Geld zurück im Fitnessstudio? Was sich mit Bundesnotbremse beim Hobbysport ändern soll

Viele Hobbysportler bezahlen weiterhin Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio – obwohl die Studios in vielen Bundesländern seit Monaten geschlossen sind. Wie soll es in der Coronakrise weitergehen?

Update vom 23. April 2021: Der Bundesrat hat das geänderte Infektionsschutzgesetz mit der Corona-Notbremse trotz massiver Kritik am Donnerstag passieren lassen. Durch das Gesetz sollen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt einheitliche Regeln gelten, sobald an drei Tagen die Zahl neuer Corona-Ansteckungen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche über 100 steigt. Der Bundestag beschloss das Gesetz zuvor am Mittwoch. Mehr darüber erfahren Sie hier*. Am Freitag ist das geänderte Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten, die einheitliche Corona-Notbremse greift ab dem 24. April.

Bundesnotbremse: Einschränkungen beim Hobbysport – Geld zurück im Fitnessstudio?

Was soll sich im Fall der Bundesnotbremse beim Hobbysport ändern? Nur kontaktloser Individualsport bliebe dann erlaubt, den man allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausüben kann, berichtet dpa. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren solle Sport in Gruppen weiter möglich sein. Ausnahmen gibt es für Berufs- und Leistungssportler: Zulässig seien der Wettkampf- und Trainingsbetrieb von Berufssportlern und Leistungssportlern der Bundes- und Landeskader – aber nur ohne Zuschauer und mit Hygienekonzept, schildert BR.de. Auch zum Beispiel Freizeitparks, Indoorspielplätze und Schwimmbäder blieben BR Online zufolge dann geschlossen.

Nicht zuletzt viele Fitnessstudio-Mitglieder, die weiterhin Beiträge bezahlt haben und derzeit auf die Online-Kurse ihres Fitnessstudios angewiesen sind, hätten gerne mehr Gewissheit, wie es in den kommenden Monaten weitergeht. Können sie ihr Geld im Zweifel zurückfordern? Oder welche anderen Möglichkeiten gibt es, sich mit dem Fitnessstudio zu einigen, die coronabedingt weiterhin geschlossen sind? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel (siehe Update vom 24.09.2020).

Bundestag beschließt bundesweite Corona-Notbremse – Folgen für den Sport

Update vom 21. April 2021: Der Bundestag hat am Mittwoch eine bundesweit einheitliche „Corona-Notbremse“ beschlossen. Am Donnerstag muss noch der Bundesrat zustimmen, das gilt aber als Formsache, wie der BR am Nachmittag berichtete. Mehr über die aktuellen Entwicklungen erfahren Sie hier*.

Update vom 14. April 2021: Das Bundeskabinett hat am Dienstag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Ziel ist eine bundesweit geltende Notbremse. Allerdings müssen Bundestag und Bundesrat erst noch zustimmen. Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes hätte, wie dpa schreibt, auch Auswirkungen auf den Sport.

Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liege, solle die Ausübung von Sport dann nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollten dann allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Kommende Woche sollen die Neuerungen erst vom Parlament beschlossen werden und dann den Bundesrat passieren. In einigen Ländern und der Opposition im Bundestag gab es bei verschiedenen Punkten allerdings zum Teil deutliche Kritik. Um die Details dürfte noch gerungen werden.

Coronakrise: Geld zurück oder Einigung mit dem Fitnessstudio?

Seit Monaten bremst der Lockdown Sportler im Hobby- und Leistungsbereich. Seit Anfang November durfte nicht mehr gespielt, nicht einmal mehr trainiert werden. Anfang März hatten dann Bund und Länder Planungen für Öffnungsschritte vorgelegt, nach denen zunächst kontaktfreier Sport in Kleingruppen unter freiem Himmel wieder ermöglicht werden konnte. Diese Erwartungen hatten sich durch die stark steigende Zahl der Neuinfektionen und die wachsende Verbreitung von ansteckenderen Virusvarianten aber größtenteils zerschlagen.

Wie geht es für Hobbysportler in der Coronakrise weiter? Das wollen nicht zuletzt viele Fitnessstudio-Mitglieder wissen, die weiterhin Beiträge bezahlt haben und derzeit auf die Online-Kurse ihres Fitnessstudios angewiesen sind. Können sie ihr Geld im Zweifel zurückfordern, oder welche Möglichkeiten, sich mit dem Fitnessstudio zu einigen, gibt es, wo die Studios coronabedingt weiterhin geschlossen sind? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel (siehe Update vom 24.09.2020)

Kabinett beschließt Bundes-Notbremse in Coronakrise: Folgen für Hobbysportler?

Update vom 13. April 2021: Lange haben sich Bund und Länder zusammengerauft im Kampf gegen das Coronavirus. Doch zuletzt klappte es nicht mehr mit der gemeinsamen Linie. Das Kabinett hat einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge deshalb am Dienstag Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die der Bundesregierung vorübergehend mehr Durchgriffsrechte verschaffen. Der Bundestag müsse zustimmen, auch der Bundesrat komme noch zum Zug, schrieb dpa.

Was sich mit einer Bundes-Notbremse ändern soll: Wenn die 7-Tage-Inzidenz (Ansteckungen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) an drei aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet, sollen dort ab dem übernächsten Tag schärfere Maßnahmen gelten, schreibt dpa. Diese sollen so lange in Kraft bleiben bis die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet – dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft.

Für den Sport würde eine solche Bundes-Notbremse laut dpa, sofern sie denn greift, bedeuten: Nur kontaktloser Individualsport bleibe erlaubt, den man allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausüben kann. Für Berufs- und Leistungssportler gäbe es Ausnahmen. Auch Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel Schwimmbäder oder Wellnesszentren müssten im Fall einer solchen Notbremse schließen.

Mehr über die aktuellen Entwicklungen lesen Sie hier.

Corona: Was passiert mit Mitgliedsbeitrag, wenn Fitnessstudio geschlossen ist?

Update vom 9. April 2021: Seit Dienstag dürfen Fitnessstudios sowie zahlreiche andere Einrichtungen im Saarland wieder öffnen – wenn die Besucher einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen. Es ist ein Modell, auf das ganz Deutschland blickt. Erstmals wagt ein ganzes Bundesland zahlreiche Öffnungsschritte, obwohl seit Tagen die Zeichen auf Lockdown stehen.

Wie geht es für Hobbysportler in der Coronakrise* in anderen Bundesländern weiter? Das wollen nicht zuletzt viele Fitnessstudio-Mitglieder wissen, die weiterhin Beiträge bezahlt haben und derzeit auf die Online-Kurse ihres Fitnessstudios angewiesen sind. Können sie ihr Geld im Zweifel zurückfordern, oder welche Möglichkeiten, sich mit dem Fitnessstudio zu einigen, gibt es, wo die Studios coronabedingt weiterhin geschlossen sind? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel (siehe Update vom 24.09.2020). In Hessen zum Beispiel durften derweil nach langer Pause Fitnessstudios im März wieder öffnen, wie Mannheim24.de (Stand: 9. April) berichtete, allerdings nur unter strengsten Bedingungen und bei vorheriger Anmeldung, wie das Portal schreibt.

Ministerpräsidentenkonferenz am Montag findet nicht statt

Am Freitag (9. April) wurde unterdessen bekannt, dass die für den 12. April geplante nächste Bund-Länder-Runde zum Vorgehen in der Corona-Pandemie ausfällt. Darüber berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Vormittag. Es werde in der kommenden Woche gar keine Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geben, teilte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Freitag laut dpa in Berlin mit. Mehr über die aktuellen Entwicklungen erfahren Sie hier.

Corona-Modell-Projekt: Fitnessstudios im Saarland wieder offen

Update vom 6. April 2021: Im Saarland geht erstmals ein ganzes Bundesland als Corona*-Modellprojekt an den Start: Von Dienstag (6. April) an darf im Saarland an eine ganze Reihe von Einrichtungen wieder öffnen – neben der Außengastronomie zählen auch Kinos, Theater und Konzerthäuser dazu, sowie: Fitnessstudios und Tennishallen. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Wer das Angebot nutzen möchte, braucht dort demnach in der Regel einen negativen Corona-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zudem dürfen sich im Freien bis zu zehn Personen treffen, wenn sie negativ getestet worden sind. Beim Sport ist Kontaktsport wie Fußball aktuell im Saarland nun wieder erlaubt – mit Testzettel, wie dpa ebenfalls berichtete.

Modellprojekt im Saarland: Mit negativem Schnelltest ins Fitnessstudio

Mit dem „Saarland-Modell“ wolle die Landesregierung den Bürgern wieder mehr Freiheiten ermöglichen, wie dpa schildert. „Es muss uns nach einem Jahr Pandemie mehr einfallen als nur zu schließen und zu beschränken“, hatte Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) laut dpa gesagt. Und: „Mit dem Saarland-Modell soll keine Corona-Infektion unentdeckt bleiben.“ Denn je mehr getestet werde, desto mehr werde aufgedeckt. „Experimente“ gebe es keine: Die Öffnungen im Saarland sind nach dem Beschluss in dieser Form nur erlaubt, solange die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche, stabil unter 100 liegt, wie dpa ebenfalls schreibt. Steigt die Inzidenz an drei Tagen über 100, greift im Saarland ein Ampelsystem - mit einer dann ausgeweiteten Testpflicht (gelb) unter anderem für den Einzelhandel. Wenn eine Überlastung des Gesundheitswesen droht, soll die Notbremse (rot) gezogen werden: Die Öffnungen werden in diesem Fall kassiert, es folgt ein Lockdown.

Video: Corona-Osterbilanz - hat sich Deutschland an die Regeln gehalten?

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Corona-Geduldsprobe für Amateur- und Breitensport

Update vom 23. März 2021: Die Corona*-Geduldsprobe für den Amateur- und Breitensport geht weiter: Statt der noch vor wenigen Wochen erhofften weiteren Lockerungen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb verlängerten Bundesregierung und Länderchefs den Corona-Lockdown am frühen Dienstagmorgen nach stundenlangen Verhandlungen bis zum 18. April, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Damit seien Öffnungen für kontaktfreien Hallensport vorerst für die meisten Regionen ebenso vom Tisch wie der Besuch von Fitnessstudios oder Spiele im Amateurfußball. Wie die Beschlüsse konkret umgesetzt werden, sei Sache der einzelnen Bundesländer, wie dpa ebenfalls berichtet. Grund für den vorläufigen Stopp anvisierter Lockerungen seien die stark steigende Zahl der Neuinfektionen und die wachsende Verbreitung von ansteckenderen Virusvarianten. 

Corona-Lockdown verlängert: Fitnessstudio-Mitglieder brauchen weiter Geduld

Seit Monaten bremst der Corona-Lockdown Sportler im Hobby- und Leistungsbereich. Seit Anfang November durfte nicht mehr gespielt, nicht einmal mehr trainiert werden. Anfang März hatten dann Bund und Länder Planungen für Öffnungsschritte vorgelegt, nach denen zunächst kontaktfreier Sport in Kleingruppen unter freiem Himmel wieder ermöglicht werden sollte. Alfons Hörmann, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, hatte dies dpa zufolge als „ersten Hoffnungsschimmer“ bezeichnet und auf weitere Lockerungen gedrängt.

Diese Erwartungen haben sich nun vorerst zerschlagen, wie dpa schreibt. Bis mindestens Mitte April werde es bestenfalls in wenigen Regionen mit sehr niedrigen Inzidenzen Öffnungschancen für den Sportbetrieb geben können. Daher drohe nun in vielen Sportverbänden der endgültige Abbruch zunächst begonnener Spielzeiten. Und auch die Mitglieder der Fitnessstudios brauchen zunächst weiterhin Geduld. Können sie ihr Geld im Zweifel zurückfordern, oder welche Möglichkeiten, sich mit dem Fitnessstudio zu einigen, gibt es? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel (siehe Update 24.09.2020).

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Corona-Lockdown: Geld zurück im Fitnessstudio?

Update vom 4. März 2021: Die Fitnessstudios mussten im Corona-Lockdown schließen. Wie geht es für Hobbysportler in der Coronakrise weiter? Das wollen nicht zuletzt viele Mitglieder wissen, die weiterhin Beiträge bezahlt haben und derzeit auf die Online-Kurse ihres Fitnessstudios angewiesen sind.

Video über Befragungen: Nach Impfungen, keine Rückkehr in die Fitnessstudios

Nach dem Bund-Länder-Treffen vom 3. März mit Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten steht nun fest, dass es für den Amateur- und Breitensport in der Corona-Pandemie erste Möglichkeiten für Lockerungen gibt. Das geht Berichten zufolge aus dem entsprechenden Beschlusspapier hervor: In einem Stufenplan sind vom 8. März an verschiedene Schritte für Öffnungen vorgesehen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 4. März) berichtet hatte, der Besuch von Fitnessstudios und Amateurspiele im Fußball oder Hallensportarten sind beispielsweise aber noch nicht sofort möglich.

Abhängig von regionalen Inzidenzwerten können die Bundesländer demnach ab dem 8. März als erste Maßnahme kontaktfreien Sport unter freiem Himmel in kleinen Gruppen mit maximal zehn Personen vorsehen, wie dpa schreibt. Dies gilt dpa zufolge, wenn in einem Land oder in einer Region eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern erreicht wird. Sollte es eine stabile oder sinkende Inzidenz von unter 100 geben, kann zumindest „Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich“ ermöglicht werden. Für die konkrete Umsetzung der Beschlüsse sind die einzelnen Bundesländer zuständig.

Erst in einem weiteren Schritt kann es dem Bericht zufolge nach 14 Tagen und damit frühestens ab dem 22. März bei einer stabilen Inzidenz unter 50 wieder kontaktfreien Sport im Innenbereich oder Kontaktsport draußen geben. Wenn die Inzidenz dann wieder in den Bereich zwischen 50 und 100 steigt, ist dies jeweils möglich, wenn alle Teilnehmer einen
negativen, tagesaktuellen Corona-Schnelltest vom gleichen Tag haben, berichtet dpa über das Beschlusspapier.

Damit könnten zum Beispiel in diesem Schritt Amateurfußball unter freiem Himmel oder der Besuch eines Fitnessstudios wieder ermöglicht werden. In dem Beschluss seien kontaktfreier Sport und Kontaktsport nicht näher definiert. Nach weiteren zwei Wochen - im besten Fall also ab dem 5. April - wäre dann ebenfalls abhängig von der Inzidenz auch Kontaktsport in der Halle wieder denkbar.

In der stufenweisen Öffnungsstrategie ist eine Notbremse eingebaut: Führen in einer Region einzelne Lockerungen zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen, werden dort die erfolgten Erleichterungen wieder gestrichen.

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Amateursportler hoffen auf Lockerungen in Coronakrise

Gespannt blicken auch viele andere Hobby-Sportler auf das Bund-Länder-Treffen an diesem Mittwoch, wo Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen in der Coronakrise beraten. In verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen könnten sich weitere Öffnungsschritte andeuten, allerdings abhängig vom regionalen Infektionsgeschehen und mit einer „Notbremse“, falls bestimmte Werte steigen. Das geht, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) vorab berichtet hatte, aus einem vorläufigen Beschlussentwurf für die Bund-Länder-Runde hervor, der allerdings noch nicht final beraten war, wie es in dem Bericht hieß. Demnach soll der Lockdown grundsätzlich vor allem wegen der Gefahr durch die neuen Virusvarianten bis 28. März verlängert werden. Verknüpft werden sollen zahlreiche Öffnungen auch mit massenhaften Schnelltests.

Hauptkonfliktpunkt bei der Beratung der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dürfte sein, welche Inzidenzwerte man für welche Öffnungsschritte voraussetzt, wie dpa mit Blick auf das Bund-Länder-Treffen schrieb, das sich wohl bis in die späten Abendstunden ziehen dürfte.

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Fitness oder Jogging in kleinen Gruppen bald draußen wieder möglich?

Endgültige Entscheidungen werden erst in dem Gespräch erwartet. Was den Sport betrifft, waren, wie dpa berichtet, laut der Beschlussvorlage zunächst folgende Schritte vorgesehen: Sport könnte ab Inzidenz 35 wieder in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen erlaubt sein. Allerdings nur draußen und kontaktfrei, also etwa Fitness oder gemeinsames Joggen, aber kein Fußball. Kontaktfreien Sport drinnen, etwa im Fitnessstudio, und Kontaktsport draußen sieht der Entwurf laut dpa erst vor, wenn die Inzidenz in der Region 14 Tage lang stabil unter 35 bleibt – auch hier könnte mit tagesaktuellen Tests früher gelockert werden. Das Entwurfspapier für die Bund-Länder-Runde wurde dpa zufolge von einer Runde aus Kanzleramt, Bundesfinanzministerium und den Ländern Berlin und Bayern erarbeitet. Die Verhandlungen seien aber nicht abgeschlossen, hieß es vor dem Treffen. Es bleibt also abzuwarten, was das Gespräch ergibt. Mehr über die aktuellen Entwicklungen beim Bund-Ländertreffen lesen Sie hier.

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Umfrage zu Corona-Politik dreht sich nicht nur um den Sport

Update vom 1. März 2021: Wann können in der Coronakrise* wohl die Fitnessstudios perspektivisch wieder öffnen, fragen viele Hobbysportler, die zum Beispiel gerne wissen wollen, ob sie ihre Mitgliedsbeiträge weiterhin bezahlen sollen oder müssen. Was die Stiftung Warentest zu der Problematik mitgeteilt hat, erfahren Sie weiter unten in diesem Artikel (siehe Update vom 24.09.2020). Aktuell ersetzen in vielen Studios, zum Teil sehr professionell umgesetzt, Online-Kurse das Programm.

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Über die weitere Vorgehensweise in der Corona-Pandemie beraten die Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch (3. März) beim Bund-Länder-Treffen. Auch viele andere gesellschaftliche Bereiche dürften dabei zur Sprache kommen. Zweieinhalb Monate nach Beginn des harten Corona-Lockdowns ist es nach Auffassung einer großen Mehrheit der Deutschen unterdessen Zeit für Lockerungen. Einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge sind nur noch gut ein Drittel für eine Beibehaltung (26 Prozent) oder Verschärfung (9 Prozent) der geltenden Einschränkungen. 43 Prozent meinen dagegen, der Lockdown sollte bei den Beratungen an diesem Mittwoch weiter gelockert werden. 17 Prozent sind sogar für eine komplette Rückkehr zur Normalität, wie dpa über die Ergebnisse ebenfalls berichtete; 5 Prozent machten demnach keine Angaben.

Umfrage zu Corona-Maßnahmen: Was sich Deutsche aktuell wünschen

Der Sport steht für viele dabei nicht an erster Stelle: 49 Prozent sagen laut der Umfrage, dass ihnen die Öffnung von Geschäften besonders wichtig ist. Dahinter folgt die Lockerung der Vorschriften, mit wie vielen Menschen man sich treffen darf (43 Prozent). Die Öffnung von Restaurants ist 42 Prozent der Befragten besonders wichtig. Erst dann folgen die Schulen (32 Prozent), wie es in dem Bericht ebenfalls heißt.

Die Öffnung von Dienstleistungsbetrieben wie Kosmetik- oder Massagestudios sind demnach 18 Prozent besonders wichtig. Dahinter folgt die Möglichkeit, zum Beispiel in Fitnessstudios Sport zu treiben (16 Prozent). Am Ende der Prioritätenliste sind der Besuch von Kulturveranstaltungen (12 Prozent), das Reisen ohne Beschränkungen (11 Prozent), das Übernachten in Hotels (9 Prozent) und der Besuch von Sportveranstaltungen (5 Prozent) zu finden. Die Befragten konnten jeweils drei Bereiche nennen, die ihnen besonders wichtig sind, berichtete dpa über die Umfrage am Montag.

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Update vom 22.02.2021: Wie geht es nach dem 7. März 2021 mit den Corona-Maßnahmen weiter? So lange soll der Corona-Lockdown bekanntlich mindestens dauern. Auch viele Hobby-Sportler, die zum Beispiel Beiträge fürs Fitnessstudio bezahlt haben und dort aber schon seit Monaten nicht mehr trainieren können, blicken nun gespannt auf das nächste Bund-Länder-Treffen am 3. März. Sind womöglich bald erste Lockerungen in Sicht? Noch ist jedenfalls ungewiss, ab wann die Fitnessstudios in Deutschland wieder öffnen dürfen.

Ein wenig Hoffnung zumindest dürften Amateursportler in Bayern angesichts der Aussagen von Minister Joachim Herrmann gefasst haben. „Insbesondere Sport an der frischen Luft hat gute Chancen, bald wieder möglich zu sein, aber auch für die Sportausübung in Fitnessstudios und Vereinshallen erarbeiten wir Lösungen“, sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in München einem Bericht von dpa (Stand: 19. Februar) zufolge. Am Mittwoch hatte laut dpa auch Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bereits über Lockerungen für Individualsportarten wie Tennis oder Golf gesprochen. Entschieden ist jedoch auch hier noch nichts.

Corona-Pandemie: Nächstes Bund-Länder-Treffen am 3. März

„Wir arbeiten derzeit intensiv an einem Lockerungsplan für den Amateur- und Breitensport in Bayern, damit dieser unter entsprechenden Hygieneauflagen – so schnell es geht – wieder möglich wird“, betonte Herrmann laut dpa. Der Amateur- und Breitensport sei wichtig für die Gesundheit der Bürger, gerade auch für Kinder, Jugendliche und ebenso für ältere Menschen. „Wir setzen daher alles daran, dass wir dem ‚Sportland Bayern‘ auch in Corona-Zeiten bald wieder gerecht werden können.“

Am 3. März wollen Bund und Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie sprechen. Große Sorge bereitet Politik und Experten weiterhin die unklare Entwicklung wegen Virusmutationen.

Viele Hobby-Sportler hatten sich bereits im ersten Corona-Lockdown die Frage gestellt, ob sie weiterhin ihren Mitgliedsbeitrag fürs Fitnessstudio bezahlen müssen, obwohl es wegen der Corona-Krise geschlossen wurde. Was die Stiftung Warentest dazu mitgeteilt hat, erfahren Sie weiter unten in diesem Artikel (siehe Update vom 24.09.2020).

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Hobby-Sportler: Was passiert mit Mitgliedsbeiträgen fürs Fitnessstudio?

Update vom 11.02.2021: Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Mittwoch auf eine Fortsetzung des Corona*-Lockdowns verständigt, der bis mindestens 7. März gelten soll. Am 3. März soll dann über das weitere Vorgehen beraten werden. Die Möglichkeit für weitergehende Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie sehen Bund und Länder erst bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Dann sollten der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder aufmachen können, wie es etwa auf BR Online zu den neuen Beschlüssen hieß. Bisher galt demnach als politisches Ziel für Lockerungen eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50.

Corona-Lockdown bis 7. März: Wie geht es beim Amateursport weiter?

Offen bleibt, wie es für den Amateursport weitergehen soll, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 11. Februar) über die Pläne berichtet (das gilt demnach auch für Restaurants, Hotels, Museen, Clubs, Theater und Konzerthäuser). In dem Beschluss heiße es dazu lediglich, Bund und Länder arbeiteten weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie. Für Lockerungen in Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe wollten Bund und Länder dann eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ weiterentwickeln. BR.de berichtete, was den Breitensport betrifft, zu den Beschlüssen vom Mittwochabend: „Trotz der Appelle der Sportministerkonferenz für schrittweise Lockerungen sind vorerst keine Erleichterungen für den Sport vorgesehen.“ Profisportler könnten unter Ausschluss von Zuschauern und mit strengen Hygienekonzepten dagegen weiter Spiele und Wettbewerbe ausrichten.

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Merkel und Ministerpräsidenten: Weiteres Vorgehen in der Coronakrise

Update vom 10.2.2021, 17.10 Uhr: Bis wann wird der Corona-Lockdown verlängert? Die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten von diesem Mittwoch dauern wohl noch bis in den späteren Abend hinein. Anders als das Kanzleramt wollen die Länder den Corona-Lockdown zunächst nur bis zum 7. März verlängern, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Nachmittag berichtete. Dies gehe aus einem Arbeitspapier hervor, auf das sich die Ministerpräsidenten am Mittwoch in ihrer Vorbesprechung zur Videokonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geeinigt hätten, schrieb dpa. Es trage den Stand 14.15 Uhr und sei noch nicht mit dem Bund abgestimmt, berichtete die dpa außerdem. Das genannte Datum sei zudem noch in einer eckigen Klammer vermerkt, das bedeute, dass dieser Punkt noch nicht entschieden sei. Im Entwurf des Kanzleramtes war dagegen eine Lockdown-Verlängerung bis 14. März vermerkt. Erfahren Sie hier mehr über die aktuellen Entwicklungen*.

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Corona-Lockdown soll verlängert werden

Update vom 10.2.2021: Das Bundeskanzleramt strebt Berichten zufolge eine Verlängerung des Corona-Lockdowns bis zum 14. März an. Auch ntv berichtete darüber am Mittwochmorgen: Entsprechendes gehe aus einem Entwurf für die Bund-Länder-Videokonferenz hervor, der ntv vorliege. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder beraten am Nachmittag über die Corona-Maßnahmen.

Beratungen über weitere Corona-Maßnahmen

Update vom 09.2.2021: Wann dürfen Fitnessstudios in der Coronakrise wohl wieder öffnen? Die Antwort ist weiter ungewiss. Am 10. Februar beraten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten gemeinsam über das weitere Vorgehen in der Coronakrise. Feststehen dürfte, dass der Corona-Lockdown grundsätzlich verlängert wird, wie sich Berichten zufolge schon vor dem Treffen von Kanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten abzeichnete. Dafür hätten neben der Bundesregierung zuletzt auch mehrere Länderchefs plädiert, hieß es etwa in einem Bericht von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vom frühen Dienstagmorgen (9. Februar).

Mitgliedsbeitrag im Fitnessstudio trotz Corona-Schließungen?

Die Corona-Infektionszahlen in Deutschland gehen seit Wochen zwar zurück, allerdings ist die Furcht vor einer Ausbreitung hochansteckender Virus-Varianten in Deutschland groß. Auch viele Geschäfte hat der Lockdown hart getroffen. Forderungen nach einem festgelegten Stufenplan für den Ausstieg aus dem Lockdown hatte die Wirtschaft immer wieder formuliert.

Debatte über Lockerungsszenarien in Coronakrise

Update vom 08.02.2021: Wird der Corona-Lockdown über den 14. Februar hinaus verlängert? Und welche Einschränkungen gelten wohl in einigen Monaten weiterhin, wo wird unterdessen womöglich schon bald etwas gelockert? Diese Fragen beschäftigen auch viele Hobbysportler, die unter anderem im Fitnessstudio trainierten, bevor die Studios wegen der Corona-Pandemie* erneut schließen mussten. Am 10. Februar wollen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Viele blicken gespannt auf dieses Datum. Nicht nur in der Fitnessbranche.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat derweil die Hoffnungen auf einen langfristigen Stufenplan zur Lockerung der Einschränkungen gedämpft, wie Tagesschau.de (Stand: 8. Februar) berichtet. „Alle wünschen sich einen Sechs-Monats-Plan, aber den kann es halt in dieser Dynamik, in dieser Pandemie nicht geben“, sagte der CDU-Politiker in der ARD-Sendung „Anne Will“ vom Sonntagabend. Es gehe nur „Zug um Zug“ – und dabei stünden noch einige harte und schwere Wochen bevor.

Mehrere Ministerpräsidenten hatten sich dem Bericht zufolge am Wochenende mit Lockerungsszenarien zu Wort gemeldet. In den Fokus gerückt waren dabei Forderungen, nach denen bestimmte Lockerungsschritte für bestimmte Infektionszahlen festgeschrieben werden sollen.

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Die Präsidentin des Arbeitgeberverbands deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen, Birgit Schwarze, hatte zuvor in den Funke-Blättern einen Stufenplan für die Wiedereröffnung der Betriebe ihrer Branche gefordert, wie AFP (Stand: 28. Januar) berichtet hatte. Sobald sich die Situation entspanne, müsse die Politik „eine Strategie zu schrittweisen Lockerungen vorlegen“. Die Fitnessstudios hätten im vergangenen Jahr umfassende Hygienekonzepte erarbeitet, die „gut funktioniert“ hätten, betonte Schwarze. Vielen Betrieben drohe nun der Ruin, nachdem sie erst in Hygienemaßnahmen investiert hätten, danach schließen mussten „und jetzt die versprochenen Hilfszahlungen nicht erhalten“, kritisierte sie demnach.

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Wird der Corona-Lockdown verlängert? Beratungen am 10. Februar

Update vom 03.02.2021: Am 10. Februar wollen Berichten zufolge Kanzlerin Angela Merkel und die 16 Ministerpräsidenten der Länder über ihr weiteres Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Dabei soll es auch um die entscheidende Frage gehen, ob und in welcher Form der Lockdown in der Corona-Pandemie über den 14. Februar hinaus verlängert wird.

Corona-Lockdown bis zum 14. Februar

Update vom 20.01.2021: Der bis Ende Januar befristete Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland wird angesichts weiter hoher Infektions- und Todeszahlen bis zum 14. Februar verlängert. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag bei ihrer Schaltkonferenz beschlossen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Abend berichtete.

Für Fitnessstudio-Mitglieder bedeutet eine Verlängerung des Lockdowns bedeuten, dass sie zunächst weiterhin nicht in den Studios trainieren können. Was nach dem 14. Februar passieren soll, war noch nicht abzusehen.

Corona-Gipfel: Lockdown-Verlängerung geplant

Update vom 19.01.2021: Bund und Länder sind sich einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge einig, dass zur Eindämmung des Coronavirus der bis Ende Januar befristete Lockdown bis zum 14. Februar verlängert wird. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag von Teilnehmern der Beratungen vonseiten des Bundes sowie der Länder. Damit bleiben laut dpa etwa die Gastronomie, Freizeiteinrichtungen sowie der Einzelhandel noch geschlossen. Ausnahmen gelten demnach weiterhin zum Beispiel für Supermärkte. Eine Einigung auf ein gesamtes Beschlusspapier gab es aber noch nicht, wie es in dem dpa-Bericht vom späten Nachmittag (Stand: 15.21 Uhr) hieß.

Weiter hohe Corona-Infektionszahlen – Fitnessstudio-Mitglieder brauchen Geduld

Update vom 15.01.2021: Wegen der weiterhin hoher Infektionszahlen und großer Sorge um die aufgetauchten Coronavirus-Mutationen hat die Diskussion über zeitnahe Verschärfungen des Lockdowns erneut an Fahrt aufgenommen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will schon am Dienstag (19. Januar) und nicht erst wie geplant am 25. Januar mit den Ministerpräsidenten der Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.

Merkel machte den Beratungsbedarf am Donnerstagabend in Sitzungen zur Vorbereitung des Wahlparteitags der CDU am Freitag und Samstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur von mehreren Teilnehmern deutlich. Es gebe derzeit keinen Spielraum für Öffnungen.

Coronakrise: Fitnessstudios geschlossen – was ist mit Mitgliedsbeiträgen?

Keine Hinweise auf schnelle Lockerungen in der Coronakrise

Update vom 14.01.2021: Die Fitnessstudios in Deutschland bleiben während des Corona-Lockdowns noch mindestens bis zum 31. Januar geschlossen. Was kommt danach? Das Robert Koch-Institut jedenfalls hält eine weitere Verschärfung der Lockdown-Regelungen in Deutschland auf Basis von Rechenmodellen für sinnvoll, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 14. Januar) berichtet. Aus der Modellierung ergebe sich, dass die Regeln, die zu weniger Kontakten führen, verschärft werden müssten, sagte Dirk Brockmann, Epidemiologe am RKI, demzufolge am Donnerstag in Berlin. „Alle Modelle sind sich einig, dass das massiver und effektiver passieren muss“, ergänzte er. „Damit wir in eine Phase kommen, dass die Inzidenz substanziell und schnell runtergeht. Das ist das Fazit, dass man aus den Fakten ziehen muss.“ RKI-Präsident Lothar Wieler sprach mit Blick auf strengere Ausgangsbeschränkungen von einer „Option“, wie dpa zudem berichtet.

Corona-Lockdown wird verlängert – Fitnessstudios bleiben noch geschlossen

Update vom 11.01.2021: Ab diesem Montag gelten angesichts weiter hoher Corona-Infektionszahlen in allen Bundesländern schärfere Corona-Regelungen. Als letzte Bundesländer setzen Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein die am vergangenen Dienstag in der Bund-Länder-Schalte beschlossenen Regeln um. Es gelten Beispiel strengere Kontaktbeschränkungen: Der eigene Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen.

Fitnessstudios geschlossen – Hobbysportler fragen, wie es weitergeht

Für die Fitnessstudios bedeutet der momentane Corona*-Lockdown: Auch sie bleiben zunächst weiterhin geschlossen. Mit einer schnellen Lockerung im Anschluss an den 31. Januar ist zumindest aus aktueller Sicht noch nicht zu rechnen. Viele Fitnessstudios bieten stattdessen weiterhin Online-Kurse für ihre Mitglieder an. Teils in Form von „Live“-Kursen und entsprechendem „Login“ über die Internetseite, oder sie stellen Mitgliedern dort zum Beispiel Trainingseinheiten auf Abruf in einer Mediathek zur Verfügung.

Neu ist im Zuge der Corona-Verschärfungen auch die Regel für extreme Corona-Hotspots, wonach sich Menschen in Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 200 Infektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer vom Wohnort entfernen dürfen. Dabei gehen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 11. Januar) berichtet, die Länder unterschiedliche Wege und überlassen das teils den Kommunen oder empfehlen die Maßnahme nur. Baden-Württemberg etwa plane derzeit keine entsprechende Regel.

Lesen Sie zudem: Homeoffice-Pauschale richtig nutzen: So funktioniert es mit der Steuererklärung.

Update vom 07.01.2021: Die Geduld in der Fitnessbranche wird wegen der Coronakrise weiterhin auf die Probe gestellt. Mit jüngst der beschlossenen Lockdown-Verlängerung für die kommenden drei Wochen (bis zum 31. Januar) bleiben auch die Fitnessstudios in Deutschland weiterhin geschlossen. Ziel der Maßnahmen ist es, Kontakte zwischen Menschen und damit Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden. Die verschärften Corona-Maßnahmen* in Deutschland treten ab dem 11. Januar in Kraft. Schnelle Lockerungen nach Ende Januar sind zumindest aktuell nicht in Sicht. Am 25. Januar will sich Bundeskanzlerin Angela Merkel Berichten zufolge erneut mit den Ministerpräsidenten beraten und die Situation gegebenenfalls neu bewerten.

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Fitnessstudio-Mitglieder können auf Online-Kurse ausweichen

Update vom 05.01.2021: Die Coronakrise* hat weiterhin immense Folgen für die Fitnessstudios, die seit November erneut vorübergehend schließen mussten. Genauso wie für deren Mitglieder. Kurz vor der Entscheidung über eine mögliche Verlängerung des Lockdowns in Deutschland schlägt unter anderem die Fitnessbranche Alarm. Die Präsidentin des Arbeitgeberverbands deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV) Birgit Schwarze bezeichnet die wahrscheinliche Verlängerung des Lockdowns einem Bericht von BR24 zufolge als „genau das falsche Signal zur Gesunderhaltung der Bevölkerung“. Von den politisch Verantwortlichen sei man im DSSV enttäuscht, wie es in dem Bericht auf BR.de zudem unter anderem heißt: Studios wurden demnach umgebaut und umorganisiert, damit Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden könnten. Und dennoch sind sie seit November dauerhaft geschlossen: „Diese Betriebe werden bestraft, obwohl sie Teil der Lösung des Gesundheitsproblems sein können.“

Viele Fitnessstudios bieten für ihre zahlenden Mitglieder aktuell zahlreiche Online-Kurse an und versuchen sie dadurch beim Training daheim bestmöglich zu unterstützen.

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Fitnessstudios noch geschlossen – Workouts nur online allein daheim

Update vom 04.1.2021: Kurz vor den neuen Bund-Länder-Gesprächen läuft offenbar alles auf eine Verlängerung des Corona-Lockdowns in Deutschland hinaus. Offen ist Berichten zufolge allerdings auch, bis wann die Beschränkungen ausgeweitet werden. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und Thüringens Regierungschef Bodo Ramelow (Linke) zumindest, deren Länder stark von der zweiten Infektionswelle betroffen sind, forderten demnach vorab eine Lockdown-Verlängerung um weitere drei Wochen bis Ende Januar. Die Kulturminister der Länder beraten bereits an diesem Montag über die Lage, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete, also auch darüber, wie es dann mit den Schulen und Kitas weitergehen soll – einen Tag vor den Ministerpräsidenten. Eine Verlängerung des Lockdowns würde auch für die Fitnessstudios in Deutschland mit sich bringen, dass sie wohl noch eine ganze Weile geschlossen bleiben.

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Deutschland im Corona-Lockdown – Fitnessstudios weiterhin geschlossen

Update vom 28.12.2020: Wie geht es nach dem Corona-Lockdown nach dem 10. Januar weiter? Über das weitere Vorgehen hat die Politik noch nicht entschieden. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hält es, wie es in einem Bericht auf RND.de zum Thema heißt, für notwendig, die bundesweiten Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie über den bislang verabredeten 10. Januar hinaus zu verlängern. Und der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) warnte vor dem Hintergrund der ersten Corona-Impfungen vor zu hohen Erwartungen. „Leider werden die Infektionszahlen wegen der Feiertage in den nächsten Tagen nicht sehr zuverlässig sein”, sagte er laut RND der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung”. „Ob wir im neuen Jahr direkt wieder über Lockerungen reden können, ist deswegen durchaus zweifelhaft.”

Fitnessstudios während Corona-Lockdown weiterhin geschlossen

Update vom 21.12.2020: Zum Eindämmen der sich weiter stark ausbreitenden Corona-Pandemie wird das öffentliche und private Leben in Deutschland zum zweiten Mal in diesem Jahr drastisch heruntergefahren. Seit dem 16. Dezember (Mittwoch) und bis zum 10. Januar muss der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf schließen. Und auch alle Einrichtungen des öffentlichen Lebens, die bisher geschlossen waren, bleiben bis dahin geschlossen. Dazu zählen neben Museen, Kinos und Theater auch die Fitnessstudios. Wie es nach dem 10. Januar weitergehen soll, ist noch offen. Viele Alternativen gibt es für Hobby-Sportler derzeit nicht: Wer alleine oder zum Beispiel mit dem Partner tagsüber draußen joggen gehen mag, kann das weiterhin, auch Spazierengehen ist tagsüber möglich. Viele Fitnessstudios bieten davon abgesehen während des Corona- Lockdowns für ihre Mitglieder Online-Kurse an– zum Beispiel Live-Kurse online über die Internetseite des Studios, oder zum Nachtrainieren in der Mediathek.

Ruf nach Corona-Verschärfungen – Online-Petition von Vertretern der Fitnessbranche

Update vom 11.12.2020: Die Corona-Zahlen in Deutschland haben 13 Tage vor Heiligabend einen neuen Höchstwert erreicht. Das berichtete Tagesschau.de am Freitag. Die Gesundheitsämter übermittelten demnach binnen 24 Stunden 29.875 Neuinfektionen, wie aus den Zahlen des Robert-Koch-Instituts hervorgehe. Das seien über 6000 mehr als am Vortag, als mit 23.679 Fällen ebenfalls ein Höchstwert erreicht worden war.

Den Berichten zufolge mehren sich die Rufe nach Corona-Verschärfungen. Es gebe einen exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier laut Tagesschau.de. „Wir müssen jetzt handeln.“ Innenminister Horst Seehofer will mit Corona-Verschärfungen nicht bis nach Weihnachten warten. „Die einzige Chance, wieder Herr der Lage zu werden, ist ein Lockdown, der aber sofort erfolgen muss“, sagte der CSU-Politiker dem Spiegel.

Online-Petition: Forderung nach baldiger Öffnung von Fitnessstudios

In einer Online-Petition machen sich Vertreter der Fitnessbranche unterdessen für eine baldige Wiedereröffnung der Fitnessstudios stark. „Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages“, heißt es in dem Aufruf unter anderem, „bitte regen Sie an, dass der Bundestag und insbesondere die Bundesregierung das Training im Fitnessstudio umgehend nach dem Abflauen der derzeitigen Infektionswelle wieder ermöglichen, damit wir unsere mentale und körperliche Gesundheit stärken können. In Zeiten des Corona-Virus sind Fitnessstudios Teil der Lösung, nicht Teil des Problems!“ Mehr als 79.000 Menschen haben die Petition (Stand: 11. Dezember) auf www.change.org unterschrieben.

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Corona-Beschränkungen dauern an – Fitnessstudios vorübergehend weiter geschlossen

Update vom 08.12.2020: Wegen anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen mehren sich die Forderungen, das öffentliche Leben deutlich stärker als bisher einzuschränken. Auch Ladenschließungen nach Weihnachten sind Berichten zufolge dabei im Gespräch. Ob sich Bundesregierung und Ministerpräsidenten vor Weihnachten dazu noch einmal zusammensetzen, ist einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge unklar. Nicht alle Länder-Regierungschefs würden dies für notwendig halten. Bislang sei eine neue Ministerpräsidentenkonferenz für den 4. Januar geplant. Zuletzt waren die Corona-Maßnahmen wie berichtet bis zum 10. Januar verlängert worden – womit einherging, dass auch Freizeiteinrichtungen bis zum 10. Januar 2021 geschlossen bleiben.

Teil-Lockdown in Deutschland soll bis 10. Januar fortgesetzt werden

Update vom 03.12.2020: Der Teil-Lockdown in Deutschland mit geschlossenen Restaurants, Museen, Theatern und Freizeiteinrichtungen wird bis zum 10. Januar 2021 verlängert. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Mittwochabend. „Im Grundsatz bleibt der Zustand, wie er jetzt ist, mit Ausnahme natürlich der Weihnachtsregelungen, die noch extra getroffen wurden“, teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch laut dpa nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder mit. Am 4. Januar würden Bund und Länder dann darüber beraten, wie es – abhängig von der Pandemielage* – anschließend weitergehen werde.

Mecklenburg-Vorpommern behält sich dem Bericht zufolge noch vor, den Teil-Lockdown nicht bis zum 10. Januar fortsetzen. Darüber werde am 15. Dezember entschieden, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) laut dpa in Schwerin.

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Corona-Schließungen: Fitnessstudios in Deutschland weiter von Teil-Lockdown betroffen

Update vom 24.11.2020: Noch immer sind die Fitnessstudios während des Teil-Lockdowns geschlossen. Sollten die Studios in der Corona-Krise* nicht bald wieder öffnen dürfen, warnt die Fitnessbranche in Deutschland vor Insolvenzen. „Die Unsicherheit in der Branche ist groß“, sagt Ralph Scholz, Vorsitzender des Deutschen Industrieverbands für Fitness und Gesundheit, einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur zufolge. Es fehle eine verlässliche Perspektive der Politik für die Corona-Pandemie, klagt er. „Die Studios können nicht im 14-Tages-Rhythmus planen, ob sie wieder öffnen dürfen oder nicht.“

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Corona: Dürfen Fitnessstudios in Deutschland im Dezember wieder öffnen?

Update vom 17.11.2020: Dürfen Fitnessstudios im Dezember wieder öffnen? Diese Frage bleibt weiter unbeantwortet. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder fassten dazu bei ihrem Gespräch über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise am Montag keine Beschlüsse, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Montagabend berichtete. Offiziell gilt demnach weiter die Aussage der letzten Beratungen der Kanzlerin mit den Länderchefs von Ende Oktober, dass die Schließung der Einrichtungen in Kultur, Unterhaltung und Gastronomie bis Ende November befristet sein soll.

In der „Bild am Sonntag“ hatte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) allerdings wenig Hoffnungen gemacht und gesagt, er sehe für das Öffnen von Restaurants und Kinos wenig Spielraum. Merkel sagte nach den Beratungen am Montag dem dpa-Bericht zufolge lediglich, man sei durch das Schließen bestimmter Einrichtungen im Freizeitbereich aus dem exponentiellen Wachstum herausgekommen, und man müsse nun darüber sprechen, ob man das zum 1. Dezember alles wieder öffnen könne oder nicht. Im gemeinsamen Beschlusspapier von Bund und Ländern vom Montag sei das Thema hingegen nicht erwähnt worden, berichtete dpa (Stand: 16. November 2020).

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Corona: Fitnessstudios müssen seit 2. November bis Monatsende schließen

Update vom 29.10.2020: Angesichts rasant steigender Corona-Zahlen haben Bund und Länder am Mittwoch drastische Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Wie am Abend bekannt wurde, sollen von Montag, dem 2. November an auch die Fitnessstudios befristet bis Ende November schließen. Viele Fitnessstudios hatten bereits in der ersten Welle der Corona-Krise zahlreiche Online-Kurse für ihre Mitglieder angeboten. Auch diesmal wollen viele Studios ihren Mitgliedern ein solches Angebot zur Verfügung stellen. Aber was passiert, wenn, wie laut Stiftung Warentest geschehen, manche Betreiber nach der Wiedereröffnung zum Beispiel ungefragt die Verträge ihrer Kunden verlängern? Die Rechtsexperten erklären, welche Möglichkeiten denkbar sind und wie die Rechtslage aussieht.

Fitness­verträge und Corona-Krise – Das sind Ihre Rechte

Update vom 24.09.2020: Viele Hobby-Sportler haben sich diese Frage schon gestellt: „Muss ich weiter meinen Mitglieds­beitrag für das Fitness­studio bezahlen, obwohl es wegen Corona* geschlossen wurde?“ Die Rechts­experten der Stiftung Warentest sagen dazu: „Es liegt juristisch wohl ein Fall der recht­lichen Unmöglich­keit vor. Dem Fitness­studio ist es wegen der öffent­lich-recht­lichen Allgemein­verfügung nicht mehr möglich, die Studio­leistungen zu erbringen. Der Kunde verliert seinen Anspruch, das Studio nutzen zu können. Und das Studio verliert sein Recht, Bezahlung verlangen zu dürfen. (Paragraf 326 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetz­buchs).“

Gutschein statt Geld als Ersatz für Zeit im Fitnessstudio

Kunden mit Erstattungs­ansprüchen wegen einer coronabe­dingten Studio­schließung können auch mit einem Wert­gutschein abge­funden werden, wenn sie die Mitgliedschaft vor dem 8. März 2020 abge­schlossen haben. Der Gutschein muss Informationen darüber enthalten, dass er wegen der Coronakrise ausgestellt wurde und dass der Kunde die Auszahlung des Gutschein­wertes verlangen kann, wenn ein Gutschein für ihn unzu­mutbar ist oder er ihn nicht bis zum 31. Dezember 2021 einge­löst hat.

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Corona: Erstattung von Mitgliedsbeiträgen im Fitnessstudio

Stiftung Warentest betont: „Hat der Kunde schon für das ganze Jahr gezahlt, kann er die Erstattung von dem Teil des Entgelts verlangen, der auf die Corona-Zeit entfällt (Paragraf 326 Absatz 4 Bürgerliches Gesetz­buch). Viele Studios bieten aber auch an, den Studio­vertrag um die Corona-Zeit zu verlängern. Für den Zeitraum der Verlängerung muss der Studio­gast dann nichts zahlen.“

Fitnessstudio: Gibt es unzumutbare Gutscheine?

Die Experten raten laut der Mitteilung auf Test.de zufolge: „Ein Kunde kann den Gutschein ablehnen und ausnahms­weise doch auf Erstattung bestehen, wenn der Gutschein für ‚ihn angesichts seiner persönlichen Lebens­umstände unzu­mutbar ist‘ (Artikel 240 Paragraf 5 Absatz 5 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch). Wann solche persönlichen Lebens­umstände vorliegen, sagt das Gesetz nicht. Wie der Gesetzesbegründung zu entnehmen ist, stellt sich die Bundes­regierung darunter etwa Fälle vor, in denen der Kunde ohne die Auszahlung des Gutschein­werts nicht in der Lage ist, existenziell wichtige Lebens­haltungs­kosten wie Miet- oder Energierechnungen zu begleichen. Wer also eine Erstattung und keinen Gutschein will, muss das Fitness­studio anschreiben und dem Betreiber erläutern, weswegen er das Geld jetzt zum Leben dringend benötigt.“

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Artikel vom 09.09.2020: Für die Mitarbeiter und Betreiber von Fitnessstudios ist die Corona-Krise* alles andere als einfach. Immerhin kann der Betrieb unter strengen Hygieneauflagen in den Studios bekanntlich wieder stattfinden - und manche Studios bieten in der Corona-Krise darüber hinaus äußerst engagiert sogar weiterhin Online-Kurse an. Oder zum Beispiel – zusätzlich zu den Kursen mit begrenzter Mitgliederzahl und dem vorgeschriebenen Mindestabstand in den Kursräumen – zum Beispiel auch Outdoor-Kurse für Mitglieder und Fitnessbegeisterte, die lieber an der frischen Luft trainieren.

Zwangspause: Fristgerechte Fitnessstudio-Kündigung bleibt wirksam

Trotzdem gibt es laut Verbraucherschützern zumindest in einigen Studios Vorfälle, über die sich Kunden von Fitnessstudios geärgert haben: „Wegen der Corona-Krise haben viele Fitnessstudios die Verträge ihrer Kunden verlängert. Betroffene beschweren sich bei uns, weil ihre fristgerechte Kündigung nicht akzeptiert wird – einige sollen sogar für zwei oder drei Monate zusätzlich zahlen. Dieses Vorgehen müssen Sie sich nicht bieten lassen“, schrieb im August 2020 die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite.

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Verbraucherschützer: Diese Rechte haben Mitglieder von Fitnessstudios

Die Verbraucherzentrale erklärt in dem Zusammenhang, welche Rechte Mitglieder von Fitnessstudios haben. Dort heißt es:

  • „Wer sein Fitnessstudio wegen Corona nicht nutzen konnte, weil es ganz geschlossen war oder ein Notprogramm angeboten hat, der muss für die Zeit nicht oder zumindest nicht den vollen Beitrag zahlen.“
  • „Den Verbraucherzentralen ist jetzt sogar ein Studio aufgefallen, das auf eine fristgerechte Kündigung mit einer kostenpflichtigen Vertragsverlängerung um drei Monate reagiert hat.“
  • „Wer kann, sollte wegen Corona nicht kleinlich gegenüber Anbietern in Not auftreten. Aber ein verlängerter Vertrag bei fortgesetzten Beitragszahlungen ist unzulässig und nicht zu akzeptieren.“

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Die rechtliche Lage sieht den Verbraucherschützern zufolge so aus: Verträge dürfen Fitnessstudios nicht einfach einseitig verlängern. Die Corona-Zwangspause sei kein Grund, die ausgefallenen Trainingszeiten ohne Rücksprache mit dem Kunden an das Ende der eigentlichen Laufzeit zu hängen. Dem Kunden müsse es freistehen, ob er einer solchen kostenpflichtigen Verlängerung zustimmt oder nicht, heißt es zudem in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (Stand: 12. August).

Betreiber von Fitnessstudios müssten Kündigungen bis zum ursprünglichen Vertragsende akzeptieren, heißt es dort zudem, wenn sie fristgemäß erfolgt sind. Mit Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit fällt demnach auch die Beitragspflicht weg. Die Verbraucherzentrale rät: „Wer per Lastschrift zahlt, kann gegenüber dem Fitnessstudio nicht nur die Kündigung erklären, sondern auch schriftlich die Einzugsermächtigung widerrufen.“ Sollte das Fitnessstudio trotzdem weiterhin unrechtmäßig Beträge abbuchen, könnten Betroffene sie über die Bank zurückbuchen lassen.

Grundsätzlich sollten Verbraucher alle Vereinbarungen mit dem Fitnessstudio schriftlich festhalten, so der Rat der Verbraucherschützer. Wer kündigt, sollte das Schreiben zur Beweissicherung per Einwurf-Einschreiben versenden – oder den Brief direkt abgeben und sich den Empfang quittieren lassen.

Quellen: Verbraucherzentrale.de; dpa

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