Stefan Tiemann legt Amt als Gemeindedirektor nieder

„Erhebliche Verfehlungen“

Stefan Tiemann werden in seiner Funktion als Gemeindedirektor "erhebliche Verfehlungen" in der Amtsführung vorgeworfen, woraufhin er sein Amt niederlegte.
 ©Archiv.

Sittensen (mey). Das Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises, das bei der Gemeinde Sittensen vor knapp zwei Wochen eingegangen ist, wiegt schwer. Denn: Darin werden Stefan Tiemann in seiner Funktion als Gemeindedirektor „erhebliche Verfehlungen“ in der Amtsführung vorgeworfen. Grund sind Beanstandungen über Vergabeverfahren in 2013, die nicht nach rechtlichen Vorschriften durchgeführt worden seien. Tiemann hat „nach schlaflosen Nächten“ sein „Ehrenbeamtenverhältnis als Gemeindedirektor“ mit Wirkung zum 15. Februar niedergelegt. Bis zur Neuwahl eines Nachfolgers wird der stellvertretende Gemeindedirektor, Stefan Miesner, die Geschäfte weiterführen.

Den entsprechenden Prüfbericht hat die Gemeinde im Juli letzten Jahres bekommen. Der Rat hat ihn im Oktober zur Kenntnis genommen. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Gremium als „Dienstvorgesetzten des Gemeindedirektors“ gebeten, im Rahmen seiner „Vorgesetzten- und Kontrollfunktion“ Maßnahmen zu treffen, die künftig rechtmäßige Vergabeverfahren sicherstellen. Eine Info-Veranstaltung durch die Kommunalaufsicht, wie vom Rat angeregt, wird als nicht ausreichend angesehen. Bürgermeister Heinz-Hermann Evers räumt eine Mitverantwortlichkeit des Rates ein. „Wir haben alle Entscheidungen, die auch mal auf dem kurzen Dienstweg getroffen wurden, um schnell handeln zu können, mit beschlossen. Formal gesehen war das nicht richtig, aber wir haben immer die Vorteile für die Gemeinde im Blick gehabt. Auch wenn es schwierig ist, das nachzuweisen. Ich wehre mich gegen den Vorwurf der schwerwiegenden Verfehlungen. Darauf werden wir noch reagieren.“

„In den damaligen Situationen war das angewendete Auftragsverfahren richtig und erforderlich“, bekräftigt Tiemann. „Mit den Vorwürfen muss ich nun leben.“ Gleichwohl bekennt er, dass diese ihn schwer getroffen hätten. „Ich habe schlaflose Nächte gehabt. Die Niederlegung des ehrenamtlichen Postens ist für mich die einzig richtige Lösung, um Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Ich habe mir nichts vorzuwerfen.“ Das sieht die Behörde anders. Vier Punkte aus 2013 werden beanstandet. Dabei geht es um die Anschaffungen eines Kompaktschleppers für den Bauhof und einer Kehrmaschine für die Straßenreinigung, den Umbau der Toiletten im Heimathaus und die Sanierung des Regenwasserkanals im Kampweg.

Moniert wird, dass die Verfahren vor der Auftragsvergabe nicht dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt wurden, zudem ist dreimal keine öffentliche Ausschreibung, sondern eine Direktvergabe erfolgt. Insofern fehle der erforderliche Nachweis einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Der Gemeinde sei kein wirtschaftlicher Schaden entstanden, betont Tiemann. Dass ein Umdenken gefordert ist, wissen beide. So ist ein öffentlicher Auftraggeber bei der Wahl des Vergabeverfahrens an Wertgrenzen gebunden, es sei denn, dass besondere Umstände vorhanden sind und berücksichtigt werden können. Die Ausschreibungsmodalitäten müssten aber vom Aufwand her im Rahmen bleiben, sonst werde manche Maßnahme gar nicht angegangen, meint Tiemann. Evers zufolge bemühe sich die Gemeinde, lokal ansässige Unternehmen zu berücksichtigen – um örtliche Arbeitsplätze zu sichern und aus gewerbesteuerlichen Aspekten.

Aber: Auch diese Überlegungen stehen nicht in Einklang mit den vergaberechtlichen Grundsätzen, wonach alle Unternehmen ohne Rücksicht auf ihren Sitz gleich zu behandeln sind. „Die Kehrmaschine wollten wir zum Beispiel am Ort kaufen, damit bei Reparaturen ohne großen Aufwand schnell gehandelt werden kann“, so der Bürgermeister. Dass er nicht alle Ratsmitglieder gleich nach seiner Kenntnis über das Schreiben des Landkreises informiert hat, sei „nicht optimal“ gelaufen. „In meiner ersten Bestürzung habe ich nur private Mails an einige Ratskollegen verschickt. Der Brief sollte mit der Einladung zur nächsten Sitzung am 1. März verschickt werden. Vom zeitlichen Ablauf her war das wohl nicht richtig“, räumt Evers ein. Der Rat werde eine Stellungnahme zu den Vorwürfen erarbeiten. „Wir müssen uns bemühen, wieder ein vernünftiges Verhältnis zum Landkreis zu bekommen“, bedeutet er.

Auf Tiemann wartet noch weiteres Ungemach, denn auf Samtgemeindeebene wird ihm ebenfalls vorgeworfen, gegen Vergaberichtlinien verstoßen zu haben.

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