiel auch für Heizung und Strom. Um die Kosten für Betroffene an der ein oder anderen Stelle abzufedern, hat die Ampel mehrere Maßnahmen zur finanziellen Entlastung von Bürgern auf den Weg gebracht.

Ein Teil des Entlastungspakets ist die sogenannte Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto für Arbeitnehmer und Selbstständige, die gestiegene Fahrtkosten zur Arbeit abfedern soll. Diese Energiepauschale soll für Beschäftigte im September oder Oktober mit dem Gehalt überwiesen werden, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete. Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1-5 einsortiert ist, soll also davon profitieren. Die Pauschale unterliegt allerdings der Einkommensteuer. Sprich, wer einen hohen Steuersatz hat, bekommt am Ende entsprechend weniger raus – wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, profitiert dagegen von der vollen Summe. Selbstständige sollen die Energiepauschale bei der Steuervorauszahlung im September abziehen können, wie dpa weiter berichtete.

Dass Millionen Rentner unterdessen leer ausgehen sollen, sorgte für Kritik. Rentner bekommen die Unterstützung nicht, „es sei denn, sie gehen in der Rente noch einem Minijob nach“, so der Hinweis der Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern laut Mitteilung (Stand: 24. Mai). Auch Studenten sollen davon nicht profitieren – mit wohl einer Ausnahme: „Minijobs sind unter den Studierenden sehr verbreitet, weswegen sich die meisten wohl über zusätzliche 300 Euro im September freuen können“, wie die Augsburger Allgemeine in ihrer Online-Ausgabe zum Thema berichtet hatte.

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