Die Grundrente ist am 1. Januar in Kraft getreten. Aber noch haben Rentner sie nicht bekommen. Das soll sich für die ersten Anspruchsberechtigten in absehbarer Zeit ändern.
Schon seit ein paar Monaten ist die Grundrente in Kraft. Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums zufolge dürften rund 1,3 Millionen Rentner mit einem Zuschlag in Höhe von durchschnittlich 75 Euro im Monat rechnen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) schildert. Denn: Wer viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, soll künftig eine Grundrente erhalten. Darauf hatte sich der Bundestag Anfang Juli 2020 geeinigt.
Grundrente: Aufschlag für kleine Renten - Höhe wird individuell bestimmt
Aber nicht jeder erhält den vollen Zuschlag: „Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Plus zur bestehenden Rente. Sie wird zusammen mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt. Die Höhe wird individuell bestimmt“, schildert die Deutsche Rentenversicherung. Mehr zur Berechnung der Grundrente erfahren Sie hier*. Man muss dabei keinen Antrag stellen. Die Prüfung durch die Rentenversicherung erfolgt automatisch, ebenso die Auszahlung.
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Ohne Antrag: Erste Grundrente-Bescheide ab Juli
Ab Juli 2021 nun sollen die ersten Bescheide verschickt werden, wie es in dem dpa-Bericht (Stand: 22. April) heißt. Wer als sogenannter Neurentner ab dem Start der Versandaktion im Juli seinen Rentenbescheid erhalte, bekomme darin auch die Information, ob ein Anspruch auf Grundrente bestehe, schreibt dpa. Für alle, die ihren Rentenbescheid früher erhalten hätten, werde der Anspruch auf den Grundrentenzuschlag gesondert geprüft. „Begonnen wird mit den ältesten Jahrgängen, es folgen dann schrittweise die jüngeren Jahrgänge. Die letzten Fälle werden bis Ende 2022 aufgerufen“, heißt es weiter in dem Bericht. Und: „Ergibt die Prüfung, dass ein Anspruch besteht, erhalten die Betroffenen einen neuen Rentenbescheid. In diesem wird auch über die Höhe des Zuschlages informiert. Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden nachgezahlt.“ Wer dagegen keinen Anspruch auf einen Zuschlag habe, erhalte auch keinen Bescheid.
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Warum dauert Auszahlung der Grundrente so lange?
Warum die Auszahlung der Grundrente so lange dauert? Die Einführung der Grundrente sei mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, erklärte die Deutsche Rentenversicherung zu den Hintergründen . „Aus knapp 26 Millionen Renten sind diejenigen herauszufiltern, die einen Anspruch haben. Der Grundrentenzuschlag wird für alle Rentenarten gezahlt, also für Altersrenten, Renten an Hinterbliebene (also Witwen- und Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten) sowie Erwerbsminderungsrenten.“ Die Prüfung von Amts wegen erfolge sowohl für diejenigen, die bereits Rente bekämen, als auch für alle, deren Rente nach dem 31. Dezember 2020 beginne. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Quellen: dpa, Deutsche Rentenversicherung
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