Bei vielen Mietern flattert in den nächsten Wochen die Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr ins Haus. Eine Frist kann dabei entscheidend sein.
Bei dem ein oder anderen Mieter könnte nicht zuletzt wegen der gestiegenen Energiepreise mit der Nebenkostenabrechnung eine saftige Nachzahlung fällig werden. Sollte es der Vermieter allerdings verpassen, rechtzeitig Bilanz zu ziehen, würden die Forderungen „verpuffen“, wie die Deutsche Presse-Agentur unter Verweis auf den Deutschen Mieterbund (DMB) berichtet.
Forderung aus Nebenkostenabrechnung kann verfallen
Dort weist Simone Marustzök dem Bericht zufolge darauf hin, dass Vermieter spätestens alle zwölf Monate abrechnen müssen. Eine Abrechnungsperiode sei dabei typischerweise das Kalenderjahr. In diesem Fall muss die Abrechnung, wie dpa erklärt, von 2022 also spätestens bis zum 31. Dezember 2023 beim Mieter sein. „Denkbar sind aber auch andere zwölfmonatige Zeitabschnitte“, sagt die Expertin laut des Berichts – etwa vom 1. Oktober bis 30. September. Dann muss das Vorjahr entsprechend bis zum 30. September des Folgejahres aufgearbeitet sein, heißt es schlussfolgernd.
Hielten sich Vermieter nicht an die jeweilige Frist, könnten sie im Nachgang auch keine Nachforderung mehr stellen, berichtet dpa – und dass Mieter dann eine mögliche Nachzahlung auch nicht mehr leisten müssten. Dpa verweist allerdings auf die Ausnahmen: „Haben Vermieter die verspätete Abrechnung nicht selbst verschuldet, zum Beispiel weil ein gemeindlicher Gebührenbescheid – etwa zur Grundsteuer – verzögert eingetrudelt ist, dürfen sie laut Gesetz trotzdem abrechnen“, schreibt die Nachrichtenagentur.
Auch bei der Nebenkostenabrechnung selbst sollten Mieter durchaus genauer hinschauen, wie Verbraucherschützer raten, nicht umsonst wird um viele Punkte häufig trefflich gestritten.
Mögliche Fehler in der Nebenkostenabrechnung?
Worauf sollten Mieter bei der Nebenkostenabrechnung zum Beispiel achten? Für Zahlungen, die mehr als zwölf Monate zurückliegen, müssen sie nicht aufkommen. Der Vermieter hat wie beschrieben genau ein Jahr lang Zeit, um die Abrechnung zu erstellen. Die Kosten für warmes Wasser werden zudem nicht immer nach dem eigentlichen Verbrauch abgerechnet, sondern anhand einer Formel geschätzt. Ist die Summe realistisch? Weitere Punkte, die Betroffene bei der Nebenkostenabrechnung prüfen sollten und wo Mieter bei Zweifeln professionelle Hilfe finden.
Nachforderungen verfallen, aber das Guthaben nicht
Nicht immer ist eine Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung verbunden. Sondern es könnte sich daraus auch ergeben, dass die monatlichen Vorauszahlungen seitens des Mieters die tatsächlich angefallenen Kosten übersteigen. Die gute Nachricht für Mieter: Im Gegensatz zu Nachzahlungsansprüchen kann ein Guthaben nicht verfallen, wie es in dem dpa-Bericht ebenfalls heißt. Vermieter sind demzufolge grundsätzlichen verpflichtet, die Schlussrechnung zu erstellen.
Nebenkostenabrechnung: Was Mieter steuerlich an Geld herausholen können
Es gibt zudem zahlreiche Wohnnebenkosten, an denen Mieter oder Eigentümer gleichermaßen das Finanzamt beteiligen können, wie Experten der Lohnsteuerhilfe vorrechnen. Eine Steuererklärung könnte sich entsprechend lohnen.