Leserbrief zum Krähenlärm in Stuckenborstel

Ein Lehrstück?

Zur Initiative Jan-Christoph Oetjens (FDP) beim Stuckenborsteler Krähenproblem schreibt uns die Kreisnaturschutzbeauftragte des Südkreises, Christiane Looks:

Lieber Herr Oetjen! Es ist ehrenwert, dass Sie sich um eine Krähenlärm-Lösung in Stuckenborstel bemühen und in dem Zusammenhang auf die Lösungswege in Achim und Jever hinweisen. Das Oberwaltungsgericht (OVG) in Stade hat einem klagenden Achimer eine akustische Saatkrähenvergrämung außerhalb (!) der Brutzeit gestattet. Sie sei mit Naturschutzgesetz und Europarecht vereinbar, weil die Vögel in ihrem Gesamtbestand nicht gefährdet seien und durch Vergrämung nicht verletzt würden. Damit ist auch klar, dass eine Bejagung, wie sie oft gefordert wird, grundsätzlich nicht in Frage kommt. Nach dem OVG-Urteil dürfen Nester nicht zerstört werden. Entgegen Ihrer Idee könnte die Feuerwehr also laut OVG Nester aus Bäumen legal nicht wegspritzen, schon gar nicht in der Brutzeit! Während dieser Phase ist nach dem Stader Urteil sogar eine akustische Vergrämung nicht gestattet. Wie erfolgreich sogenannte Krähenklappen sind, erfahren Sie bei der Stadt Jever. „Hallo Niedersachsen“ berichtete am 13. März dieses Jahres in einem kurzen Fernsehbeitrag, dass sich die Stadt nach 20 Jahren im Krähenkampf geschlagen gibt, trotz Krähenklappen. Ein Lehrstück?

Christiane Looks

Eversen

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