Steuererklärung und Pflegepauschale: Wer von den Vergünstigungen profitiert

Pflegende Angehörige können ihre Tätigkeit steuerlich geltend machen – und dank einer gestaffelten Pflegepauschale Geld sparen. 

Um pflegende Angehörige zu entlasten, greift seit Januar 2021 eine Pflegepauschale ab Pflegegrad 2. Diese kann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung eingefordert werden, was teils zu immensen Steuervergünstigen führt. So wurde sie für schwere Fälle auf 1.800 Euro angehoben, wie der Verein Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Lohi) informiert. Das entspreche fast einer Verdopplung im Vergleich zum Jahr 2020 heißt es weiter. Die Pflegepauschale als finanzielle Aufwandsentschädigung über die Steuererklärung – klingt fair und sinnvoll, aber gibt es einen Haken?

Pflegepauschale: Wie hoch fällt sie aus?

Hoher zeitlicher Aufwand, aus eigener Tasche bezahlte Hilfsmittel und Heizkosten, psychische Belastung: Für Familien kann die Pflege von Angehörigen sehr kräftezehrend sein. Die Pflegepauschale soll zumindest finanziell entlasten. Einfach und unkompliziert soll sie in der Steuererklärung beantragt werden können – ganz ohne entstandene Kosten nachweisen zu müssen. Einmal jährlich kann der Pflege-Pauschbetrag der Lohi zufolge mit der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Pflegepauschale: So wird sie gestaffelt

  • Pflegegrad 2: 600 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.100 Euro
  • ab Pflegestufe 4: 1.800 Euro

„Verbessert oder verschlechtert sich der Pflegegrad während eines laufenden Jahres, kommt die jeweils höhere Pauschale für das ganze Jahr zum Tragen“, sagt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern, einer Lohi-Pressemitteilung zufolge.

Wer darf die Pflegepauschale in der Steuererklärung angeben?

Wer eine Pflegeleistung selbst erbringt, kann die Pauschale geltend machen. Zusätzliche Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst oder Kurzzeitpflege sei der Lohi zufolge erlaubt, der eigene Pflegeanteil muss aber mindestens 10 Prozent betragen, um die Pflegepauschale zu erhalten. Außerdem wichtig: Zwischen zu Pflegendem und Pfleger/Pflegerin muss eine persönliche Verbindung bestehen, eine Verwandtschaft ist aber nicht zwingend nötig. „Es genügt, wenn es sich um eine nahestehende Person handelt“, so Tobias Gerauer. Die Pflegepauschale können desweiteren nur Personen beantragen, die den oder die Angehörige/n in der eigenen Wohnung pflegen oder in der Wohnstätte des zu Pflegendem/der zu Pflegenden. Wer Geld für pflegerische Aufgaben annimmt, ist nicht befugt, die Pflegepauschale zu beantragen. Eine treuhänderische Verwaltung des Pflegegeldes durch den Pflegenden ist der Lohi zufolge aber erlaubt, solange dieser das Geld gänzlich und nachweislich für den Pflegebedürftigen ausgibt.

Diese Unterlagen brauchen Sie, um Pflegepauschale zu beantragen

  • Steuer-Identifikationsnummer des Pflegebedürftigen
  • Bescheinigung der zuständigen Pflegekasse über den Pflegegrad oder eine Kopie eines Schwerbehindertenausweises mit Kennzeichen H (hilflos) oder Bl (blind)

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