Die Steuererklärung für 2020 muss in diesem Jahr voraussichtlich erst drei Monate später beim Finanzamt sein. Der Bundesrat muss dem allerdings noch zustimmen. Die aktuellen Infos.
Wer die Steuererklärung für 2020 noch nicht erledigt hat, könnte womöglich noch ein wenig Zeit gewinnen - entschieden ist es aber noch nicht: Was die Steuererklärung 2020 betrifft, hat der Bundestag - in Folge der Coronakrise* - bereits beschlossen, dass die Abgabefrist um drei Monate verlängert werden soll, also bis zum 31. Oktober 2021. Wer sich steuerlich beraten lässt, soll danach sogar Zeit bis zum 31. Mai 2022 Zeit haben. Der Bundesrat muss dem allerdings noch zustimmen. Mit der Zustimmung des Bundesrats sei zu rechnen, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin auf Anfrage.
Abgabefrist für Steuererklärung 2020 wird voraussichtlich verlängert
Aktuell gilt für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, für die Steuererklärung 2020 noch der 31. Juli als Abgabefrist, wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) auf Anfrage mitteilte; aber sobald der Bundesrat zustimmen werde, hätten Steuerzahler dafür bis zum 31. Oktober 2021 Zeit.
Lesen Sie zudem: Steuerfreier Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro – Regelung wird nochmal verlängert
Einem Bericht von ntv.de zufolge ist mit der Abstimmung im Bundesrat Ende Juni zu rechnen. Erst dann haben Steuerzahler schlussendlich Gewissheit. Wer bisher seine Steuererklärung 2020 noch nicht abgegeben haben sollte, könnte von einer möglichen Verlängerung entsprechend profitieren.
Lesen Sie zudem: Steuererklärung 2020: Welche Kosten Sie jetzt nicht vergessen sollten
Abgabefrist für Steuererklärung beachten - es droht Verspätungszuschlag
Aber aufgepasst: Wer sich bei der Steuererklärung nicht an die geltenden Fristen hält, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Und der beträgt grundsätzlich 0,25 Prozent der noch zu zahlenden Steuer für jeden Verspätungsmonat, wie die Deutsche Presse-Agentur schildert. Es gebe aber einen Mindestbetrag von 25 Euro pro Monat, sofern sich noch eine Steuerzahlung an das Finanzamt ergibt. Beispiel: Beträgt die Steuernachzahlung zum Beispiel 1.000 Euro und wird die Steuererklärung zehn Monate zu spät eingereicht, wird somit ein Verspätungszuschlag von 250 Euro fällig. (ahu)* Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Lesen Sie zudem: Tipp für Ihre Steuer: So wird das Homeoffice für 2020 richtig abgesetzt