Am 31. Juli heißt es für viele Arbeitnehmer wieder: Die Steuererklärung steht an. Doch wer einen dieser gravierenden Fehler begeht, bringt sich selbst um sehr viel Geld.
Während der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung 2018 noch der 31. Mai war, haben Arbeitnehmer dieses Jahr zwei Monate länger Zeit. Seit 2019 dürfen sie ihre Einkommensteuererklärung erst zum 31. Juli abgeben. Für einige Bürger rentiert es sich richtig - so bekommen Steuerzahler durchschnittlich etwa 900 Euro vom Fiskus zurück. Doch Vorsicht: Wer diese fünf Fehler macht, lässt sich sehr viel Geld entgehen.
Machen Sie diese fünf Fehler bei der Steuererklärung, verlieren Sie viel Geld
1. Sie haben Löhne bar ausbezahlt.
Kommt zu Ihnen einmal die Woche eine Putzkraft? Oder beschäftigen Sie eine Nanny für die lieben Kleinen? Dann sollten Sie nicht vergessen, diese von der Steuer absetzen. Das geht allerdings nur, wenn Sie den Lohn nicht bar bezahlt, sondern überwiesen haben, berichtet jetzt Focus Online.
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2. Sie haben Ihre neue Bankverbindung nicht mitgeteilt.
Haben Sie die Bank im vergangenen Jahr gewechselt, dürfen Sie nicht vergessen, dies auch dem Finanzamt mitzuteilen. Ansonsten passiert es, dass sie Ihr Geld nicht oder erst Monate später zurückerhalten.
3. Sie haben falsche Angaben gemacht.
Anlagen über Anlagen, Zeilen, die man nicht richtig zuordnen kann oder Zahlendreher: Schnell ist es passiert, dass man Beträge in der falschen Kategorie eingetragen hat. Oftmals fällt einem das erst ein, wenn die Steuererklärung schon eingereicht worden ist.
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Dann ist es allerdings schon zu spät: Das Finanzamt muss diese Summen nicht berücksichtigen und kann sie sogar komplett streichen. Deshalb gilt: Bevor Sie die Steuererklärung also abgeben, gehen Sie am besten jeden Punkt nochmal durch und prüfen Sie Ihren Angaben nochmal auf Richtigkeit.
4. Sie haben Ausgaben vergessen.
Auch die Riester- und Rürup-Rente können Sie von der Steuer absetzen. Allerdings gilt auch hier: Nicht vergessen, die Beträge in die entsprechenden Felder in der Steuererklärung einzutragen!
Video: Vergessen Sie diese Ausgaben nicht bei der anstehenden Steuererklärung
5. Sie haben keine Belege mehr.
Zwar ist es seit geraumer Zeit nicht mehr zwingend notwendig, der Steuererklärung Belege beizufügen, doch wenn das Finanzamt nach der Abgabe welche verlangt, müssen Sie diese auch nachreichen können. So kann es diese noch einige Jahre später einfordern. Daher ist es ratsam, Belege für Ihre Ausgaben aufzubewahren. Haben Sie diese verloren oder weggeschmissen, wird es auch schwieriger, das Geld dafür wieder zurückzubekommen.
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jp