Dieser Schuss ging nach hinten los: Anstatt Rundfunkgebühren zu zahlen, versuchte sich eine Frau als Erpresserin des Rundfunk Berlin-Brandenburg. Mit fatalen Folgen.
Es ging anfangs nur um 507,74 Euro – doch letztlich wurde daraus ein perfider Krimi, den kein Drehbuchautor besser hätte schreiben können. Genau jene Summe sollte Anja F. an Rundfunkgebühren nämlich entrichten – doch sie verweigerte die Zahlung. Auch nach wiederholter Aufforderung durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg reagierte die Steglitzerin nicht.
Frau erpresst Rundfunk Berlin-Brandenburg - weil sie Rundfunkgebühr nicht zahlen will
Stattdessen drehte die 54-Jährige den Spieß um – und schrieb einen Erpresserbrief an den Vorsitzenden des Verwaltungsrates und dessen Vorgänger. Ihre Forderung: Wenn diese nicht innerhalb einer "Frist von 72 Stunden und zwei Tagen" 8.191.000 Dollar (etwa 6.608.000 Euro) überweisen würden, würde sie laut der B.Z. das Pfandrecht in ein US-amerikanisches Schuldnerregister eintragen lassen und "in den kommerziellen Handel geben". Doch was bedeutet das genau?
Angeblich handelt es sich um einen Trick, genannt "Malta-Masche", der in der rechtsextremen Szene sehr beliebt sein soll. Hierbei soll es möglich sein, dort jede Forderung anzumelden, wie sie einem gerade beliebt. Über Behörden auf Malta sollen diese lange Zeit in Deutschland tatsächlich vollstreckbar gewesen sein.
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Doch der Schuss ging nach hinten los: Anstatt das Geld zu erhalten, wurde Anja F. nun angeklagt. Doch sie verneint jegliche Beziehung zur rechtsextremen Szene und verteidigt sich mit den Worten, dass die Rundfunkgebühr für die gelernte Bürokauffrau "eine absolut ungerechtfertigte Zwangsabgabe" sei. Schließlich besäße sie weder Fernseher noch Radio.
Urteil wurde nun verkündet: Das droht der "GEZ"-Verweigerin
Doch die Staatsanwältin hielt während der Verhandlung, bei der Anja F. die ersten beiden Termine schwänzte, dagegen – und drohte ihr mit fünf Jahren Haft, wegen versuchter Erpressung. Die Angeklagte, die gezwungenermaßen zum dritten Termin erschien, wartete bereits seit 14. Dezember 2017 im Frauengefängnis auf den Prozess. Nun stand das Urteil fest: 4.800 Euro Geldstrafe plus die überfälligen Rundfunkgebühren, die noch immer ausstehen. Schließlich wurde sie nach sechs Wochen Haft wieder entlassen.
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jp