Manche Arbeitnehmer, die ihren Job gekündigt haben, fragen sich, ob sie nun trotzdem einen Teil ihres Weihnachtsgeldes ausgezahlt bekommen.
Viele Beschäftigte rechnen auch in diesem Jahr mit Weihnachtsgeld. Meistens wird es Ende November beziehungsweise Anfang Dezember mit dem Novembergehalt überwiesen. Doch wie sieht es aus, wenn Sie Ihren Job innerhalb des Jahres gekündigt haben – bekommt man in solchen Fällen nun dennoch Weihnachtsgeld, zumindest anteilig?
Weihnachtsgeld trotz Kündigung? In welchen Fällen Sie einen Anspruch haben
Experten empfehlen einen Blick in den Arbeitsvertrag. Womöglich ergibt sich ein Anspruch zumindest auf einen Teil der Sonderzahlung trotz der Kündigung, sofern man bisher immer Weihnachtsgeld bekommen hat. In vielen Arbeitsverträgen findet man auch sogenannte Stichtagsklauseln. Demnach kommt es zum Beispiel darauf an, ob die Kündigung vor oder nach dem genannten Stichtag erklärt wurde. Wurde sie nach dem Stichtag erklärt, kann sich daraus der Anspruch ergeben, dass das Weihnachtsgeld bestehen bleibt. Es hängt Juristen zufolge allerdings vom jeweiligen Fall ab:
- Entgeltcharakter: Belohnt der Arbeitgeber nur die bisherige Arbeitsleistung für das abgelaufene Jahr, steht auch dem aus dem Unternehmen vorzeitig ausscheidenden Arbeitnehmer anteilig Weihnachtsgeld zu. Verlässt er den Betrieb also beispielsweise zum 30. Juni, muss ihm der Arbeitgeber zumindest das halbe Weihnachtsgeld auszahlen.
- Belohnungscharakter: Honoriert der Arbeitgeber die Betriebstreue, kommt der Stichtag ins Spiel. Denn in manchen Verträgen gibt es die Regelung, dass der Arbeitnehmer nur dann Weihnachtsgeld erhält, wenn er bis zu einem bestimmten Stichtag noch im Betrieb tätig war. Allerdings sollte genau geregelt sein, dass die Zahlung hier nur an den Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft ist – und nicht als Vergütung einer Arbeitsleistung dient.
- Mischcharakter: Hat die Weihnachtsgeldzahlung einen sogenannten Mischcharakter, „dann wird mit dem Weihnachtsgeld neben dem reinen Entgelt für die vergangenen Monate auch die Betriebstreue belohnt“, schildert das Portal finanztip.de zudem. „Das hat zur Folge, dass der vor Weihnachten ausscheidende Mitarbeiter einen Anspruch auf anteilige Zahlung von Weihnachtsgeld hat – insbesondere wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart ist, dass dem Arbeitnehmer ein anteiliges Weihnachtsgeld zusteht.“
Weihnachtsgeld: Rückzahlung nach Kündigung?
Kann es passieren, dass man das Weihnachtsgeld dem Arbeitgeber im Nachhinein zurückzahlen muss, wenn man selbst gekündigt hat? In einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur heißt es dazu: Wer gekündigt habe, dürfe sein Weihnachtsgeld in der Regel behalten. Eine Rückzahlung komme nur infrage, wenn vorher eine wirksame Klausel vereinbart worden sei. „Eine solche Vereinbarung ist aber nur möglich, wenn mit dem Weihnachtsgeld ausschließlich die Betriebstreue, statt der geleisteten Arbeit belohnt wird“, schildert die Nachrichtenagentur weiter. „Und auch dann nur, wenn Arbeitnehmer nicht zu lange an das Arbeitsverhältnis gebunden werden – Bindungsfristen bis maximal 30. Juni des Folgejahres sind zulässig.“