FGBO und CDU haben etwas gegen Schottergärten

Steinwüsten „nicht länger dulden“

Naturfeindliche Steinwüsten im Garten sind in Niedersachsen seit 2012 verboten, werden aber vielerorts geduldet. Damit soll im Flecken Ottersberg jetzt Schluss sein, fordern die Gemeinderatsfraktionen von FGBO und CDU. Symbolfoto: Imago ©

VON PETRA HOLTHUSEN

Ottersberg – Die Gemeinderatsfraktion der Freien Grünen Bürgerliste Ottersberg (FGBO) will in gemeinsamer Initiative mit der CDU-Fraktion sogenannte Schottergärten, die Freiräume auf Wohngrundstücken großflächig versiegeln, nach eigenen Angaben „nicht länger dulden“.

FGBO und CDU fordern die Ottersberger Gemeindeverwaltung in einem Antrag auf, das seit mehr als zehn Jahren in Niedersachsen geltende Verbot von Schottergärten auch tatsächlich im Flecken durchzusetzen und im ersten Schritt zumindest ein Konzept dafür vorzulegen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Bürgerliste hervor.

§ 9 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) von 2012 schreibt unter anderem vor, „dass nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind“. Dennoch ist insbesondere in Neubaugebieten vielfach die Anlage von Steinwüsten als Gartenform zu beobachten. Diese sogenannten Schottergärten gelten als pflegeleicht, aber eben auch naturfeindlich.

Auch mit Blick auf den stetigen Klimawandel sei es jedoch dringend erforderlich, „die Versiegelung von Bodenflächen auf das notwendige Maß zu beschränken, um die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zudem gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern“, begründen die politischen Vertreter von FGBO und CDU ihren Vorstoß.

In ihrem an Bürgermeister Tim Willy Weber adressierten Antrag fordern die beiden Fraktionen die Verwaltung auf, ein Konzept vorzulegen, „mit dem sie künftig gegen die nicht erlaubte Versiegelung auf Privatgrundstücken vorgehen will“.

Aus Umwelt- und Klimaschutzgründen sei ein Schottergarten kritisch zu bewerten, heißt es in dem Antrag, den die beiden Fraktionsvorsitzenden Holger Wieters-Froehlich (FGBO) und Klaus Rebentisch (CDU) unterzeichnet haben. „Schottergärten versiegeln nicht nur den Boden und verhindern somit die Aufnahme von Wasser. Obendrein heizen sich die Flächen an warmen Tagen stark auf. Dass die Artenvielfalt an Pflanzen und Tieren ebenfalls darunter leidet, ist ein weiteres Argument gegen diese Art der Gestaltung von Gärten“, schreiben die Fraktionssprecher.

Da auch im Flecken Ottersberg vor allem in Neubaugebieten immer häufiger Gärten mit großen Schotterflächen gestaltet würden, müsse nun aktiv dagegen vorgegangen werden. Die Antragsteller pochen auf einen Rückbau versiegelter Flächen: „Die Verwaltung soll Eigentümer auffordern, ihre mit Schotter und Steinen angelegten Gärten wieder zu begrünen.“ Zur Unterstützung könne dem entsprechenden Anschreiben die Broschüre des Naturschutzbundes (Nabu) „Lebendige Gärten“ beigefügt werden.

Nach Kenntnis der Ottersberger Kommunalpolitiker gingen unter anderem die Städte Achim und Verden einen ähnlichen Weg und hätten Grundstückseigentümern „eine Frist von einem halben Jahr gesetzt, um die mit Schotter versiegelten Gärten wieder zurückzubauen“, heißt es.

Andere Kommunen in Niedersachsen, beispielsweise Leer in Ostfriesland, sind schon einen Schritt weiter. Die Stadt Leer hat voriges Jahr einem Bericht des NDR zufolge acht Verfahren eingeleitet, nachdem die betroffenen Bürger der Aufforderung, ihre Schotterflächen zu beseitigen und zu bepflanzen, nicht nachgekommen waren. Für das Aufspüren von Schotter- und Kiesflächen in Leer war eigens ein Mitarbeiter eingestellt worden. Den Gartenbesitzern, die ihre Schottergärten nicht wie von der Stadt angeordnet beseitigten, drohten Bußgelder von bis zu 50 000 Euro.