Frauen betreuen die Kinder im Falle einer Scheidung – das war früher häufig so. Darauf ist die Düsseldorfer Tabelle ausgelegt. Heute organisieren sich Familien anders.
Wenn es nach dem klassischen Rollenbild geht, sind es vermehrt die Frauen, sich um die Kinder kümmern. Das bedeutet, dass diese meist in Teilzeit arbeiten und sich den Rest der Zeit um Haushalt und Kindererziehung kümmern. Falls sich Eltern trennen, sind Kinder in der Regel eher bei der Mutter geblieben. Das sei allerdings mittlerweile anders, informiert das Portal Finanztip. Daher müsse die neue Lebensrealität sich auch im Unterhaltsrecht spiegeln.
Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle: Was daran problematisch ist
Wenn es klar aufgeteilt ist, dass das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil lebt, dann ist der andere Elternteil – zumeist der Vater – finanziell stärker involviert. Kümmert sich der Vater allerdings öfter um sein Kind, so soll er weniger zahlen müssen. Das ist die Idee von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP), Ziel sei es, die Unterhaltsleistungen fairer verteilen.
Kümmere sich beispielsweise ein Elternteil an 18 Tagen und der andere an den restlichen Tagen, reduziere sich der Unterhaltsanspruch nicht. Das soll die Unterhaltsreform verbessern.
Unterhaltsreform – die Erwartungen
„Von einer Reform erwarte ich mir, dass sie bestehende Probleme aufgreift, Schwächen benennt, nach einer gerechteren, transparenteren, einfacher handelbaren Lösung sucht“, sagt Melanie Ulbrich, Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht in einer Pressemeldung. Ihrer Meinung nach sollten beide Einkommen bei der Unterhaltsberechnung herangezogen werden müssten. „Die Düsseldorfer Tabelle darf keine heilige Kuh sein, die unantastbar ist. Es geht auch anders und gerechter, wie ein Blick über die Grenzen zeigt“, so Ulbrich weiter.
Auch Familienrechtlerin Eva Becker, vom Deutscher Anwaltsverein, sieht Veränderungsbedarf bei der Unterhaltsregelung und der Düsseldorfer Tabelle. Die Tabelle berücksichtige, wie sie gegenüber dem MDR erläutert, die Unterhaltszahlungen nach Einkommen, Kinderzahl und deren Alter. Alle Fälle dazwischen würden individuell vom Jugendamt oder vor Gericht geklärt. Die Reform würde demnach die Berechnung für den Unterhalt transparenter und rechtssicherer machen, so die Anwältin gegenüber dem MDR.
Düsseldorfer Tabelle: Der aktuelle Selbstbehalt
Sind es die schulpflichtigen Kinder (bis zum 21. Geburtstag) für die Sie Unterhalt zahlen, so haben Sie aktuell einen Selbstbehalt von 1.370 Euro, wenn Sie arbeiten. Gehen Sie keiner Erwerbsarbeit nach, sind es rund 1.120 Euro pro Monat. In dem Eigenbehalt sind 520 Euro für Unterkunft, Nebenkosten und Heizung enthalten. Das soll sich auch durch die Unterhaltsreform ändern – der notwendige Selbstbehalt soll gesetzlich geregelt werden. In dem Zusammenhang soll die Pauschale dem Wohngeldgesetz angepasst werden. Somit sollen regionale Unterschiede berücksichtigt werden. Sind die Lebenshaltungskosten im Bereich Wohnen beispielsweise hoch, soll man mehr Geld als Selbstbehalt zurückhalten dürfen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf steht noch aus.