Der Juli beschert vielen Menschen in Deutschland mehr Geld. Der Grund dafür sind zahlreiche Änderungen bei der Steuer, Rente und beim Mindestlohn.
Ab Juli 2022 treten einige Änderungen in Kraft, die den meisten Menschen in Deutschland mehr Geld in die Tasche spülen. Und das können gerade die finanziell schwächer gestellten Mitbürger gerade gut gebrauchen. Schließlich treibt der Ukraine-Krieg die Preise kräftig in die Höhe, was vor allem im Supermarkt und bei den Strompreisen deutlich spürbar ist. Mehr Geld erwartet uns vor allem durch das Entlastungspaket der Bundesregierung, aber auch Änderungen beim Mindestlohn, der langsam auf die 12-Euro-Marke zuläuft, und bei den Renten lassen das Einkommen bei vielen steigen. Ein Überblick:
1. Renten werden angehoben
Am meisten von den Änderungen dürften wohl die vielen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland profitieren. Ab 1. Juli 2022 winkt die stärkste Rentenanhebung seit Jahren. Im Westen steigen die Renten um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. Auch der steuerliche Freibetrag wird angehoben.
2. EEG-Umlage wird abgeschafft
Ab 1. Juli entfällt außerdem für alle Stromkunden die EEG-Umlage. Die Kilowattstunde Strom (kWh) kostet somit 3,72 Cent weniger als bislang. Die entfallene „Ökostromumlage“ muss von den Betreibern vollständig an die Stromkunden weitergegeben werden. Laut eines Berichts von BR.de soll dies einem Ein-Personen-Haushalt pro Jahr eine Ersparnis von etwa 35 Euro bringen.
3. Steuererleichterungen für Arbeitnehmer: Änderungen bei Grundfreibetrag, Kilometerpauschale und Werbungskosten
Mehr Netto vom Brutto winkt ab Juli allen Arbeitnehmern: Ihm Rahmen des Entlastungspaket werden dann einige Punkte umgesetzt, die für das Netto-Gehalt und die Steuererklärung relevant sind. Das betrifft vor allem:
- Grundfreibetrag
- Entfernungspauschale
- Arbeitnehmerpauschbetrag (Werbungskosten)
So steigt der Grundfreibetrag von 9.984 auf 10.347 Euro im Jahr. Bis zu dieser Grenze bleibt das Einkommen steuerfrei – es wird also weniger Lohnsteuer vom Lohn abgezogen. Der Bund der Steuerzahler rechnet damit, dass die Arbeitgeber die zu viel gezahlte Lohnsteuer ab Juli zurückzahlen, und zwar rückwirkend bis einschließlich 1. Januar 2022.
Außerdem steigt für Pendler die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer von 35 auf 38 Cent pro gefahrenem Kilometer (vorerst von 2022 bis 2026). Auch der Arbeitnehmerpauschbetrag, der in der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden kann liegt ab diesem Jahr bei 1.200 Euro statt 1.000 Euro.
4. Hartz-IV-Bonus wird im Juli ausgezahlt
Im Entlastungspaket ist zudem der einmalige Zuschuss für ALG-II-Empfänger enthalten. Hartz-IV- Empfänger enthalten ab Juli 200 Euro zusätzlich als Bonus ausgezahlt. Der genaue Auszahlungszeitpunkt ist noch nicht bekannt. (as)