Unimaterialien, Fahrtkosten und Miete: Viele Studenten leben am Existenzminimum. Doch mit ein paar Tricks können Sie mit einer Steuererklärung Geld zurückholen.
Als Student hat man viele Ausgaben – aber nur wenig Einkommen. Viele von ihnen versuchen, sich mit Nebenjobs übers Wasser zu halten, andere pumpen Familie und Freunde regelmäßig an. Doch es gibt ein paar Tricks, wie Sie im Alltag ein paar Euros sparen können.
Doch auch wer frühzeitig eine Steuererklärung macht, kann sich vielleicht über eine finanzielle Spritze freuen. Doch viele wissen gar nicht, dass das möglich ist. Schließlich gehen sie davon aus, dass nur Arbeitnehmer diese abgeben müssen, da Studenten grundsätzlich nicht dazu verpflichtet sind.
Erfahren Sie hier: Mit diesen Tipps für Ihre Steuererklärung können Sie viel bei der Steuern sparen.
Steuererklärung während des Erst- und Zweitstudiums: So funktioniert's
Wer allerdings erst ein paar Semester studiert hat, jobbt oftmals als Werkstudent während des Studiums oder in den Semesterferien. Grundsätzlich gilt: Praktika und Minijobs sind bis zu 450 Euro steuerfrei. BAföG und Stipendien zählen nicht zum Einkommen und sind ebenfalls steuerfrei. Sofern Sie aber ein Einkommen über der Minijobbasis erhalten beziehungsweise über dem Grundfreibetrag von circa 9.000 Euro verdient haben, wird Ihnen automatisch Lohnsteuer abgezogen.
Dann will das Finanzamt auch eine Steuererklärung, zum Beispiel über ElsterFormular oder ElsterOnline, von Ihnen sehen. Im besten Fall erhalten Sie dann viel Geld wieder zurück – im schlechtesten Fall müssen Sie sogar noch nachzahlen. Das gilt auch, wenn Sie Mieteinnahmen hatten oder sonstige Einkünfte, die über dem Grundfreibetrag liegen. Es empfiehlt sich zudem, spätestens beim Beginn eines Zweitstudiums, wie zum Beispiel einem Master, eine Steuererklärung zu machen.
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Tipp: Wer nebenbei als studentische Hilfskraft oder in den Semesterferien arbeitet, muss zwar keine Steuererklärung abgeben, aber es lohnt sich. Dann kann es sein, dass Sie die gezahlten Steuern sogar komplett wieder zurückbekommen.
Generell gilt auch hier: Wer die Steuererklärung freiwillig macht, kann sie noch vier Jahre im Nachhinein abgeben. Wenn Sie allerdings verpflichtet sind, sollten die Unterlagen spätestens bis 31. Juli 2019 für die Steuererklärung 2018 vorliegen.
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Werbungskosten vs. Sonderausgaben: Was darf ich in der Steuererklärung als Student angeben?
Meist haben Studenten zwei Arten von Ausgaben, die Sie absetzen können. Zum einen die Werbungskosten, darunter auch die berufsbedingten Kosten, die während des Studiums anfallen. Diese können Sie über die Jahre aufaddieren und mitnehmen, bis Sie einen Job haben.
Das ist dann besonders ratsam, wenn Sie in einem Jahr wenig Lohnsteuer gezahlt haben, aber hohe Ausgaben hatten. Wenn Sie nach dem Studium dann Ihre erste Steuererklärung abgeben, können Sie diese als Verlustfeststellung ("Verlustvortrag") geltend machen.
Alle anderen Kosten während des Erststudiums laufen unter Sonderausgaben. Hier gibt es allerdings einen maximalen Freibetrag von 6.000 Euro und können nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie entstanden sind.
Als Student zahlen viele Semesterbeiträge oder teilweise auch Studiengebühren (an privaten Einrichtungen). Die können ganz schön happig ausfallen. Deshalb sollten Sie diese als erstes geltend machen – sowie Materialien, die Sie dringend für Ihr Studium benötigen. Dazu zählt:
- Fachliteratur
- Bau- und Bastelmaterialien
- IT-Software
- PC und/oder Laptop
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Sonderausgaben: Semesterbeiträge, Fahrtkosten, Miete absetzen
Auch wenn Sie bei manchen Dingen nicht den vollen Preis zurückerstattet bekommen, ist es wichtig, sie anzugeben. Trauen Sie sich – und Sie erhalten einige Euros zurück. Das gleiche gilt auch für Uni-Exkursionen oder Studienreisen. Diese können als Reisekosten und Verpflegungspauschalen abgesetzt werden. Probieren Sie es auch, wenn Sie an Nachhilfestunden oder Sprachkursen teilgenommen haben. Allerdings müssen Sie sie auch gut begründen können, falls Sie zum Beispiel nötig für Ihr weiteres Studium waren.
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Viele Studenten wohnen zudem noch zuhause und müssen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Auto zur Uni pendeln. Doch die Monatskarte oder der Benzin gehen auf Dauer ganz schön ins Geld. Nutzen Sie hier am besten die Pendlerpauschale. Bei dieser Sonderausgabe erhalten Sie 30 Cent pro Kilometer zur Uni. Wenn Sie allerdings mit Zug & Co. kommen, können Sie auch das Semesterticket geltend machen.
Und wer zum Beispiel am Wochenende regelmäßig nach Hause zu den Eltern führt, kann diesen als Zweitwohnsitz angeben. Damit schlagen Sie sozusagen zwei Fliegen mit einer Klatsche: Schließlich können Sie die Fahrtkosten zum Wohnort der Eltern sowie die Zimmermiete am Studienort absetzen. Doch Vorsicht: Das funktioniert nicht, wenn Sie nur alle paar Wochen bei den Eltern vorbeischauen und im alten Kinderzimmer schlafen. Sie benötigen dort tatsächlich eine eigene Wohnfläche für sich.
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Doppelte Haushaltsführung: So erhalten Sie mehr Geld durch Werbungskosten
Wer sein WG-Zimmer als Werbungskosten absetzen möchte (Sie erhalten so mehr Geld zurück als unter Sonderausgaben), der muss einen Hauptwohnsitz haben und dort mindestens zehn Prozent der anfallenden Kosten wie Miete oder Nebenkosten selber bezahlen. Dann ist sein Studienzimmer oder –wohnung nur Beiwerk – und das Prinzip der "doppelten Haushaltsführung" greift.
Doch Vorsicht: Um Steuerbetrüge auszuschließen, forscht das Finanzamt hier genau nach. Das heißt: Sie müssen Ihre Unkostenbeiträge per Kontoauszug nachweisen können. Zudem benötigen Sie eine Meldebescheinigung über den Erstwohnsitz, Rechnungen über Bahntickets oder Tankquittungen.
Erfahren Sie hier, warum es so wichtig ist, Ihre Belege bis zu zehn Jahre aufzubewahren.
Von Jasmin Pospiech