EuGH fällt nun Urteil: Zahlen wir den Rundfunkbeitrag etwa bald bar?

Der Rundfunkbeitrag kann nur per Lastschriftverfahren oder Überweisung entrichtet werden. Nun soll der EuGH darüber entscheiden, ob auch eine Barzahlung möglich ist.
 ©dpa / Jens Kalaene

Der Rundfunkbeitrag ist für alle deutschen Haushalte verpflichtend und an den Allgemeinen Beitragsservice zu entrichten. Doch über das "Wie" wird jetzt heftig debattiert.

Vielen Deutschen ist der Rundfunkbeitrag ein Dorn im Auge - darum herumkommen sie allerdings nicht. Schließlich ist jeder Haushalt dazu verpflichtet, 17,50 Euro an den Allgemeinen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu entrichten. Dennoch gibt es seit der Einführung immer wieder hitzige Debatten.

Erhöhung, Barzahlung & Co.: Hitzige Diskussionen um Rundfunkbeitrag

Erst kürzlich wurde auf der Ministerpräsidentenkonferenz über eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags diskutiert. Im Speziellen ging es darum, ob dieser künftig an die Inflationsrate gekoppelt werden sollte. Doch nun wird sich auch der Europäische Gerichtshof bald mit dem Rundfunkbeitrag beschäftigen müssen. Dabei wird es allerdings um die Art und Weise gehen, wie die Gebühr bezahlt werden kann.

Weil der Allgemeine Beitragsservice Lastschriftverfahren oder Überweisungen bevorzugt, haben nun zwei Wohnungsinhaber aus Hessen darauf geklagt, den Rundfunkbeitrag auch bar entrichten zu dürfen.

EuGH-Urteil wird erwartet - ist bald eine Barzahlung des Rundfunkbeitrags möglich? 

Dies geschieht im Hinblick darauf, dass des Deutschen liebstes Zahlungsmittel noch immer das Bargeld ist und für viele eine "geprägte Freiheit" darstellt. Da der Hessische Rundfunk aber auf seine Satzung verweist und die Klagen ablehnt, gelangte der Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Dieser hat allerdings den Fall bzw. die Frage, ob der Rundfunkbeitrag auch in bar bezahlt werden kann, nun an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet. Letzterer soll schließlich klären, ob Behörden wie der Allgemeine Beitragsservice die Barzahlung kategorisch ablehnen dürfen. Bis allerdings das EuGH zu einem Urteil kommt, gilt die alte Regelung.

Lesen Sie auch: Rundfunkbeitrag 2019: Warum Sie ihn besser nicht bar bezahlen.

jp

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