Die Lebensmittel- und Energiepreise schießen rekordverdächtig nach oben. Bundeskanzler Scholz will Arbeitgeber entlasten – mit einer Bedingung.
Wer gehofft hatte, dass es nach den zwei Coronajahren 2022 wieder leichter werden würde, wurde bereits Anfang des Jahres enttäuscht. Die Folgen der Ukraine-Krise sind längst auch bei uns angekommen. Vieles wird im Moment immer teurer. Die Preise steigen, dadurch schlägt allerdings auch die Inflation zu. Die Sorge hierzulande ist groß, dass sie unaufhaltsam ansteigt und unser Geld nichts mehr wert sein wird.
Inflationsausgleich durch Arbeitgeber: Das sind die aktuellen Pläne
Um Bürger und Bürgerinnen weiter zu entlasten, plant daher die Bundesregierung eine weitere Maßnahme: Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten eine steuerfreie Einmalzahlung zahlen. Bundeskanzler Olaf Scholz (64, SPD) will diese als Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten vorschlagen. Hierzu möchte er sich am 04. Juli in einer sogenannten „konzentrierten Aktion“ gemeinsam mit Spitzenvertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber beraten. Das Ziel ist es, die Preisentwicklung in den Griff zu bekommen, wie die Bild am Sonntag berichtet. Entsprechende Pläne sollen auch gegenüber der Nachrichtenagentur dpa aus Regierungskreisen bestätigt worden sein.
Demnach gehe man im Kanzleramt davon aus, dass die steigende Inflation unter anderem durch die Coronakrise getrieben werde. Zudem gebe es logistische Probleme bei weltweiten Lieferungen, vor allem aus China sowie infolge des Ukrainekriegs und eine dadurch bedingte Angebotsknappheit bei Gas, Lebensmitteln und anderen Produkten. Dies wird sich im kommenden Jahr noch deutlich verschärfen, berichtet die Zeitung.
Inflationsausgleich durch Arbeitgeber: Wie reagieren Gewerkschaften?
Die Bundesregierung will auch die Gewerkschaften für die geplante Maßnahme mit ins Boot holen. Das heißt konkret, dass diese im Gegenzug bei Tarifrunden ihre Forderungen anpassen sollen. Das sehe vor, dass sie auf einen Teil der Lohnsteigerungen verzichten werden. Ein Vorteil der Einmalzahlung sei, dass sie schnell durch die Arbeitgeber an die Bürger weitergegeben werden kann und Mitarbeiter mit geringem bis mittlerem Einkommen am stärksten entlastet werden. Aber: Nur 43 Prozent der Beschäftigten werden nach Tarifvertrag bezahlt. Was ist also mit der Mehrheit der Arbeitnehmer? Für diese braucht es schließlich gesonderte Lösungen, das gilt auch für Rentner mit geringen Rentenbezügen, heißt es abschließend.