So wehren Sie sich gegen die Kontogebühr beim Bausparer

Die Debeka und LBS Bausparkassen wollen rückwirkend zum 1. Januar eine Servicepauschale einführen. Doch Kunden müssen sich das nicht gefallen lassen.
 ©dpa

Erst das Girokonto, jetzt der Bausparvertrag: Auch die Bausparkassen erheben künftig Kontogebühren. Hier gibt es Tipps, wie Sie dagegen vorgehen können.

Nachdem viele Banken für 2017 ankündigten, auf einst kostenlose Leistungen des Girokontos Gebühren zu erheben, ziehen auch Bausparkassen nun nach: Für alte Bausparverträge verlangen diese jetzt ebenfalls Servicepauschalen.

Bausparkassen führen Service-Beitrag ein - rechtlich zweifelhaft

So führt die Debeka Bausparkasse einen Beitrag von bis zu 24 Euro jährlich ein. Das hat sie jetzt Ihren Kunden bekannt gegeben. Das Pikante daran: Die neue Servicepauschale soll bereits rückwirkend zum 1. Januar 2017 gelten. Auch die LBS Bayern will sich daran ein Beispiel nehmen und eine Kontogebühr einführen.

Doch Kunden können sich wehren. Denn rein rechtlich dürfen Sie laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Einspruch einlegen. Und das am besten so schnell wie möglich in schriftlicher Form. Dann müssen Verbraucher die Gebühr nicht bezahlen. Dabei ist allerdings einiges zu beachten. Hier ein paar Experten-Tipps, auf die Sie sich bei Ihrem Widerruf berufen können.

Sofortiger Widerruf stoppt Kontogebühr

Erstens verstößt die Servicepauschale gegen die alten Debeka-Bedingungen und Verträge, die früher abgeschlossen wurden. Sie kann daher nur verlangt werden, wenn der Kunde darin einwilligt. Wer allerdings schweigt und nicht auf das Schreiben der Bausparkasse reagiert, stimmt damit automatisch zu.

Daher sollten Sie innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Briefes umgehend schriftlich Einspruch erheben. Nachteile haben Sie durch den Widerruf nicht: Ihre Bausparkasse darf Ihnen deshalb nicht kündigen, wie ein Sprecher der Debeka gegenüber test.de bestätigte.

Im Kleingedruckten: Debeka und LBS verlangt heimlich Service-Gebühr

Doch Vorsicht: Es könnte sein, dass Sie den Hinweis leicht übersehen – und die Frist verpassen. Der Grund: Die Information wird angeblich zusammen mit dem Jahreskontoauszug und weiterer Unterlagen wie dem Antrag auf Wohnungsbauprämie und der Steuerbescheinigung mitgeschickt. Wenn Sie diese Jahresabrechnung bereits erhalten haben, empfiehlt es sich, noch einmal genauer hinzuschauen – auf die Gefahr hin, dass Sie den kleinen Hinweis übersehen haben.

Die Bayerische Landesbausparkasse hatte übrigens dieselbe Idee – und möchte zum neuen Jahr eine jährliche Kontogebühr von 9,60 Euro einführen. Doch hier müssen Sie noch genauer den Jahreskontoauszug inspizieren – der Hinweis steht nämlich im Kleingedruckten. Schnelles Handeln ist wichtig: Wer sofort widerspricht, spart sich die Gebühr.

Niedrige Zinsen verleiten Bausparkassen zu Servicepauschale

Doch wieso wurde diese jetzt überhaupt eingeführt? Stiftung Warentest glaubt, dass die Einführung neuer Gebühren damit zusammenhängt, dass gleichzeitig die Zinsen gesunken sind. Doch alte Bausparverträge sind generell noch gut verzinst – ein Problem für die Bausparkassen, die nun auf diesem Wege versuchen, Geld einzunehmen.

Von Jasmin Pospiech

28.02.2021

Landpark Lauenbrück

12.02.2021

Winterlandschaft in Rotenburg

22.12.2020

Weihnachtsbilder

29.10.2020

Herbstfotos der Leser