Nach einem langen Berufsleben lockt die Rente. Aber welche Jahrgänge sind 2023 überhaupt dran? Antwort: Kommt darauf an – und ob man Abschläge in Kauf nimmt.
Plötzlich nicht mehr arbeiten, und trotzdem Geld bekommen: Lange war dies mit 65 Jahren möglich, schrittweise steigt das reguläre Renteneintrittalter aber auf 67. Und wovor sich manche in den letzten Jahren ihres Berufslebens fürchten, das können andere nicht erwarten. Letztere beantragen ihre Rente gerne für den ersten Tag, an dem dies möglich ist – und das ist in diesem Jahr wieder für neue Jahrgänge der Fall.
Renteneintritt 2023: Welche Jahrgänge dieses Jahr in den Ruhestand können
Grundsätzlich sind beim Renteneintritt 2023 diese drei Fälle zu unterscheiden:
- Regelarbeitsrente: Wer 66 Jahre alt wird (und mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat), kann 2023 ohne Abschläge ganz normal in Rente gehen. Das betrifft also den Jahrgang 1957. Das genaue Datum des Renten-Eintritts hängt dabei vom Geburtstag ab. Eine Ausnahme gibt es nur für Neujahrskinder: Wer am 1. Januar seinen 66. feierte, kann schon seit letzten Dezember seinen Ruhestand genießen.
- Altersrente nach 45 Arbeitsjahren: Wer so lange regelmäßig in die Rentenkasse eingezahlt hat, gilt als „besonders langjährig Versicherter“, und darf schon früher die volle Rente einstreichen – also ebenfalls ohne Abschläge. Die genauen Voraussetzungen dieser bislang auch als „Rente mit 63“ bezeichneten Regelung sind allerdings vielfältig, 2023 läuft es auf eine „Rente mit 64 hinaus“ – gilt also im Großen und Ganzen für den Jahrgang 1959.
- Altersrente nach 35 Arbeitsjahren: Als „langjährig Versicherter“ kann man mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen – dann allerdings mit Abschlägen. 2023 kommt diese Regelung also erstmals auch für den Jahrgang 1960 infrage. Betroffene können sich selbst ausrechnen, auf wie viel Geld sie verzichten müssten: „Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Die maximale Minderung beträgt künftig also 14,4 Prozent – für jene, die eigentlich erst ab 67 ihre Regelrente beziehen würden, sich also vier Jahre früher aus dem Job verabschieden.
Vor allem, wer in diesem Jahr vor seinem 66. Geburtstag seine Rente beanspruchen möchte, wird um eine persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung kaum herumkommen. Immerhin: Neuerdings darf man ohne Straf-Abzug mit Nebenjobs soviel dazuverdienen, wie man möchte – und kann.