Girokonto: Ihre Bank hat Strafzinsen erhoben? Das Geld erhalten Sie wieder zurück

Besser das Kleingedruckte lesen: Manche Banken erheben Gebühren allein für das Verwahren von Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten. Ein Gericht hat die Rückzahlung angeordnet – es gibt aber einen Haken.

Verwahrentgelt: So nennt sich der komplizierte Fachbegriff für eine sehr einfache Sache. Für immer mehr Menschen wird das Sparen auf dem Bankkonto teurer. Banken wie die Raiffeisen – meine Bank eG fordern von ihren Kunden Gebühren allein für das Verwahren von Spargeldern auf Giro- und Tagesgeldkonten.

Verwahrentgelte auf Bankguthaben: Gericht entscheidet dagegen

Bei der Raiffeisen wird ab einer sogenannten Spareinlage in Höhe von 10.000,01 Euro auf Girokonten ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent gefordert. Bei Tagesgeldkonten gilt es bereits ab dem ersten Cent. Entsprechende Klauseln stehen in den AGBs der Banken. Doch das bedeute nicht, dass dies zulässig ist, erklärt die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf ihrer Webseite. Diese hatte dagegen geklagt. Und der vzbv wurde recht gegeben.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat gegen die Raiffeisen – meine Bank eG entschieden und die Klauseln für nichtig erklärt. Demnach seien Strafzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten unwirksam. Schließlich untergrabe das den eigentlichen Zweck, da das Verwahren von Bankguthaben die grundlegende Dienstleistung der Bank an den Kunden darstellt, sobald dieser ein Konto eröffnet. Auf diese Weise kann er schließlich Geld darauf einzahlen oder abheben sowie Überweisungen tätigen. Darauf Gebühren zu erheben, sei nicht vertretbar und dürfe nicht in Rechnung gestellt werden, so die vzbv weiter.

Wann bekommen betroffene Bankkunden ihr Geld zurück?

Doch es kommt noch dicker: Die Bank wurde vom Gericht dazu verurteilt, den betroffenen Kunden die erhobenen Gebühren zurückzuzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – die Bank hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt. Es kann also dauern, bis die Betroffenen ihr Geld zurückbekommen.

Dennoch ist die vzbv guter Dinge: „Verwahrentgelte sind unzulässig. Mit dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth teilt bereits ein drittes Gericht die Rechtsauffassung des vzbv“, sagt David Bode, Rechtsreferent beim vzbv. „Hält die Entscheidung auch in den nächsten Instanzen, können sich betroffene Kund:innen der Bank sogar über eine Rückzahlung freuen.“ Um dies zu gewährleisten und die Rechte von Verbrauchern noch weiter zu schützen, strebt die vzbzv sogar ein Urteil vorm Bundesgerichtshof an, dass in Zukunft auch als Vorbild für Rechtsprechungen anderer Gerichte dienen soll. 

28.02.2021

Landpark Lauenbrück

12.02.2021

Winterlandschaft in Rotenburg

22.12.2020

Weihnachtsbilder

29.10.2020

Herbstfotos der Leser