Hinzuverdienstgrenze soll fallen: Verbesserung für Rentner, die im Ruhestand noch arbeiten

Ab dem kommenden Jahr soll die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten aufgehoben werden, so die geplante Gesetzesänderung.

Wer seine Rente vor dem regulären Renteneintritt bezieht und nebenbei weiter arbeitet, muss auf die Hinzuverdienstgrenze achten, um keine Rentenkürzung zu riskieren. In den vergangenen beiden Jahren lag sie im Rahmen der befristeten Corona-Sonderregelung bei rund 46.000 Euro.

Nun ist eine Änderung in Sicht, über die sich viele Frührentner mit einem Nebenjob in Deutschland freuen dürften. So sollen Senioren, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, in den kommenden Jahren unbegrenzt hinzuverdienen können, ohne dass die vorgezogene Altersrente gekürzt wird, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 16. November berichtete. Ohne die geplante Gesetzesänderung würde sie zum 1. Januar 2023 automatisch wieder auf 6.300 Euro im Jahr sinken.

Job trotz Ruhestand: Hinzuverdienstgrenze für Rentner soll fallen

„Statt die Ausnahmeregelung aus der Corona-Krise zu verlängern, wird die Grenze nun endgültig entfallen“, zitiert dpa Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Der Bundestag müsse dem Gesetz zwar noch zustimmen, heißt es in dem Bericht, das gelte laut Karbe-Geßler allerdings als reine Formsache. Auch die Deutsche Rentenversicherung informiert über die geplante Gesetzesänderung: „Ab 1. Januar 2023 soll nach den Plänen der Bundesregierung bei vorgezogenen Altersrenten die Hinzuverdienstgrenze ganz entfallen“, heißt es auf deren Homepage.

Verbesserung für Empfänger einer Erwerbsminderungsrente in Sicht

Auch die Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrenten soll „deutlich angehoben werden“, wie die Deutsche Rentenversicherung über die Pläne weiter informiert. Dpa zufolge könnte bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung dann ein jährlicher Hinzuverdienst von rund 17.800 Euro anrechnungsfrei sein. Die Grenze werde künftig jährlich neu festgelegt und an die Entwicklung der anderen Sozialversicherungsgrenzen angepasst, so Karbe-Geßler dpa zufolge. Die geplante Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt der Deutschen Rentenversicherung zufolge nicht für Hinterbliebenenrenten.

Nicht betroffen sind von der Hinzuverdienstgrenze Senioren, die das reguläre Rentenalter schon überschritten haben. Sie dürfen ihre Rente beliebig aufbessern, ohne dass sie mit einer Kürzung rechnen müssen.

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