Hamersen (r/mey). Die Gemeinde Hamersen ist, wie andere Kommunen auch, vom Landkreis Rotenburg angeschrieben worden, um eine Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) abzugeben. Darin geht es auch um die Festlegung von Vorranggebieten zur Windenergienutzung. Mehrheitlich sprach sich der Rat in seiner jüngsten Sitzung gegen eine Erweiterung des Hamerser Windparks aus, der 2007 in Betrieb gegangen ist und neun Anlagen mit einer Nabenhöhe von 108 Metern umfasst.
„Schade“, bedauerte Bürgermeister Gerd Kaiser, „ich hätte gern mehr ausgewiesen.“ Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung votierte das Gremium dafür, keine Stellungnahme zum geplanten Standort für Windenergieanlagen in Groß Meckelsen abzugeben. Einstimmig erging hingegen der Beschluss, den Betreiber des Hamerser Windparks aufzufordern, innerhalb eines Jahres die Anlagen mit entsprechender Technik für eine bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung auszustatten.
Der städtebauliche Vertrag mit dem Betreiber sieht Kaiser zufolge einen entsprechenden Passus vor. Wie er erläuterte, sei ein neues System genehmigt worden, mit dem es in Zukunft möglich sei, die rot blinkenden Kennzeichnungsleuchten auf den Anlagen nur bei sich nähernden Luftfahrzeugen einzuschalten.