Bezahlung: Das müssen Sie in diesem Jahr bei einem Minijob beachten

Seit dem 1. Januar gilt ein höherer gesetzlicher Mindestlohn – auch für Minijobber.
 ©Thomas Trutschel/photothek/Imago

Ob für die Kinderbetreuung oder als Unterstützung beim Putzen oder Wäschewaschen – für solche Aufgaben setzen viele auf Haushaltshilfen.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein höherer gesetzlicher Mindestlohn. Und das gilt auch für Minijobber* – unabhängig davon, ob eine Beschäftigung im gewerblichen Bereich oder Privathaushalt ausgeübt wird, wie die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Homepage informiert. So ist der gesetzliche Mindestlohn in diesem Jahr von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde gestiegen. Zum 1. Juli 2022 soll er noch einmal um weitere 63 Cent auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden.

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Was bedeutet das für die Verdienst-Obergrenze derzeit? Die Stundenanzahl bei einem Minijob muss im Zweifel reduziert werden, so der Hinweis der Verbraucherzentrale vom November mit Blick auf den Jahresstart 2022. Denn weiterhin dürfe mit einer geringfügigen Beschäftigung nur ein Verdienst von höchstens 450 Euro monatlich erreicht werden. „Soll die Beschäftigung weiterhin als 450-Euro-Minijob fortgeführt werden, muss die Arbeitszeit daher ab dem Jahreswechsel neu kalkuliert werden, um unter dem Verdienstdeckel zu bleiben. Ansonsten wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig“, hieß es damals in dem Beitrag mit Blick zu der Mindestlohnerhöhung im Januar.

Heil: Minijob-Grenze steigt am 1. Oktober auf 520 Euro

Am 1. Oktober soll die Verdienst-Obergrenze für Minijobs allerdings von 450 auf 520 Euro im Monat steigen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) anlässlich eines Zeitungsinterview nun berichtete: Dies solle zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro geschehen, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil laut dpa den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (Samstag). 

Im Koalitionsvertrag der Regierungspartner von SPD, Grünen und FDP heißt es dpa zufolge dazu: „Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen.“ Entsprechend solle auch die Midijob-Obergrenze laut Heil zum 1. Oktober von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro steigen. Damit würden die Verdienstmöglichkeiten in Mini- und Midijob zeitgleich mit der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 auf 12 Euro angepasst.

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Registrierung bei der Minijob-Zentrale

Für Arbeitgeber gibt es noch eine andere Neuerung: Seit diesem Jahr muss die Steuer-ID von Minijobbern gemeldet werden, wie die Minijob-Zentrale informierte. Was das konkret bedeutet, lesen Sie hier.

Um zum Beispiel Haushaltshilfen nicht schwarz zu beschäftigen, müssen sie bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden, wie die Deutsche Rentenversicherung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge zudem grundsätzlich erklärt. Die Registrierung bei der Minijob-Zentrale erfolgt am schnellsten online. Die Minijob-Zentrale übernehme dann den Großteil der Arbeitgeberpflichten, berichtet dpa zum Thema, „zum Beispiel die Berechnung und den Einzug der Abgaben sowie die Meldung zur Unfallversicherung“.

Steuer: Arbeitgeber können Teil der Ausgaben absetzen

Zudem erwerben Minijobber somit Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Gegenzug können Arbeitgeber dpa zufolge 20 Prozent der Gesamtausgaben, maximal bis zu 510 Euro pro Jahr, von der Steuer absetzen. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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