Tipps für die Steuererklärung: Was Sie ohne Belege von der Steuer absetzen können

Seit 2017 müssen Sie keine Belege mehr mit der Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Dennoch sollten Sie einige Papiere zur Sicherheit parat haben.

Im Jahr 2017 wurde einem Bericht der Vereinigten Lohnsteuerhilfe zufolge aus der Belegvorlagepflicht eine Belegvorhaltepflicht. Das heißt für Sie, dass Sie nur in Ausnahmefällen bestimmte Nachweise direkt mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt abgeben müssen. Belege sind dem Bericht zufolge nur dann mit der Einkommensteuererklärung ein­zureichen, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Allerdings sollten Sie Ihre Belege mindestens zehn Jahre lang aufheben. Wie Sie bis zu 5.200 Euro für Gartenarbeiten bei der Steuer absetzen können, lesen Sie hier.

Welche Belege müssen für die Steuererklärung aufbewahrt werden?

Einige Belege sollten Sie der Vereinigten Lohnsteuerhilfe zufolge unbedingt zuhause aufbewahren, da sie für die Steuererklärung wichtig sein können:

  • Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld
  • Steuerbescheinigungen über Kapitalertragsteuer oder Zinsabschläge zum Beispiel aus Aktienfonds
  • Spendenbescheinigungen bzw. Zuwendungsbestätigungen
  • Nachweis von außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten, Pflege- und Pflegeheimkosten, Unterhaltskosten, Beerdigungskosten)
  • Nachweise einer Behinderung (Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid)
  • Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
  • Studienbescheinigung
  • Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge (Riester-Rente)
  • Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
  • Nachweis über besondere Werbungskosten

Von der Steuer absetzen: Wann sollte man Belege mit der Steuererklärung beim Finanzamt abgeben?

Auch wenn Sie seit 2017 nicht mehr automatisch dazu verpflichtet sind, Belege mit der Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben, so kann es doch in manchen Fällen sinnvoll sein, bestimmte Nachweise direkt mitzuschicken. Dem Handelsblatt zufolge ist dies beispielsweise bei außergewöhnlichen Ausgaben, die einmalig geltend gemacht werden sollen, der Fall. Oder wenn künftig regelmäßige Ausgaben zum ersten Mal anfallen.

Laut Bericht gehören Spendenquittungen und der Nachweis einer Behinderung zu den Belegen, die man unbedingt mit der Steuererklärung ans Finanzamt schicken sollte. Wer mehr Belege schickt, riskiert, dass es länger dauert und Rückzahlungen erst später vom Finanzamt kommen.

Steuererklärung: Was Sie ohne Belege von der Steuer absetzen können

Es gibt allerdings Kosten, die ohne Belege beim Finanzamt in der Steuererklärung steuerlich geltend gemacht werden können, denn obwohl 1998 bundeseinheitlich die sogenannte offizielle Nichtbeanstandungsgrenze aufgehoben wurde, billigen Finanzämter laut einem Bericht von Taxfix.de weiterhin die beleglose Angabe von Werbungskosten. Was beispielsweise Rentnerinnen und Rentner als Werbungskosten von der Steuer absetzen können, lesen Sie hier.

Dazu zählen zum einen 110 Euro für Arbeitsmittel wie beispielsweise Schreibwaren, Computer, Berufskleidung, Fachliteratur und Werkzeug. Zum anderen 16 Euro für Kontoführungsgebühren. Das Finanzamt akzeptiert den Betrag laut Bericht auch bei einem kostenlosen Girokonto. Bei pauschalen Kontoführungsgebühren müssen diese nach beruflich und privat bedingten Kontobewegungen aufgeteilt werden, da nur berufliche Kosten von der Steuer abgesetzt werden können – zum Beispiel für Rechnungsüberweisungen für Fachliteratur.

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