20-Euro-Zuschlag für von Armut betroffene Kinder soll kommen – wie sollen Bürger noch entlastet werden?

Von Armut betroffene Familien mit Kindern sollen einen Sofortzuschlag ab dem 1. Juli erhalten. In Folge der hohe Energiekosten soll es für viele Bürger noch andere Entlastungen geben.

Von Armut betroffene Kinder sollen einen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat ab dem 1. Juli erhalten. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Mittwochabend. Darauf hätten sich die Spitzen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP am Mittwoch (23. Februar) geeinigt, wie aus einem der dpa vorliegenden Beschlusspapier hervorgehe. Der geplante Sofortzuschlag soll demnach bis zur Einführung der geplanten Kindergrundsicherung* denjenigen Kindern helfen, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen. Mit dem Sofortzuschlag drückt die Koalition nun also bei einer bereits vereinbarten Leistung aufs Gas.

Nicht neu ist derweil der sogenannte Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen. Er beträgt seit dem 1. Januar 2022 bis zu 209 Euro monatlich je Kind und soll zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes abdecken. Mehr über den Kinderzuschlag erfahren Sie hier.

Entlastungspaket der Bundesregierung gegen hohe Energiekosten

Nicht nur viele Familien sollen den Ampel-Plänen zufolge in Zukunft weiter entlastet werden. Insgesamt ist von einem geplanten milliardenschweren Entlastungspaket der Bundesregierung die Rede, als Reaktion auf die gestiegenen Energiepreise. Die Spitzen der Koalition hatten sich laut dpa am Mittwoch auf ein solches Paket geeinigt, das zudem unter anderem eine frühere Abschaffung der EEG-Umlage und eine höhere Pendlerpauschale vorsehe. Bezieher von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung und Sozialhilfe sollen zudem einen einmaligen Zuschuss von 100 Euro bekommen, wie dpa weiter über die Pläne berichtete.

Außerdem solle es steuerliche Erleichterungen geben. Um Arbeitnehmer zu unterstützen, solle der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht werden, rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

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Die Koalition erwähne in ihrem Papier auch Maßnahmen, die bereits geplant seien, wie den vom Kabinett beschlossenen einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende, Studierende, Schüler sowie Auszubildende mit unterstützenden Leistungen. Dieser solle zügig vom Bundestag verabschiedet werden. Mehr über das geplante Entlastungspaket der Bundesregierung und die Kritik daran erfahren Sie hier. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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