Krankengeld bei unbefristeter Krankschreibung

Krankengeld muss auch dann gezahlt werden, wenn der Arzt eine unbefristete Arbeitsunfähigkeit feststellt. Die Krankschreibung ist nicht mit dem nächsten Arztbesuch beendet. Foto: Jan Woitas
 ©Jan Woitas

Ist ein Arbeitnehmer zwei oder drei Wochen krankgeschrieben wird in der Regel ein Krankengeld gezahlt. Doch muss die Krankenkasse auch einspringen, wenn die Krankschreibung unbefristet ist? Ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz schafft Klarheit.

Mainz (dpa/tmn) - Eine Krankenkasse ist verpflichtet, über einen Wiedervorstellungstermin hinaus Krankengeld zu zahlen, wenn der behandelnde Arzt Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres" bescheinigt hat.

Das geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz hervor (Az.: L 5 KR 254/14), über die die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert. Ein Ende der Krankschreibung muss nicht angegeben werden.

Der Fall: Eine Frau litt unter Wirbelsäulen- und Schulterbeschwerden. Der behandelnde Arzt hatte die letzte Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres" erstellt und gleichzeitig einen Wiedervorstellungstermin genannt. Nachdem der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu dem Ergebnis gelangt war, die Arbeitsunfähigkeit sei nur bis zu einem früheren Termin belegt, lehnte die Krankenkasse eine weitere Krankengeldzahlung ab. Die Frau müsse sich vielmehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Diese legte dann zwei weitere Krankschreibungen "bis auf weiteres" vor. Das überzeugte die Krankenkasse jedoch nicht. Die Frau klagte.

Das Urteil: Die Klage war erfolgreich. Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sei "bis auf weiteres" erfolgt. Nur weil ein Wiedervorstellungstermin genannt wurde, heiße das nicht, dass die Krankschreibung auch nur bis dahin gilt. Die Krankenkasse musste zwei weitere Monate Krankengeld zahlen.

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