Anspruch auf Elterngeld: Wo liegt die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende künftig?

Für Geburten ab dem 1. April ändert sich die Einkommensgrenze für das Elterngeld. Bei den Partnermonaten steht zudem eine neue Regelung bevor.

Viele rechnen mit dem Elterngeld. Bisher war es so geregelt: Paare können bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro Elterngeld bekommen, wenn sie für das Kind eine Job-Pause einlegen und dadurch kein Geld verdienen. Wo liegt die Einkommensgrenze künftig?

Einkommensgrenze beim Elterngeld sinkt

Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll ab April nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200.000 haben. Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende geplant, wie dpa (Stand: 15. März) berichtete (zwischenzeitlich waren nur 150.000 Euro für Alleinerziehende geplant). Eine deutliche Veränderung – denn bisher gilt für Paare die besagte Einkommensgrenze von 300.000 Euro, für Alleinerziehende von 250.000 Euro.

Ab April 2024: Nur noch ein gemeinsamer Monat Standard-Elterngeld

Zudem wird die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, neu geregelt, wie das Bundesfamilienministerium auf seiner Website weiter ausgeführt hatte: Ein gleichzeitiger Bezug sei künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich. „Ausnahmen für den parallelen Bezug gibt es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen.“

So sind laut des Bundestagsbeschlusses zwar weiterhin bis zu 14 Monate möglich, in denen Elterngeld bezogen wird, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete – aber gemeinsam zu Hause bleiben und parallel Elterngeld beziehen soll innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes nur noch für einen Monat möglich sein. Ausnahmen gibt es bei Mehrlings- und Frühgeburten. 

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