Eine Scheidung ist selten schön. Wer in Sachen Geld gut dastehen will, sollte sich nach der Trennung aktiv um finanzielle Angelegenheiten kümmern.
Liebe macht bekanntlich blind – und führt wohl zu der ein oder anderen unüberlegten Ehe. Realistisch gesehen kann das Versprechen „In guten wie in schlechten Zeiten“ oft nicht eingehalten werden. Im Schnitt wird in Deutschland jede dritte Ehe wieder geschieden. Dem Statistischen Bundesamt zufolge gab es im Jahr 2022 rund 137.000 Scheidungen.
Während dieser schweren Zeit gibt es viele Dinge zu regeln. Besonders wenn Kinder involviert sind, kann die Trennung zu einer emotionalen Herausforderung werden. Auch in finanzieller Hinsicht hat eine Scheidung weitreichende Konsequenzen. Die folgenden Punkte sollten Sie bei einer Trennung auf jeden Fall klären.
1. Trennungsjahr vor Scheidung beachten
Eine Scheidung ist ein langwieriger Prozess. Bevor eine Ehe offiziell geschieden werden kann, ist erst ein Trennungsjahr nötig. Mindestens zwölf Monate müssen Ehepaare also getrennt voneinander leben, bevor eine Scheidung möglich ist. Das ist im §1565 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Damit will der Gesetzgeber übereilte Scheidungen verhindern. Während des Trennungsjahrs haben Ehepaare die Möglichkeit, ihre Entscheidung zu überdenken. Eine vorzeitige Scheidung ist nur ein Ausnahmefällen möglich. Der Antragsteller muss dann nachweisen, dass ein Fortbestand der Ehe „eine unzumutbare Härte darstellen würde“ (§1565 BGB).
2. Wohnsituation festlegen
Eine der schwierigsten und wichtigsten Aspekte ist es, zu klären, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt. Nachteile nimmt vor allem der Partner in Kauf, der auszieht. Ohne Änderungen des Mietvertrags haftet er weiterhin und kann seinen Teil der Kaution noch nicht zurückbekommen. Um rechtlich besser dazustehen, kann sich der Ausziehende um eine Änderung des Mietvertrags bemühen. Das wird jedoch nicht immer vom Vermieter genehmigt. Für ihn ist es nämlich sicherer, zwei Schuldner zu haben.
In diesem Fall empfiehlt finanztip.de eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Ehepartnern, welche den Ausziehenden von den Ansprüchen aus dem Mietverhältnis freistellt. Findet keine Einigung statt, kann beim Gericht ein Antrag auf Wohnungszuweisung gestellt werden.
Handelt es sich um ein gemeinsames Haus oder eine gemeinsame Wohnung, bleiben beide Ehepartner weiter gleichberechtigte Eigentümer. Der Ausziehende kann dann vom anderen Partner Miete verlangen – außer, dieser bezieht kein eigenes Einkommen und bleibt mit den Kindern darin wohnen. Wichtige Überlegungen wären, ob die gemeinsame Immobilie ganz verkauft werden soll oder ein Partner das Haus allein behalten will. Dann müsste er oder sie den anderen ausbezahlen.
3. Vermögen klären
Gibt es keinen notariellen Ehevertrag, der explizit etwas anderes besagt, dann gilt für Eheleute der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Das bedeutet, dass jeder Ehepartner das behält, was er bereits vor der Ehe besaß. Auch während der Ehe kann jeder weiterhin selbst Vermögen erwirtschaften und verwalten. Das trifft auch für Schulden zu: Jeder haftet für seine eigenen Schulden.
Bei einer Scheidung wird allerdings das erwirtschaftete Vermögen zwischen den Partnern aufgeteilt – man spricht von einem Zugewinnausgleich. Das Bundesministerium der Justiz schreibt auf seiner Website: „Der Ehepartner, der während der Ehe mehr Vermögen hinzuerworben hat als der andere, muss den Vermögensunterschied zur Hälfte ausgleichen.“ Dafür ist eine Geldzahlung nötig; eine Teilung von Vermögensgegenständen ist nicht geeignet. Wichtig ist es, sich über das Vermögen des Ehepartners aufklären zu lassen, beispielsweise wenn dieser eine eigene Firma hat.
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4. Unterhaltszahlungen regeln
Wenn der Expartner oder die Expartnerin nicht finanziell für sich selbst sorgen kann – beispielsweise, weil er oder sie kleine Kinder betreut – kommt der Trennungsunterhalt ins Spiel. Der wirtschaftsstärkere Partner muss dann Unterhalt zahlen – sofern es nicht seinen eigenen Lebensunterhalt gefährdet (§ 1361 BGB). Rechtskräftig ist der Trennungsunterhalt bis zur vollzogenen Scheidung. Anschließend kann Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.
Unterhaltszahlungen werden auch fällig, wenn Kinder involviert sind. Der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, leistet den sogenannten Naturalunterhalt. Dieser involviert die Betreuung, Verpflegung und weiteres. Der andere Elternteil muss den Barunterhalt leisten – also die Kinder finanziell mit Geldzahlungen unterstützen. Die Höhe dieses Betrags ist vom jeweiligen Einkommen abhängig und in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt.